15. September 2025

Prof. Gregor Thüsing in „FinanzKommission Gesundheit“ berufen Prof. Gregor Thüsing in „FinanzKommission Gesundheit“ berufen

Arbeitsrechtler der Uni Bonn ist Mitglied in neuer Kommission zur Strukturreform der Krankenkassen

Er ist einer von zehn Expertinnen und Experten, die das Bundesministerium für Gesundheit bei der Strukturreform der Krankenkassen unterstützen: Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, ist von Gesundheitsministerin  Nina Warken in die „FinanzKommission Gesundheit“ berufen worden. Die Kommission wird Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeiten. Besetzt ist die Kommission paritätisch mit zehn Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention.

Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn - ist in die Kommission zu Strukturreform der Krankenkassen berufen worden. © Foto: Bernadett Yehdou / Universität Bonn
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Laut dem Bundesgesundheitsministerium sollen die zehn Mitglieder der „FinanzKommission Gesundheit“ mögliche Maßnahmen vorschlagen, mit denen der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) bereits ab 2027 stabilisiert werden kann. Das zweistufige Verfahren sieht vor, dass kurzfristig wirksame Maßnahmen bereits bis Ende März 2026 vorgelegt werden sollen. Bis Dezember 2026 stellen die Mitglieder dann einen Plan für mögliche Strukturreformen für die GKV vor, mit denen der Anstieg der Ausgaben eingedämmt und genug Einnahmen generiert werden können. „Es ist eine herausfordernde Aufgabe, für die es mutige Vorschläge brauchen wird. Es geht darum, alles zu prüfen und das Gute zu behalten. Ich freue mich, mit so großartigen Kolleginnen und Kollegen hieran mitwirken zu dürfen“, sagt Prof. Gregor Thüsing.

Über den Sozial-, Arbeits- und Datenschutzrechtler

Prof. Gregor Thüsing ist seit Wintersemester 2004/2005 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, wo er 1995 auch über ein arbeitsrechtliches Thema ("Der Außenseiter im Arbeitskampf") promoviert wurde. 1996 legte er sein zweites Juristisches Staatsexamen ab, 1998 folgte ein LL.M. (Master of Laws) an der Harvard Law School und die Zulassung als Rechtsanwalt (Attorney at Law) für den Staat New York. Im Jahr 2000 wurde Thüsing im Zivilrecht (Habilitationsschrift: "Wertende Schadensberechnung") für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsvergleichung und Kirchenrecht habilitiert. Es folgten Stationen in der Zentralen Unternehmensentwicklung der Bertelsmann AG sowie als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School.

Gregor Thüsing ist seit 2024 Mitglied des Deutschen Ethikrats. Er ist ein gefragter Sachverständiger bei Anhörungen verschiedener Ausschüsse des Bundestages (Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie, Recht, Europa) und war Mitglied in verschiedenen Einrichtungen und Kommissionen, unter anderem im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, der Kommission zur Erarbeitung des 8. Familienberichts der Bundesregierung, des Vorstands der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit und der „Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ des BMG.

Prof. Dr. Gregor Thüsing
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit
Universität Bonn
Tel.: 0228/73-7961 (Sektretariat)
sekretariat.thuesing@jura.uni-bonn.de

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