Ausrichtung von Workshops mit internationalen Wissenschaftler*innen
Gefördert werden Workshops oder andere kleine Veranstaltungsformate, in denen Promovierende gemeinsam mit promovierten (internationalen) Wissenschaftler*innen ein wissenschaftliches Thema bearbeiten.
Fristen
Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen:
15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober
Förderbedingungen
Die Förderung kann aus allen an der Universität Bonn vertretenen Fachrichtungen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Promovierende in Teams von 2-4 Personen. Der Workshop muss innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist stattfinden. Die Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Unter den eingeladenen promovierten Wissenschaftler*innen muss sich mindestens ein*e internationale*r Wissenschaftler*in befinden. Als internationale*r Wissenschaftler*in gilt, wer an einer Universität oder Forschungseinrichtung des Auslandes beschäftigt ist.
Folgende Kosten können für geförderte Workshops übernommen werden:
- Reisekosten für 1-4 Wissenschaftler*innen (gem. DAAD-Pauschalen, abhängig vom Herkunftsland, bzw. Landesreisekostengesetz1 für Wissenschaftler*innen aus dem Inland)
- Aufenthaltskosten für 1-4 Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland (160,- EUR pro Nacht für max. 4 Nächte)
- Bewirtungskosten (max. bis zu 50,- EUR pro Teilnehmer*in und Tag) - Bitte beachten Sie die Regularien zur Bewirtung.
- Kosten für Gestaltung und Druck von Flyern und Plakaten
In der Summe dürfen die beantragten Mittel 3.000 EUR nicht übersteigen. Ausnahmen davon werden akzeptiert, wenn internationale Wissenschaftler*innen außerhalb Europas eingeflogen werden.
- Fachliche Qualität des Workshop-Konzepts
- Einbindung des Workshops in den Forschungskontext an der Universität Bonn
- Fachliche Exzellenz der Antragsteller*innen
- Fachliche Exzellenz der eingeladenen Wissenschaftler*innen
- Bedeutung des Workshops für die Promotion der beteiligten Doktorand*innen
Über die Vergabe von Förderungen an Bonner Promovierende entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:
Jun.-Prof. Dr. Alessandro Bismuto, Prof. Dr. Sabine Feist, Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen, Jun.-Prof. Dr. Marie-Christine Simon , Prof. Dr. Andreas Forstner und Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Inhaltliches Konzept und Ablaufplan des Workshops (max. 3 Seiten)
- Budgetplan
- Wissenschaftliche Lebensläufe der antragstellenden Doktorand*innen1
-
Wissenschaftliche Lebensläufe der beteiligten Wissenschaftler*innen (In- und Ausland)1
- Begründung für die Auswahl der beteiligten Wissenschaftler*innen (In- und Ausland)
Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel vier bis sechs Wochen ab der jeweiligen Bewerbungsfrist. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen in diesem Zeitraum ab.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Bis wann kann ich mit einer Entscheidung zu meinem Antrag rechnen?
Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen ca. sechs Wochen nach dem Fristende der Ausschreibung per E-Mail übermittelt. Es gilt die Frist der Ausschreibung, nicht der Tag, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von entsprechenden Anfragen ab.
Was wird unter „internationale*r Wissenschaftler*in“ verstanden?
Als „internationale Wissenschaftler*innen“ gelten alle Wissenschaftler*innen, die gegenwärtig außerhalb Deutschlands an einer Universität oder Forschungseinrichtung tätig und promoviert sind. Bitte beachten Sie, dass nur Workshops gefördert werden können, in die mindestens ein*e internationale*r Wissenschaftler*in eingebunden ist.
Kann der beantragte Workshop auch an einer anderen Forschungseinrichtung stattfinden?
Nein, die Workshops müssen an einer Einrichtung der Universität Bonn stattfinden. Die Durchführung von Workshops an anderen Forschungseinrichtungen, die nicht zur Universität Bonn gehören, ist nicht förderfähig.
Ich plane eine Bewirtung während des Workshops. Was muss ich hier beachten?
Bitte beachten Sie zunächst die Bewirtungsrichtlinie! Sie können je Teilnehmer*in bis zu 50, - EUR pro Veranstaltungstag aufwenden. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Es ist also erforderlich, dass Sie bei der Planung des Workshops die in etwa vorgesehene Gesamtzahl der Teilnehmenden berücksichtigen sowie die Gesamtkosten (inkl. Reise- und Aufenthaltskosten für die eingeladenen promovierten Wissenschaftler*innen sowie ggf. weitere Kosten wie Werbemaßnahmen) im Blick behalten. Die Gesamtkosten dürfen sich auf max. 3.000 EUR belaufen. Sollten Sie die Bewirtungskosten zunächst privat auslegen wollen, z.B. infolge eines Supermarkteinkaufs oder eines Restaurantbesuchs, ist ein vorheriger Antrag auf Privatvorlage zwingend erforderlich.
Wir möchten Gastgeschenke an Referent*innen vergeben. Ist dies möglich?
Sie können Gastgeschenke wie z.B. einen Blumenstrauß oder Pralinen als kleine Gesten für besondere externe Gäste vergeben. Diese Repräsentationsaufwendungen sind bis zu einem Wert von max. 35,- EUR möglich. Bei der Höhe der Kosten für Geschenke sind die lohnsteuerlichen Verweise unter §5 der Bewirtungsrichtlinie zu beachten. Bitte beachten Sie, dass eine Vergabe von Gastgeschenken an interne Personen/Beschäftigte der Universität Bonn nicht möglich ist.
Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Kontakt
Dr. Lena Rüßing
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
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