Bonn–St Andrews Joint Education Seed Funding
Projektförderung
Ein gemeinsames Anschubfinanzierungsprogramm zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Lehre im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen der Universität Bonn und der University of St Andrews (bis zu 5.000 £/ 6.000 € pro Projekt).
Eine vollständige Programmbeschreibung ist hier zu finden.
Einreichungsfrist
- Ausschreibungsbeginn: 16. Juni 2025
- Bewerbungsfrist verlängert: 10. November 2025 (17.00 Uhr MEZ, 16.00 Uhr BST)
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Anfang Dezember 2025
- Projektbeginn: 01. Januar 2026
- Projektabschluss: bis 31. Dezember 2026
Förderbedingungen
Diese Förderinitiative richtet sich an wissenschaftliches Personal aller Fachrichtungen und soll dabei helfen, komplementäre Stärken zu identifizieren, Synergien auszuloten und die Grundlage für innovative zukünftige Projekte zu legen. Die Anschubfinanzierung soll die ersten Schritte einer Zusammenarbeit ermöglichen und ist nicht als vollständige Projektfinanzierung gedacht.
Die geförderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen führen und bewährte Verfahren in Lehre und Bildung weiterentwickeln. Die Antragstellenden werden gebeten, bereits im Antrag darzulegen, wie Projektergebnisse und Best-Practice-Ansätze mit Kolleg*innen an ihren jeweiligen Institutionen geteilt werden können.
Alle akademischen Fachrichtungen, die sowohl in Bonn als auch in St Andrews vertreten sind, sind im Rahmen dieser Ausschreibung antragsberechtigt. Interdisziplinäre Projekte sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie beiden Universitäten einen Mehrwert bringen.
Projekte, die sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) orientieren, sind besonders willkommen.
Die geförderten Aktivitäten sollten einen klar definierten Schwerpunkt haben und als Katalysator für die Entwicklung neuer gemeinsamer Projekte dienen. Die Aktivitäten können in Bonn und/oder in St Andrews oder in digitalen Formaten stattfinden. Die Motivation für die Durchführung der Maßnahme sollte eindeutig dargelegt werden – insbesondere, wie die beteiligten Fakultäten und Fachbereiche in Bonn und St Andrews langfristig von dieser Zusammenarbeit profitieren können.
Mögliche Formate der Zusammenarbeit umfassen:
- Pädagogische Seminare oder Workshops
- Gemeinsame Entwicklung von Curricula und Lehrveranstaltungen
- Kooperative Lehrinitiativen
- Gemeinsame Promotionsprogramme
- Gemeinsame Mentoring- und Trainingsprogramme
- Sommer- bzw. Winterschools für Graduierte
- Virtueller Austausch oder Collaborative Online International Learning (COIL)
- Entwicklung gemeinsamer Lehrmaterialien oder Toolkits
Erfolgreiche Förderanträge erhalten bis zu 5.000 £/ 6.000 € pro Projekt. Beide Universitäten bringen jeweils Mittel in gleicher Höhe ein (2.500 £ von St Andrews und 3.000 € von Bonn). Im Rahmen der Ausschreibung 2026 werden bis zu zwei Projekte gefördert.
Eine Kofinanzierung durch Fakultäten, Departments, Institute, Zentren oder externe Stellen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Anträge werden von Auswahlkommissionen in Bonn und St Andrews begutachtet und bewertet. Die Anträge sollten so formuliert sein, dass sie von fachübergreifenden Auswahlgremien verstanden werden können. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Wissenschaftliche Qualität und Innovation
- Erwartete Ergebnisse und Skalierbarkeit
- Wirkung und Nachhaltigkeit
- Partnerschaft und strategische Relevanz
Die Auswahlkommissionen behalten sich das Recht vor, geringere Beträge als beantragt zu bewilligen. Es wird auf eine möglichst breite thematische Streuung der Projekte geachtet.
Wissenschaftler*innen der Universität Bonn mit abgeschlossenem Promotionsverfahren reichen zusammen mit Kolleg*innen der University of St Andrews einen gemeinsamen Antrag ein. Bonner Antragsteller*innen müssen eine Anstellung mindestens bis zum Projektende nachweisen können. Der identische Antrag und das Budget müssen an beide Universitäten übermittelt werden.
Vollständige Anträge müssen über das Online-Formular der University of St Andrews und das Online-Formular der Universität Bonn bis spätestens Montag, 10. November 2025 (17.00 Uhr MEZ, 16.00 Uhr BST) eingereicht werden.
Jeder Antrag muss die folgenden Punkte in der unten aufgeführten Reihenfolge enthalten und als ein einziges PDF-Dokument eingereicht werden. Die Anträge werden von Mitgliedern des Auswahlkomitees aus verschiedenen Disziplinen geprüft und müssen daher für ein entsprechendes, fachübergreifendes Publikum verständlich verfasst sein.
- Namen, Titel, Fachbereiche/ Schulen und E-Mail-Adressen der hauptverantwortlichen Wissenschaftler*innen (Principal Investigators) der Universitäten Bonn und St Andrews sowie aller weiteren an den Aktivitäten beteiligten akademischen Mitarbeitenden.
- Art der Zusammenarbeit
- Projekttitel und allgemeinverständliche Zusammenfassung des geplanten Projekts (maximal 250 Wörter)
- Ausführliche Projektbeschreibung für ein fachbereichs- und schulübergreifendes, multidisziplinäres Publikum (maximal zwei Seiten)
- Kurze Beschreibung, wie das Projekt die Auswahlkriterien erfüllt
- Budget und Budgetbegründung, mit einem Abschnitt für das Budget der Universität Bonn und einem für das Budget der Universität St Andrews; sämtliche geplanten Ausgaben sind im Detail zu erläutern
- Kurzlebenslauf der Principal Investigators (maximal 2 Seiten)
- Nur für Antragsteller*innen der Universität St Andrews: Ein kurzes Befürwortungsschreiben der School-Leitung, das den Antrag unterstützt
Bitte beachten Sie die ausführliche Förderausschreibung (PDF) für weitere Informationen.
Kontakt
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