Qualifizierungsunterstützung für Postdoktorandinnen (STEP 3)
Ziel der Förderung im Rahmen des Programms zur Stärkung des Equal Opportunity-Prozesses (STEP) ist, exzellente Wissenschaftlerinnen in Qualifikationsphasen an die Universität zu binden und so den Anteil an Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen.
Jährliche Fristen:
1.Mai mit Förderbeginn ab dem 1. September |
1. November mit Förderbeginn ab dem 1. März des Folgejahres
Was umfasst die Förderung?
In Fällen, in denen nach Auslaufen der Finanzierung keine direkte Anschlussfinanzierung zur Verfügung steht, werden zur Überbrückung dieses Zeitraums Mittel zur Finanzierung einer Personalstelle (bis zu 100%) für Postdoktorandinnen für maximal 24 Monate zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die Anschlussfinanzierung sichergestellt ist.
Kontakt
Ruth Ellen Bischoff
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern.
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