Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung
Wir sind die Interessenvertretung für alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung und unterstützen Sie mit Beratung und Hilfe in allen Belangen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsplatz an der Universität Bonn. Falls Sie Schwierigkeiten an Ihrem Arbeitsplatz oder vielleicht auch Anregungen zur Verbesserung haben, dann sprechen Sie uns einfach an. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und behandeln diese selbstverständlich vertraulich.
Personalversammlung der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurz vor Start der Sommerferien in NRW möchten wir Sie heute an unsere Personalversammlung am 7. Oktober 2026 um 9:30 Uhr, in Hörsaal X (10) im Hauptgebäude, erinnern.
Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation in Bonn möchten wir Ihnen gerne anbieten, dass – neben einer Teilnahme wie gewohnt in Präsenz – auch eine digitale Teilnahme möglich sein wird.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie im September.
Bis dahin eine schöne Zeit und herzliche Grüße
Ihr Personalrat
Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing für Landesbeschäftigte
Sehr häufig erreichen den Personalrat der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung Anfragen bezüglich dem Stand der Dinge zur Einführung des sogenannten „Job- oder Dienstfahrrads“. In der letzten pr.info | 69 sind wir bereits auf das Thema eingegangen, hier noch einmal ein Update zur aktuellen Situation:
Von einem „Job- oder Dienstfahrrad“ spricht man, wenn der Arbeitgeber Teile der monatlichen Gehaltszahlungen (sog. Entgeltumwandlung) von Beschäftigten an ein Rad-Leasing-Unternehmen überweist, das diesen im Gegenzug für üblicherweise 36 Monate ein Fahrrad oder E-Bike verleiht. Welche Räder hier letztendlich zur Auswahl stehen, hängt vom Vertrag ab, den der Arbeitgeber mit dem Anbieter geschlossen hat.
Die Entgeltumwandlung zum Einsatz für das Fahrrad-Leasing ist ein Ergebnis der Tarifeinigung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 9.12.2025. In dem daraus resultierenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) existiert nun ein neuer Paragraf § 19b, der die Einzelheiten regelt.
Keinen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung haben demnach Beschäftige, die sich in der Probezeit oder einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden sowie mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt sind, dessen Dauer kürzer als der Leasing-Zeitraum ist. Ebenso ausgenommen sind Beschäftigte, deren Bezüge von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen oder die Schuldner*in in einem laufenden Insolvenzverfahren sind.
Die Zahlungen für ein zu leasendes Rad erfolgen vom Bruttolohn, es werden somit also Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart, wovon einerseits die Arbeitgeber profitieren, die Beschäftigten selbst jedoch dadurch weniger eigene Rentenansprüche generieren und möglicherweise geringere Leistungen erhalten, sollten sie beispielsweise Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen müssen. Für Beamt*innen hingegen gilt dies nicht, da sie grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.
In der Umsetzung des Fahrrad-Leasings im Land NRW ist das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen, da ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer anhängig ist und sich damit die Einführung deutlich verzögern wird, was aus einem Schreiben des Finanzministeriums NRW (28.05.2026) hervorgeht.
Wenn die Einführung des Fahrrad-Leasings in NRW dann eines Tages wirklich einmal umgesetzt ist, gilt es dennoch kritisch zu prüfen, ob die dann verfügbaren Angebote des Anbieters preislich wirklich dem Vergleich mit käuflich zu erwerbenden Rädern standhalten können oder ob nicht auf anderem Wege eine vielleicht günstigere Lösung möglich ist.
Aufgaben
Was macht der Personalrat und welche Gesetze bilden die Grundlage für seine Arbeit ?
Ansprechpartner
Wen kann ich ansprechen, wenn ich Unterstützung in meinem Arbeitsumfeld benötige?
PR-Info
Das Magazin für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung an der Universität.
Service
A-Z-Suche, Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, Formulare, Entgelttabellen, ...
15
Mitglieder
∅ 2000
zu vertretende Beschäftigte
Kontakt
Personalrat der Universität Bonn
Wir sind telefonisch montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr oder per E-Mail erreichbar. Unsere Personalratssitzung findet jeden Dienstag von 09:30 Uhr bis ca. 13 Uhr statt. In dieser Zeit sind wir telefonisch nur über den Anrufbeantworter erreichbar.