Aufgaben des Personalrat

Was genau macht ein Personalrat und was ist die gesetzliche Grundlage für seine Arbeit? Hier erfahren Sie mehr dazu ...

Wer wird vertreten?

An unserer Universität besteht der Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Wir sind von den Beschäftigten gewählt worden und nicht von der Dienststelle. 

Der Personalrat trifft sich regelmäßig, um sich mit Problemen zu befassen und eingebrachte Anträge zu besprechen sowie Beschlüsse zu fassen, die dann umgesetzt werden.

Für die wissenschaftlich Beschäftigten existiert ein eigener Personalrat, da hier die Interessen durchaus anders gelagert sein können.

Miteinander - Füreinander

Wir sehen uns als eindeutige Vertreter der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten.

Die Beschäftigten werden in die Arbeit des Personalrats einbezogen. Das bedeutet für die Personalratstätigkeit, dass der Personalrat nicht für sich alleine steht, sondern dass die Beschäftigten hinter ihm stehen und mit ihm eine Einheit bilden.

Der Personalrat muß dann nicht auf zwei Seiten kämpfen, sondern kann mit dem Gefühl, im Sinne der Beschäftigten und mit deren Unterstützung zu handeln, sich den Problemlösungen widmen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit treffen sich die Dienststellenleitung und der Personalrat, um strittige Angelegenheiten zu besprechen und Informationen auszutauschen.

Wir wissen, dass die Dienststelle und die Beschäftigten oft unterschiedliche Interessen haben, die oftmals gegeneinander stehen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Beschäftigten die Interessensgegensätze zu vermitteln und sie über alle Probleme aufzuklären. Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt.

Er hat darauf zu achten, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften auch eingehalten werden. Er ist Sprecher aller Beschäftigten, Vermittler, Helfer, Mitentscheider, teils Kontrolleur und Ansprechpartner für alle dienstlichen Angelegenheiten. Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Gesetzesgrundlagen

Welche Aufgaben ein Personalrat hat, steht in den Personalvertretungsgesetzen. Von diesen Gesetzen gibt es mehrere. Jedes Bundesland hat ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und der Bund hat sein Bundespersonalvertretungsgesetz (BpersVG).

Dies liegt an der jeweiligen Zuständigkeit und Zuordnung der Behörden und deren Beschäftigten. So gibt es Bundesbehörden (beispielsweise Bundesministerien, Bundesverwaltungsamt etc.) und Landesbehörden (beispielsweise Landesverwaltungsämter, Landkreise und Kommunen). Für deren Beschäftigte bestehen eigene Gesetzgebungshoheiten. Deshalb also unterschiedliche Gesetze.

Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW bildet die Grundlage für die Personalratsarbeit an der Universität Bonn.


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