Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Für Mütter und Väter ist die Elternzeit eine gute Gelegenheit, um im Beruf für begrenzte Zeit kürzer zu treten und sich der Familienfürsorge zu widmen. Erfahren Sie hier, wann die Elternzeit beantragt werden muss und lesen Sie Wissenswertes zum Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld. 

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Wann gilt die Mutterschutzfrist?

  • In der Regel 6 Wochen vor der Geburt. In dieser Zeit dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit.
  • In den 8 Wochen nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf 12 Wochen.

Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmerinnen, die mit chemischen und biologischen Gefahrenstoffen oder physikalischen Schadfaktoren in Berührung kommen. Hier kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Beurteilung der Arbeiten ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind.

Informationen zur durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung für Fach- und Führungskräfte der Universität

Als Führungskraft sind Sie für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Außerdem liegt es an Ihnen, einen geeigneten Arbeitsplatz für Ihre Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Ausführliche Informationen zur Umsetzung des Mutterschutzes finden Sie hier. 

Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung sind Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, in der Regel finanziell abgesichert durch

  1. das  Mutterschaftsgeld und
  2. einen Zuschuss, den der Arbeitgebende zu tragen hat.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt das Mutterschutzgesetz.

Nicht gesetzlich Versicherte Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, beispielsweise privat Krankenversicherte oder familienversicherte Frauen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt 210€. Zuständig ist hier das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Beamtinnen

Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen.

Ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Das Kündigungsverbot gilt nur, wenn

  • dem Arbeitgebenden die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt war, oder
  • sie ihm innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde.

Eine Ausnahme von dieser Regelung kann die Kündigung durch einen insolventen Arbeitgebenden sein.

Vater und Sohn spielen mit Bausteinen
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Elternzeit

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Alle Arbeitnehmer*innen, die ein Kind erwarten - auch Teilzeitbeschäftigte sowie befristet Beschäftigte und Beamt*innen - haben Anspruch auf Elternzeit nach den Verordnungen des Bundes und der Länder.

Wo und wann wird die Elternzeit beantragt?

Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss die Dauer der Elternzeit schriftlich bei dem Arbeitgebenden beantragt werden. Bei Antragstellung muss verbindlich für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes festgelegt werden, für welche Zeiträume die Elternzeit von welchem Elternteil genommen werden soll. Der Antrag auf Elternzeit wird bei der für Sie zuständigen Personalstelle eingereicht.

Elternzeitvertretung

Grundsätzlich werden Beschäftigte während sie sich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinden in ihrem Aufgabenbereich vertreten. Diese Regelung gilt auch für wissenschaftliches Personal mit Zeitverträgen. Wenn nicht vertreten wird, bedarf dies einer besonderen Begründung.

  • Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig von der Bezugsdauer des Elterngeldes.
  • Elterngeld 910wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt, nicht für Kalendermonate. Dies sollten Sie bei der Anmeldung Ihrer Elternzeit berücksichtigen.
  • Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann ab der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist beginnen.
  • Während der Elternzeit können Sie nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Informationen für Beamt*innen

Für Beamt*innen gelten bezüglich des Elterngeldes und der Elternzeit teilweise andere Regelungen. 

Elterngeld

Elterngeld stellt eine Entgeltersatzleistung für Familien dar und richtet sich an alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen. 

Voraussetzung 

Mütter und Väter erhalten Elterngeld, wenn sie

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen, bzw. nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt, beginnend mit dem Tag der Geburt und endend am Vortag des Geburtstages. Da die Inanspruchnahme des Elterngeldes in den meisten Fällen mit der Inanspruchnahme von Elternzeit verbunden ist, ist dies auch bei der Anmeldung der Elternzeit zu beachten.

Beschäftigte, die ihren Wohnsitz in Bonn haben, beantragen Elterngeld beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn.

Achtung: Diese Erläuterungen erklären die Rechtslage für Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle. 

Frau hält Geldscheine in der Hand
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Details 

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem wegfallenden Einkommen. Je nach Höhe des Einkommens ersetzt das derzeitige Elterngeld das wegfallende Einkommen zwischen 65-67%. 

Sie möchten die voraussichtliche Höhe ihre Elterngeldes errechnen? Nutzen Sie den Elterngeldrechner 878des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Für Geringverdienende mit einem Einkommen unter 1.000€ vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100%: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. 

Das Mindestelterngeld von 300€ erhalten alle, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, also auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Mit dem ElterngeldPlus ist es für Eltern einfacher geworden, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Mütter und Väter, die frühzeitig wieder in den Beruf einsteigen, erhalten dann länger finanzielle Unterstützung. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nicht Voraussetzung für den Bezug von ElterngeldPlus.

Mehr zum ElterngeldPlus erfahren Sie in der Broschüre9 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Das klassische Basis-Elterngeld kann maximal 14 Monate gezahlt werden, wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen. ElterngeldPlus-Monate können über einen längeren Zeitraum hinweg bezogen werden. Die Aufteilung der Monate kann individuell verteilt werden. Aus einem Basis-Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate mit halben Beträgen.

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Karin Kick


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Ausführliche Informationen hält die  Broschüre des BMFSFJ bereit.

Mutterschutzgesetz

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