Mitglied im SHK-Rat
Der SHK-Rat wird in der Grundordnung auch als Stelle für die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bezeichnet. Der SHK-Rat achtet darauf, dass bei Auswahl und Beschäftigung studentischer Hilfskräfte geltendes Recht eingehalten wird, und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Außerdem nimmt er Beschwerden entgegen, prüft diese und beteiligt ggfs. das Rektorat. Genauere Informationen zur Wahl und dazu, wie Sie sich zur Wahl aufstellen lassen können, finden Sie auf der Seite des SHK-Rats.
Wie werde ich Mitglied im SHK-Rat?
Studierende der Universität Bonn dürfen gewählt werden, wenn sie 45 Tage vor der Wahl an der Universität Bonn als studentische, oder wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt sind und im Wählendenverzeichnis stehen.
Das Wählendenverzeichnis liegt vor der Wahl in den Dekanatsverwaltungen und im Wahlbüro zur Einsicht aus. Alle Studierenden sollten unbedingt prüfen, ob sie richtig im Verzeichnis eingetragen sind. Bei so vielen Daten kann sich auch mal ein Fehler einschleichen – eine Kontrolle hilft, Probleme bei der Wahl zu vermeiden.
Eine Auskunft über den eigenen Eintrag ist möglich:
Telefonisch oder per Mail beim Wahlbüro, bitte unter Verwendung der Uni-Mailadresse (Uni-ID)
Bei Fragen vor Ort bitte an die Dekanatsverwaltungen wenden.
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Infos enthalten:
- die Angabe der Fakultät, bzw. des BZL, für die ich kandidiere;
- Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Personalnummer sowie die eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärung der Kandidatinnen*des Kandidaten.
Wichtig:
Wenn jemand mehr Wahlvorschläge unterschreibt, als erlaubt ist, zählt nur der erste gültige Vorschlag, der bei der Wahlleitung eingereicht wurde.
Bitte beachten Sie die Fristen, welche der Wahlvorstand für die Einreichung der Wahlvorschläge bekanntgibt. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Fristen einhalten, damit Ihr Wahlvorschlag bei berücksichtigt werden kann.
Eigentlich haben Sie jetzt bereits alle Schritte für eine erfolgreiche Kandidatur unternommen. Sollte es Probleme mit Ihrem Wahlvorschlag geben, wird das Wahlbüro Sie kontaktieren. Sofern der Wahlvorschlag zugelassen wurde, wird er vor der Wahl durch das Wahlbüro bekannt gegeben. Da aus diesem Wahlvorschlag im nächsten Schritt die Stimmzettel erstellt werden, kann es sich sicherheitshalber anbieten, dass Sie den bekanntgegebenen Wahlvorschlag auf seine Korrektheit überprüfen.
Für mehr Details wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Abteilung 1.1:
Abt. 1.1, Wahlbüro, Poppelsdorfer Allee 31-33, 53115 Bonn, wahlbuero@verwaltung.uni-bonn.de
Eduard Schulz (0228 – 73 7395)
Daniela Sprinkmeier (0228 – 73 7654)
Anna Karsten (0228 73- 5721)
Sandra Gries (0228 – 73 7796)