Mitgliedschaft im Wahlgremium der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird nicht unmittelbar im Rahmen dieser Wahl bestimmt, sondern durch ein Wahlgremium; genau dieses Wahlgremium wird von Ihnen gewählt. Das Wahlgremium legt die Fristen für die Bewerbung um das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen fest und schreibt die zu besetzenden Positionen hochschulöffentlich aus. Wählbar sind nur die weiblichen Mitglieder der Hochschule. 

Dem Wahlgremium gehören neben jeweils drei Vertreterinnen der übrigen Statusgruppen auch drei Studentinnen an. Die Mitglieder des Wahlgremiums werden von den weiblichen Mitgliedern der Universität in unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl nach Gruppen getrennt gewählt.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Wahlgremiums auf sich vereinigt. Die Wahlsitzung wird von der Wahlleiterin geleitet; sie ist ebenfalls stimmberechtigt. Die im Nachgang gewählte zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird sodann vom Rektorat bestellt.

Genauere Informationen zur Wahl und Aufstellung zur Wahl finden Sie hier.

Wie werde ich Mitglied im Wahlgremium?

Studentinnen der Universität Bonn dürfen wählen und gewählt werden, wenn Sie 45 Tage vor der Wahl im Wählerinnenverzeichnis stehen. 

Das Wählerinnenverzeichnis liegt vor der Wahl im Wahlbüro zur Einsicht aus. Alle Studentinnen sollten unbedingt prüfen, ob sie richtig im Verzeichnis eingetragen sind. Bei so vielen Daten kann sich auch mal ein Fehler einschleichen – eine Kontrolle hilft, Probleme bei der Wahl zu vermeiden.

Eine Auskunft über den eigenen Eintrag ist möglich:

Telefonisch oder per Mail beim Wahlbüro, bitte unter Verwendung der Uni-Mailadresse (Uni-ID)

Studentinnen, die wählen dürfen, können Kandidatinnen für ihren Wahlbereich vorschlagen. Ein Vorschlag kann auch mehrere Studentinnen umfassen. Die Vorschläge müssen schriftlich im Wahlbüro eingereicht werden. 

Jeder Wahlvorschlag muss folgende Infos enthalten:

Name der Statusgruppe und zugleich des Wahlkreises (Studentinnen)
Daten der Kandidatin: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum + unterschriebene Zustimmung, dass sie kandidieren will,
Daten der Unterstützerinnen: Name, Vorname, Geburtsdatum + Unterschrift. Sie müssen wie die Kandidatin Studentinnen der Universität Bonn sein und dürfen selbst nicht kandidieren. 

Wichtig: 

Wenn jemand mehr Wahlvorschläge unterschreibt, als erlaubt ist, zählt nur der erste gültige Vorschlag, der bei der Wahlleitung eingereicht wurde

Bitte beachten Sie die Fristen, welche der Wahlvorstand für die Einreichung der Wahlvorschläge bekanntgibt. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Fristen einhalten, damit Ihr Wahlvorschlag bei berücksichtigt werden kann.

Eigentlich haben Sie jetzt bereits alle Schritte für eine erfolgreiche Kandidatur unternommen. Sollte es Probleme mit Ihrem Wahlvorschlag geben, wird das Wahlbüro Sie kontaktieren. Sofern der Wahlvorschlag zugelassen wurde, wird er vor der Wahl durch das Wahlbüro bekannt gegeben. Da aus diesem Wahlvorschlag im nächsten Schritt die Stimmzettel erstellt werden, kann es sich sicherheitshalber anbieten, dass Sie den bekanntgegebenen Wahlvorschlag auf seine Korrektheit überprüfen.

Für mehr Details beachten Sie bitte die aktuelle Wahlbekanntmachung oder wenden sich an das Wahlbüro der Abteilung 1.1:

Abt. 1.1, Wahlbüro, Poppelsdorfer Allee 31-33, 53115 Bonn, wahlbuero@verwaltung.uni-bonn.de

Eduard Schulz (0228 – 73 7395) 

Daniela Sprinkmeier (0228 – 73 7654) 

Anna Karsten (0228 73- 5721) 

Sandra Gries (0228 – 73 7796) 

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