Ins neue Semester starten

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Bonn fortsetzen möchten, müssen Sie sich für jedes Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des vollständigen Sozialbeitrags. Die Rückmeldefrist endet für ein Sommersemester am 28./29. Februar und für ein Wintersemester am 31. August. 

Was ist zu tun?

Studierende überweisen innerhalb der Rückmeldefrist den vollständigen Sozialbeitrag. Genaue Fristen finden Sie auf der Webseite Semestertermine.

Beurlaubte Studierende, die aus den folgenden Gründen beurlaubt worden sind, zahlen abweichend einen ermäßigten Sozialbeitrag:

  • Studienförderlicher Auslandsaufenthalt
  • Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes
  • Erkrankung mit studienverlängernder Auswirkung

Bei Beurlaubungen aus anderen Gründen (z.B. bei Ableistung eines studienförderlichen Praktikums, bei der Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen und Kindern, bei Schwangerschaft und aus sonstigen wichtigen Gründen) fällt der volle Sozialbeitrag an.

Weiterbildungsstudierende zahlen einen verminderten Sozialbeitrag. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Studiengangskoordination.

Wenn Sie den Sozialbeitrag fristgerecht und vollständig überwiesen haben, werden die Semesterunterlagen automatisch an Ihre Kontaktanschrift zugesendet. Bitte prüfen Sie vor einer Überweisung im Studienservice Uni Bonn, ob die hinterlegte Anschrift noch aktuell ist. 

Hier finden Sie ab Beginn des Rückmeldezeitraums für das darauffolgende Semester die genaue Höhe des zu zahlenden Sozialbeitrags sowie die Informationen zur Überweisung.

zum  Studienservice Uni Bonn

Wenn Sie verspätet zahlen, überweisen Sie bitte zusätzlich die Verspätungsgebühr in Höhe von 5.-€. Der Studierendenausweis wird Ihnen dann in der Uni Bonn APP zur Verfügung gestellt.

Verspätete oder unvollständige Zahlungen können zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern droht der Verlust des Studienplatzes, da freigewordene Studienplätze an diejenigen vergeben werden, die sich fristgerecht hierfür beworben haben (z. B. Ortswechsler*innen).

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© colourbox.com

Kontoverbindung

Zahlungsempfänger: Universität Bonn
IBAN: DE 20 3701 0050 0010 9335 02
BIC: PBNKDEFF
Semesteraktueller Beitrag: Studienservice Uni Bonn oder auf der Webseite Kosten
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer und Ihr Name.
 

Wichtiger Hinweis

Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen als Verwendungszweck an!


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