05. Februar 2020

Coronavirus: Hinweise für Uni-Angehörige Coronavirus: Hinweise für Uni-Angehörige

Coronavirus: Hinweise für Uni-Angehörige

Coronavirus:
Coronavirus: - Aktuelle Informationen für Angehörige der Uni Bonn. © Foto: Volker Lannert/Uni Bonn
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Seit Dezember 2019 sind in der Stadt Wuhan in der Provinz Hubei Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus aufgetreten. Aktuell steigen die Fallzahlen deutlich an und es sind Todesfälle aufgetreten. Die Erkrankung breitet sich in China weiter aus. Die Quelle und Übertragungswege der Infektion sind nicht abschließend geklärt.

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für die Provinz Hubei ausgesprochen. Die chinesischen Behörden haben für dieses Gebiet ein Ausreiseverbot erlassen.

Auch andere Provinzen Chinas haben Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt. Davon kann zunehmend auch der Fernreiseverkehr betroffen sein.

Allgemein ist derzeit mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität innerhalb Chinas zu rechnen. Bei Ein- und Ausreise wie auch bei Kontrollen bei Überlandreisen im Land sind Fieberkontrollen möglich; bei Symptomen ist mit Quarantänemaßnahmen zu rechnen. Nachbarländer, darunter Russland, können Grenzübergänge vorübergehend schließen, mehrere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr vorübergehend eingestellt oder stark eingeschränkt.

Durch die enorme Beanspruchung des Gesundheitssystems kann es zu Einschränkungen bei der allgemeinmedizinischen Versorgung kommen.

Vor diesem Hintergrund ergreift die Hochschulleitung der Universität Bonn zum Schutz ihrer Angehörigen folgende Maßnahmen:

  • Das Rektorat empfiehlt den Mitgliedern der Universität dringend, von Reisen nach China derzeit abzusehen. Der Austausch mit Kooperationspartnern in China sollte über andere Kommunikationsmittel wie Telefon-, Video- oder Webkonferenzen erfolgen.
  • Dienstreisen in Provinz Hubei werden bis auf Weiteres nicht mehr genehmigt; bereits genehmigte Dienstreisen in die Provinz Hubei dürfen nicht mehr angetreten werden.
  • Bereits genehmigte Dienstreisen in die übrigen Gebiete Chinas dürfen bis auf Weiteres ausgeführt werden. Die Entscheidung, eine bereits geplante Reise anzutreten wird jedem Dienstreisenden der Universität Bonn selbst überlassen. Die Kosten der Reisevorbereitung werden in diesem Fall bei Absage der Dienstreise erstattet. Die Hochschulleitung der Universität Bonn empfiehlt den Dienstreisenden, die Informationen des Auswärtigen Amtes und des Robert Koch-Instituts zur möglichen Ausbreitung des Virus aufmerksam zu verfolgen sowie geplante Dienstreisen nach China nur nach reiflicher Überlegung anzutreten und nicht zwingend notwendige Reisen nach China zu verschieben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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