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Das GeschGehG – Schutz von Geschäftsgeheimnissen

An Hochschulen existiert ein enormes Spektrum spezieller Kenntnisse und Erfahrungen, die zwar keine patentfähigen Erfindungen darstellen und dennoch einen beachtenswerten Marktwert haben. Solches Know-how war lange nicht ausreichend gesetzlich vor ungenehmigter Offenbarung und Nutzung durch Dritte geschützt.
Mit dem seit April 2019 geltenden Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) liegt nun ein Regelwerk vor, das wertvolle geheime Informationen jeglicher Art unter einen Schutz stellt, der mit Erfindungen vergleichbar ist. So können Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatzforderungen auslösen, ohne dass es auf Kriterien wie Neuheit oder Erfindungshöhe der jeweiligen Information ankommt. Das GeschGehG bietet Hochschulen und Wissenschaftler*innen ein eigenständiges Stammgesetz, das mit seinen Instrumenten wie ein Sonderschutzrecht für geheime Informationen funktioniert.
Zeit
Dienstag, 11.06.24 - 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Veranstaltungsformat
Vortrag
Themengebiet
Schutzrechte, Urheberrecht,, Geschäftsgeheimnis
Referierende
Dr. Nicolas Menzel
Zielgruppen

Studierende

Wissenschaftler*innen

Sprachen
Deutsch
Ort
Online
Reservierung
erforderlich
Veranstalter
PROvendis GmbH
Kontakt
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