18. Mai 2026

Der EU Accessibility Act 2025: Was Gründer*innen zu Barrierefreiheit wissen müssen Der EU Accessibility Act 2025: Was Gründer*innen zu Barrierefreiheit wissen müssen

Seit dem 28.06.2025 ist der European Accessibility Act (EAA) in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich in Kraft. Was muss man dabei beachten? Das zeigen wir euch in diesem Beitrag!

European Accessibility Act - EAA
European Accessibility Act - EAA - Mit dem EAA werden neue Anforderungen von Entwickler-Teams verlangt, barrierefreie Features einzubauen, die eine nutzerfreundliche Navigation ermöglichen. © Pixabay @ Pexels
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Seit dem 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act (EAA) in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich in Kraft – und damit auch das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was wie eine bürokratische Richtlinie für Konzerne klingt, betrifft jeden, der ein digitales Produkt, eine App, eine Website oder einen Service in der EU anbietet - also auch Start-ups.  Wichtig dabei: Produkte und digitale Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits am Markt waren, haben eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030, um nachzurüsten. Wer jedoch heute neu entwickelt oder launcht, muss von Beginn an konform sein.

Was steckt hinter dem EAA?

Der EAA hat das Ziel, einheitliche Barrierefreiheitsstandards im gesamten EU-Binnenmarkt zu schaffen, ohne dass ein Flickenteppich aus nationalen Regelungen entstehen. Eine App oder Software, die in Deutschland entwickelt wird, muss die gleichen Anforderungen an Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit erfüllen, wie eine Anwendung aus Spanien oder Österreich. Außerdem gilt der EAA auch, wenn Applikationen und Software in einem oder mehreren Ländern der EU vertrieben werden sollen. 

Was gilt für Start-ups?

Das Gesetz gilt für Start-ups, sobald sie mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen. Teams mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz gelten als Kleinstunternehmen und sind vom EAA für Dienstleistungen ausgenommen – also z. B. für Support-Seiten oder Community-Plattformen. Für Produkte hingegen – etwa eine App, ein Spiel oder ein digitales Tool – gilt diese Ausnahme nicht automatisch, und die genaue Grenze ist in der Praxis noch nicht vollständig geklärt.

Für Games-Start-ups und digitale Spielprodukte gilt: Betreiber*innen, die Spiele auf EU-Märkten anbieten und dabei Dienste wie E-Commerce (In-App-Käufe, digitale Stores) oder Kommunikation einbinden, fallen sehr wahrscheinlich unter den EAA. Der reine Spielinhalt selbst ist noch nicht explizit reguliert – aber die Schnittstellen drumherum schon (Onboarding, Shop, Support, Accountsystem).

Das POUR-Modell

Die Kernprinzipien des EAA lassen sich im POUR-Modell leicht merken: 

  • Perceivable (wahrnehmbar),
  • Operable (bedienbar),
  • Understandable (verständlich),
  • Robust (stabil)

In der Praxis heißt das: ausreichende Farbkontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Untertitel für Videos, keine reinen Bilder von Text, klare Fehlerhinweise und Alternativtexte für alle visuellen Inhalte.

Der EAA in Apps: Beispiele

Die Accessibility-Richtlinien des EAA lassen sich bereits in verschiedenen Apps finden. Hier zeigen wir euch einige Beispiele:

  • Spotify, weltberühmte Musik-Streaming-App, ist schrittweise auf Screenreader-Kompatibilität optimiert worden – alle Buttons und Icons sind mit beschreibenden Labels versehen, sodass blinde Nutzer*innen über VoiceOver (iOS) oder TalkBack (Android) vollständig in der App navigieren können. Das ist kein Sonderfeature, sondern inzwischen Mindestanforderung unter dem EAA. Referenzbild siehe hier.
  • Duolingo setzt ein konkretes Beispiel bei Fehlermeldungen bzw. “Error Feedback”: Wenn eine Antwort falsch ist, kommuniziert die App das nicht nur über Farbe (rot), sondern zusätzlich über Text, Icon und Vibration. Genau diese Mehrkanal-Kommunikation – nie Farbe als einziges Signal – ist einer der am häufigsten verletzten EAA-Grundsätze in Start-up-Produkten, die Duolingo beispielhaft umsetzt. Referenzbild siehe hier
  • Instagram zeigt, wie man mit kleinen, gezielten Features einen großen Accessibility-Schritt macht: Seit 2018 können Nutzer*innen für jedes Bild einen eigenen Alternativ-Text hinterlegen; zusätzlich generiert die App automatisch Bildbeschreibungen per KI, die Screenreader vorlesen können. Dazu kommen automatische Untertitel für Videos und Reels sowie vollständige Unterstützung für VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android). Referenzbild siehe hier.

Und Brettspiele?

Analoge Produkte wie Brettspiele fallen nicht direkt unter den EAA – das Gesetz ist auf digitale und interaktive Produkte ausgerichtet. Wer aber ein Brettspiel-Start-up betreibt und dazu eine begleitende App, einen digitalen Shop oder eine Community-Plattform anbietet, muss für diese digitalen Komponenten die EAA-Anforderungen erfüllen. Das unterstreicht einen wichtigen Designgedanken: Barrierefreiheit sollte nicht als digitale Anforderung, sondern als Produkterlebnis mitgedacht werden – auch wenn es nur für den analogen Anteil noch keine gesetzliche Pflicht gibt.

Checkliste: Was Start-ups jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob der EAA gilt: Mehr als 10 Mitarbeiter oder 2 Mio. Euro Umsatz? Dann gilt das BFSG.
  • Eigenes Accessibility-“Audit” durchführen: Bestehende Website, App oder Produkt gegen WCAG 2.1 AA testen – kostenlose Tools wie WAVE oder Axe helfen für den Einstieg.
  • Accessibility Statement erstellen und veröffentlichen: Das ist eine explizite Pflicht unter dem EAA.
  • Accessibility ins Design-System integrieren: Kontraste, Labels, Tastaturnavigation und Alternativtexte als Basisstandard festlegen, nicht als Sonderfall.
  • Wachstumspfad im Blick haben: Wer heute als Kleinstunternehmen ausgenommen ist, aber Skalierung plant, sollte jetzt die EAA-Features in ihre Produkte einbauen. 

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Dein Ansprechpartner:


Eduardo E. Larrabure
Innovationsmanager – Games & Accessibility - Transferstelle enaCom

larrabure@verwaltung.uni-bonn.de

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