Schärfen Sie Ihr wissenschaftliches Profil

Argelander Mobility Grants

Argelander Mobility Grants unterstützen erfahrenere Postdocs (ein bis fünf Jahre nach Abschluss der Promotion) darin, relevante internationale Erfahrung zu sammeln. Die Förderung finanziert einen Forschungsaufenthalt von sechs bis 12 Monaten an einer Forschungseinrichtung im Ausland. Nach ihrer Rückkehr erhalten die Postdocs weitere finanzielle Unterstützung, um ihr Forschungsprojekt abzuschließen und Drittmittel einzuwerben. Das Stipendium unterstützt die Schärfung von Forschungsprofilen, stärkt die wissenschaftliche Unabhängigkeit, fördert kooperative Forschung und fördert internationale Netzwerke.

Jährliche Fristen:

15. März, 15. Juni und 15. Oktober 

Förderbedingungen

Postdoktorand*innen, die an der Universität Bonn angestellt1 sind (ein bis fünf Jahre nach Abschluss der Promotion.)2 

1 Der Arbeitsvertrag muss für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthalts gültig sein. Während des Aufenthalts wird der Vertrag pausiert und das Stipendium beginnt. Nach der Rückkehr wird der Vertrag wieder aufgenommen. Die Mindestvertragsdauer bei Rückkehr muss sechs Monate betragen.

2 Familienzeit, Verzögerungen aufgrund der Pandemie etc. werden berücksichtigt, bitte im Lebenslauf verdeutlichen.

Gefördert werden Forschungsaufenthalte an einer Einrichtung im Ausland von sechs bis zwölf Monaten. Zur Deckung der Reise-, Unterbringungs- und Lebenshaltungskosten an der Gasthochschule wird ein Stipendium von bis zu 50.000 Euro gewährt.

Auf Antrag können die Kosten für mitreisende Kinder und Partner für die Dauer des Forschungsaufenthaltes bezuschusst werden. Dies umfasst folgende Leistungen: Reisekostenzuschuss, Visakosten, Kinderbetreuungskosten, Kinderzulage, Partnerzuschuss. Die Kosten begleitender Partner*innen werden nur im Falle mitreisender Kinder bezuschusst. 

Nach der Rückkehr nach Bonn wird der Postdoc-Vertrag an der Universität Bonn wiederaufgenommen (mindestens sechs Monate) und die Postdocs erhalten zusätzlich bis zu 25.000 € für bis zu zwölf Monate zur Fertigstellung ihres Forschungsvorhabens und zur Einwerbung von Drittmitteln für ein Projekt an der Universität Bonn.

In Abhängigkeit vom Bedarf können bis zu 25.000 € an Mitteln beantragt werden für:

  • Studentische Hilfskräfte (SHK oder WHF) (Berechnungsgrundlage)
  • Verbrauchsmaterial
  • Reisekosten
  • Weitere Sachmittel 

Die Förderung umfasst zudem ein intensives Karrierecoaching sowie individuelle Beratung und Begleitung bei Drittmittelbewerbungen.

  • Lebenslauf des*der antragstellenden Postdoc* (Familienzeit etc. berücksichtigt, bitte im Lebenslauf deutlich machen)
  • Innovatives Potential und Impact des Forschungsvorhabens im Hinblick auf einen Drittmittelantrag
  • Bedeutung des Forschungsaufenthalts im Ausland für die Karriereentwicklung des Antragstellenden und geplante Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem internationalen Host nach Rückkehr nach Bonn
  • Akademische Reputation der Gasthochschule, vorzugsweise einer unserer strategischen Partneruniversitäten oder -regionen 

Die Bewerbungen werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Andreas Zimmer, Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, bewertet.

Die Bewerbung sollte enthalten:

  • Motivationsschreiben, einschließlich Bedeutung des Forschungsaufenthalts im Ausland für die Karriereentwicklung (max. 2 Seiten)
  • Projektskizze, mit Betonung des Innovationspotenzials und der Wirkung des Projekts sowie der Relevanz für das angestrebte Drittmittelvorhaben (max. 2 Seiten)
  • Projektplan mit Meilensteinen inkl. vorgesehenem Drittmittelantrag (max. 1 Seite)
  • Budgetplanung von bis zu 25.000 € für den Abschluss des Forschungsvorhabens nach Rückkehr nach Bonn (bis zu 12 Monate)
  • Einladungsschreiben des potenziellen Hosts an der Gastinstitution im Ausland - und ggf. finanzielle Unterstützung der Gastinstitution
  • Lebenslauf des*der antragstellenden Postdocs
  • Arbeitsvertrag mit der Universität Bonn – Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthaltes gültig sein muss. Während des Aufenthalts wird der Vertrag pausiert und muss nach Rückkehr für mindestens sechs Monate wieder aufgenommen werden. Die Modalitäten der Vertragsunterbrechung sind vor Antragstellung mit dem Vorgesetzten und ggf. mit der Förderorganisation zu klären.
  • Bestätigung des Instituts/Arbeitskreises, dass die Finanzierung der anschließenden Beschäftigung nach der Rückkehr für mindestens sechs Monate gesichert ist.

Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel bis acht Wochen ab dem jeweiligen Stichtag. 


Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.

Kontakt

Avatar Radu

Dr. Robert Radu

Bonner Graduiertenzentrum (BGZ)

Poppelsdorfer Allee 47

53115 Bonn


Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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