Schärfen Sie Ihr wissenschaftliches Profil

Argelander Mobility Grants

Argelander Mobility Grants unterstützen erfahrenere Postdocs (ein bis fünf Jahre nach Abschluss der Promotion) darin, relevante internationale Erfahrung zu sammeln. Die Förderung finanziert einen Forschungsaufenthalt von sechs bis 12 Monaten an einer Forschungseinrichtung im Ausland. Nach ihrer Rückkehr erhalten die Postdocs weitere finanzielle Unterstützung, um ihr Forschungsprojekt abzuschließen und Drittmittel einzuwerben. Das Stipendium unterstützt die Schärfung von Forschungsprofilen, stärkt die wissenschaftliche Unabhängigkeit, fördert kooperative Forschung und fördert internationale Netzwerke.

Nächste Frist:

15. Juni 2026 (tbc) 

Frühestmöglicher Förderbeginn: 1. Januar 2027 

Förderbedingungen

Postdoktorand*innen, die an der Universität Bonn angestellt1 sind (ein bis fünf Jahre nach Abschluss der Promotion.)2 

1 Der Arbeitsvertrag muss für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthalts gültig sein. Während des Aufenthalts wird der Vertrag pausiert und das Stipendium beginnt. Nach der Rückkehr wird der Vertrag wieder aufgenommen. Die Mindestvertragsdauer bei Rückkehr muss sechs Monate betragen.

2 Familienzeit, Verzögerungen aufgrund der Pandemie etc. werden berücksichtigt, bitte im Lebenslauf verdeutlichen.

Gefördert werden Forschungsaufenthalte an einer Einrichtung im Ausland von sechs bis zwölf Monaten. Zur Deckung der Reise-, Unterbringungs-, Lebenshaltungs- und ggf. Versicherungskosten an der Gasthochschule wird ein Stipendium gewährt, dessen Höhe sich nach der Aufenthaltsdauer und dem Gastland richtet (Kalkulationsgrundlage ist der Stipendienrechner der DFG - es gelten die zur jeweiligen Antragsfrist gültigen Pauschalsätze).

Auf Antrag können die Kosten für mitreisende Kinder und Partner für die Dauer des Forschungsaufenthaltes bezuschusst werden. Dies umfasst folgende Leistungen: Reisekostenzuschuss, Visakosten, Kinderbetreuungskosten, Kinderzulage, Partnerzuschuss. Die Kosten begleitender Partner*innen werden nur im Falle mitreisender Kinder bezuschusst. 

Nach der Rückkehr nach Bonn wird der Postdoc-Vertrag an der Universität Bonn wiederaufgenommen (mindestens sechs Monate) und die Postdocs erhalten zusätzlich bis zu 25.000 € für bis zu zwölf Monate zur Fertigstellung ihres Forschungsvorhabens und zur Einwerbung von Drittmitteln für ein Projekt an der Universität Bonn.

In Abhängigkeit vom Bedarf können bis zu 25.000 € an Mitteln beantragt werden für:

  • Studentische Hilfskräfte (SHK oder WHF) - weitere Informationen zur Beschäftigung von Hilfskräften sowie eine Kalkulationsgrundlage finden Sie hier.
  • Verbrauchsmaterial
  • Reisekosten
  • Weitere Sachmittel 

Die Förderung umfasst zudem ein intensives Karrierecoaching sowie individuelle Beratung und Begleitung bei Drittmittelbewerbungen.

  • Lebenslauf des*der antragstellenden Postdoc* (Familienzeiten etc. werden berücksichtigt, bitte im Lebenslauf deutlich machen)
  • Innovatives Potential und Impact des Forschungsvorhabens im Hinblick auf einen Drittmittelantrag
  • Bedeutung des Forschungsaufenthalts im Ausland für die Karriereentwicklung des Antragstellenden und geplante Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem internationalen Host nach Rückkehr nach Bonn
  • Akademische Reputation der Gasthochschule, vorzugsweise einer unserer strategischen Partneruniversitäten oder -regionen 

Die Bewerbungen werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ilona Grunwald, Prorektorin für Forschung und Karriereentwicklung, bewertet.

Die Bewerbung sollte enthalten:

  • Motivationsschreiben, einschließlich Bedeutung des Forschungsaufenthalts im Ausland für die Karriereentwicklung (max. 2 Seiten)
  • Projektskizze, mit Betonung des Innovationspotenzials und der Wirkung des Projekts sowie der Relevanz für das angestrebte Drittmittelvorhaben (max. 2 Seiten)
  • Projektplan mit Meilensteinen inkl. vorgesehenem Drittmittelantrag (max. 1 Seite)
  • Budgetplanung von bis zu 25.000 € für den Abschluss des Forschungsvorhabens nach Rückkehr nach Bonn (bis zu 12 Monate)
  • Einladungsschreiben des potenziellen Hosts an der Gastinstitution im Ausland - und ggf. finanzielle Unterstützung der Gastinstitution
  • Lebenslauf des*der antragstellenden Postdocs
  • Arbeitsvertrag mit der Universität Bonn – Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer des Forschungsaufenthaltes gültig sein muss. Während des Aufenthalts wird der Vertrag pausiert und muss nach Rückkehr für mindestens sechs Monate wieder aufgenommen werden. Die Modalitäten der Vertragsunterbrechung sind vor Antragstellung mit dem Vorgesetzten und ggf. mit der Förderorganisation zu klären.
  • Bestätigung des Instituts/der Arbeitsgruppe, dass die Finanzierung der anschließenden Beschäftigung nach der Rückkehr für mindestens sechs Monate gesichert ist.

Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel bis acht Wochen ab dem jeweiligen Stichtag. 

Was ist unter Pausierung des Arbeitsvertrags zu verstehen?

Während Ihres Auslandsaufenthalts wird Ihr Arbeitsverhältnis mit der Universität Bonn pausiert – zum Beispiel durch Sonderurlaub oder Freistellung. Das bedeutet: Sie erhalten in dieser Zeit keine Vergütung (Gehalt) von der Universität, sondern ein Stipendium (Argelander Mobility Grant). Zugleich sind Sie in dieser Phase nicht zur Arbeitsleistung gegenüber der Universität verpflichtet und unterliegen keiner Weisungsbindung. So können Sie sich vollständig Ihrer Forschung im Ausland widmen.

Ist das Stipendium steuerfrei?

Stipendien können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sein. Ob diese Regelung in Ihrem Fall zutrifft, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab und wird vom zuständigen Finanzamt beurteilt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr Finanzamt, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

Mein Vertrag endet noch vor Ablauf der sechs Monate nach Rückkehr. Kann ich mich dennoch bewerben?

Sollte Ihr aktueller Arbeitsvertrag noch vor Ablauf der sechs Monate nach Rückkehr enden, ist eine Bewerbung nur mit einer verbindlichen Zusage einer beabsichtigten Verlängerung Ihres Beschäftigungsverhältnisses durch Ihren Vorgesetzten bzw. Ihre Vorgesetzte möglich. 

Kann ich neben dem Stipendium noch Sachmittel für meine Zeit im Ausland beantragen?

Nein, während Ihres Auslandsaufenthalts können keine Sachmittel zusätzlich zum Stipendium beantragt werden.  Sie können jedoch Sachmittel für die Zeit nach Ihrer Rückkehr für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten beantragen. Bitte fügen Sie den entsprechenden Budgetplan Ihrem Antrag bei.

Kann ich weitere Mittel für meine Zeit im Ausland beantragen, z.B. für Reise- und Visakosten?

Nein, das Stipendium ist als Pauschale konzipiert und deckt sämtliche Kosten Ihres Auslandsaufenthalts ab – einschließlich Reise- und Visakosten. Zusätzlich können bei Bedarf Familienleistungen beantragt werden.

Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Lernen Sie unsere Argelander Grantees kennen!

Mit dem Förderinstrument der Argelander Starter-Kit Grants hat die Universität Bonn seit 2017 über 80 talentierte Nachwuchswissenschaftler*innen bei der Durchführung ihres eigenen Forschungsvorhabens unterstützt und auf dem Weg der Drittmitteleinwerbung begleitet. Erfahren Sie hier mehr über die Geförderten und ihre Projekte. 

Weitere Förderunglinien der Universität Bonn

Erfahren Sie mehr über die Argelander Grants und spezielle Förderinstrumente für Frauen und Postdoktorand*innen aus dem Globalen Süden. 

Das sagen unsere Grantees

"I am very grateful for this fantastic opportunity and the support of the University of Bonn, which made this experience possible. I am convinced that the six-month stay abroad, along with the resulting collaborations and third-party funded project, has significantly and positively impacted my academic career." (Grantee 2025) 

"I found the Argelander Mobility Grant to be very generous and helpful for my career growth and visibility as a mathematician." (Grantee 2025)

"I want to thank the Argelander Grant Selection Committee for supporting my academic career and enabling me to gain new research experience during my research stay in the USA. I enjoyed my time there very much as it gave me the opportunity to network with many different physicists that work there and further develop my own skills in my research field." (Grantee 2024)


Kontakt

Avatar Radu

Dr. Robert Radu

Bonner Graduiertenzentrum (BGZ)

Poppelsdorfer Allee 47

53115 Bonn


Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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© Bundesministerium für Bildung und Forschung / Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

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