Bonn-Melbourne Research Excellence Fund
Projektförderung
Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten und nachhaltigem Ausbau der Zusammenarbeit mit promovierten Wissenschaftler*innen an der University of Melbourne (max. 20.000 €).
Einreichungsfrist
Bewerbungen für 2024 können voraussichtlich ab Mai 2023 eingereicht werden.
Zurzeit keine Ausschreibung
Förderbedingungen
Der Bonn-Melbourne Research Excellence Fund dient der Förderung internationaler Forschung, in der Nachwuchswissenschaftler*innen eine bedeutende Rolle spielen. Förderanträge für innovative und nachhaltige Projekte, die auf Forschungskooperationen zwischen promovierten Wissenschaftler*innen der Universität Bonn und der University of Melbourne beruhen, können von Mitgliedern aller Fakultäten und Fachbereiche gestellt werden.
Das langfristige Ziel dieser Projekte soll im Ausbau der Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen den Instituten und Forschenden beider Universitäten sowie ggf. in gemeinsamen Publikationen, Ausstellungen und/ oder der Generierung von Drittmitteln bestehen.
Bewerber*innen sind dazu aufgefordert, Ihre Kooperationen auch im Hinblick auf Prinzipien von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity, and Inclusion, DEI) zu prüfen und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für unterschiedliche Ansichten, Kenntnisse und Erfahrungen zu schaffen.
In 2022 können bis zu drei Anträge (mit je zwei Antragsteller*innen: eine*r von der Universität Bonn, eine*r von der University of Melbourne) gefördert werden.
- Reise- und Aufenthaltskosten für wissenschaftliches Personal der Universitäten Bonn und der University of Melbourne anlässlich von Reisen ins Partnerland (Beförderungskosten, Übernachtung und Tagespauschalen entsprechend LRKG)
- In begründeten Ausnahmen (z.B. für die Anbahnung von Kooperationen, die Lehrelemente enthalten), Reisekosten- und Aufenthaltspauschalen für Studierende der Universität Bonn und University of Melbourne an die Partneruniversität (basierend auf der Kalkulation der Antragsteller)
- Sachmittel und SHKs/ WHKs zur Durchführung von Forschungsaktivitäten und Veranstaltungen
- Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten, Stipendien und Honorare, Grundausstattung (Computer o.ä.), Publikationskosten
Genauere Informationen finden Sie in den Guidelines.
Pro Förderantrag bewilligen beide beteiligten Universitäten Mittel von insgesamt bis zu 32.000 AU$/ 20.000 € (bis zu 16.000 AU$ von der University of Melbourne und bis zu 10.000 € von der Universität Bonn). Diese Mittel müssen für Forschungszwecke (im weiteren Sinne) und gemäß den Budgetvorgaben (siehe Guidelines) verwendet werden.
Die Kosten für die University of Melbourne und die Universität Bonn müssen im Budgetplan separat ausgewiesen werden.
- Wissenschaftliche Qualität
- Projektdesign und -begründung
- Passung und Komplementarität der Kooperationspartner*innen
- Research Outcomes und potentielle Bedeutung
- Potenzial für nachhaltige Zusammenarbeit und Drittmittelakquise
Promovierte Wissenschaftler*innen der Universität Bonn stellen einen gemeinsamen Antrag mit einem*r Wissenschaftler*in der University of Melbourne. Bonner Antragsteller*innen müssen eine Anstellung mindestens bis zum Ende des Förderzeitraums vorweisen können.
- Online-Formular
- Projektantrag (PDF), bestehend aus:
- Name, Titel und Institute der Antragssteller*innen und Teammitgliedern;
- Kurzbeschreibung des Projektes (max. 250 Worte) für Leser*innen unterschiedlicher Fakultäten und Fachbereiche;
- Ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts (max. 4 Seiten);
- Budgetplan mit Begründung und genauer Erläuterung aller erwarteten Kosten (getrennt nach Ausgaben für die jeweilige Universität);
- Aktuelle CVs (max. 2 Seiten für Projektleiter*innen; max. 1 Seite für weitere Teammitglieder).
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie in den Guidelines22.
Kontakt
Dr. Christian Klöckner
2.002
Poppelsdorfer Allee 102
53115 Bonn
Gefördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
