Collaborative Research Grants mit der Hebrew University of Jerusalem

Projektförderung

Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten mit promovierten Wissenschaftler*innen an der Hebrew University of Jerusalem (Matching Funds bis max. 20.000 €).

Wichtige Termine

  • Ausschreibungsbeginn: 20. Juli 2026
  • Bewerbungsschluss: 06. Oktober 2026
  • Bekanntgabe der Ergebnisse: bis 01. Dezember 2026
  • Projektbeginn: 01. Januar 2027
  • Projektabschluss: bis 31. Dezember 2028

Förderbedingungen

Der Collaborative Research Grant dient der Förderung internationaler Forschung. Förderanträge für innovative und nachhaltige Projekte, die auf Forschungskooperationen zwischen promovierten Wissenschaftler*innen der Universität Bonn und der Hebrew University of Jerusalem beruhen, können von Mitgliedern aller Fakultäten und Fachbereiche gestellt werden.

Das langfristige Ziel dieser Projekte soll im Ausbau der Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen den Instituten und Forschenden beider Universitäten sowie ggf. in gemeinsamen Publikationen, Ausstellungen und/ oder der Generierung von Drittmitteln bestehen.

Im Rahmen des bilateralen Bonn-Hebrew CRG-Programms können zusätzlich Forschungspartner von Partneruniversitäten im Netzwerk Global Universities for Societal Impact (GUSI) einbezogen werden, und zwar von der University of St Andrews und der Emory University. Weitere Informationen zu dieser Option finden Sie bitte in den Ausschreibungsrichtlinien

Pro erfolgreichen Förderantrag bewilligen beide beteiligten Universitäten Mittel von insgesamt bis zu 20.000 € (bis zu 10.000 € von der Hebrew University und bis zu 10.000 € von der Universität Bonn). Diese Mittel müssen für Forschungszwecke (im weiteren Sinne) und gemäß den Budgetvorgaben (siehe Guidelines) verwendet werden.

Die Kosten für die Hebrew University und die Universität Bonn müssen im Budgetplan separat ausgewiesen werden.

  • Reise- und Aufenthaltskosten für wissenschaftliches Personal der Universitäten Bonn und der Hebrew University of Jerusalem anlässlich von Reisen ins Partnerland (für Bonner Forschende: Beförderungskosten, Übernachtung und Tagungspauschalen entsprechend Landesreisekostengesetz (LRKG); für Forschungsaufenthalte von Gastwissenschaftler*innen in Bonn: s. unsere empfohlenen Reise- und Aufenthaltskostenpauschalen)
  • Kosten für die Ausrichtung eines Seminars, einer Konferenz oder eines Workshops
  • Sachmittel und SHKs/ WHKs zur Durchführung von Forschungsaktivitäten und Veranstaltungen
  • Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten, Stipendien sowie Grundausstattung wie Computer o.ä.

Genauere Informationen finden Sie in den Guidelines.

Bereits geförderte Projekte

  • Wissenschaftliche Qualität und Wirkung: die wissenschaftliche Qualität der vorgeschlagenen Arbeit, die Wahrscheinlichkeit, dass sie breite Anerkennung erlangt und/oder nach Abschluss eine hohe Wirkung entfaltet. Ggf. auch die Fähigkeit, disziplinübergreifend zu arbeiten und/oder Studierende einzubeziehen.
  • Innovation: in welchem Ausmaß das Projekt zu neuem Denken und kreativen Ergebnissen beitragen wird.
  • Forschungsergebnisse: wie wahrscheinlich es ist, dass das Projekt zu langfristigen Forschungsbeziehungen führt und eine fortlaufende Zusammenarbeit ermöglicht. Erwartete Ergebnisse können u.a. umfassen: Publikationen, Förderanträge, klinische Interventionen, technologische Innovationen, Ausstellungen, Aufführungen, verbesserte Netzwerke sowie forschungsbasierte Seminare/Konferenzen/Workshops.
  • Partnerschaft & strategische Relevanz: Wie die Partnerschaft dazu beiträgt, die Beziehung zwischen HUJI und der Universität Bonn zu fördern und zu festigen. Außerdem: Wie die Forschung an den jeweiligen Institutionen mit der breiteren wissenschaftlichen Community geteilt wird und zur Umsetzung der Universitätsstrategien beiträgt.

Promovierte Wissenschaftler*innen der Universität Bonn stellen einen gemeinsamen Antrag mit einem*r Wissenschaftler*in der Hebrew University of Jerusalem. Bonner Antragsteller*innen müssen eine Anstellung mindestens bis zum Ende des Förderzeitraums vorweisen können.

  • Online-Formular
  • Projektbeschreibung (PDF), bestehend aus:
    1. Name, Titel und Institute der Antragssteller*innen und Teammitglieder
    2. Laienverständliche Kurzbeschreibung des Projektes (max. 250 Worte)
    3. Ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts für Leser*innen unterschiedlicher Fakultäten und Fachbereiche: Projektziele, Hintergrund und bisherige Arbeiten, Forschungsansatz und Methoden, Bewertung des Erfolgs, Zeitplan bis zur Fertigstellung, Pläne für zukünftige Zusammenarbeit (max. 4 Seiten)
    4. Budgetplan mit Budgetbegründung, mit detaillierter Erläuterung aller erwarteten Kosten (getrennt nach Ausgaben für die jeweilige Universität).
    5. (falls zutreffend) Integration zusätzlicher Forschender von einer weiteren GUSI-Institution (max. 1 Seite)
    6. Aktuelle Lebensläufe/CVs (max. 2 Seiten für Projektleiter*innen; max. 1 Seite für weitere Teammitglieder)

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie in den Guidelines.


Kontakt

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Dr. Christian Klöckner

Partnerschaften und internationale Forschende

Poppelsdorfer Allee 53

53115 Bonn


Gefördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern

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