Argelander Scholarships für Promovierende an Hochschulen in Ländern Afrikas, Lateinamerikas und Süd(ost)asiens

Personenförderung

Forschungsaufenthalte in Bonn für Promovierende an Hochschulen bevorzugt aus Afrika, Lateinamerika und Süd(ost)asien (3–12 Monate).

Einreichungsfrist

Für einen Maßnahmenbeginn frühestens im Januar 2025 und spätestens im Juli 2025:

30. April 2024

Förderbedingungen

Ziel ist die Förderung von Promovierenden aus Ländern Afrikas, Lateinamerikas und Süd- (Ost-) Asiens um den wissenschaftlichen Austausch mit Partner*innen in Regionen zu fördern, die in der Wissenschaftsproduktion bisher tendenziell eine eher marginalisierte Position einnehmen und um  die internationale Zusammenarbeit mit den in der Partnerschaftsstrategie genannten Schwerpunktregionen zu fördern. Die Förderdauer umfasst mindesten 3 und höchstens 12 Monate.

Mit der Maßnahme sollen Kooperationen zwischen Bonner Wissenschaftler*innen und ihren Partner*innen in oben genannten Regionen intensiviert und hinsichtlich der Nachwuchsförderung ausgeweitet werden.

Zwischen dem Heimatinstitut der Promovierenden und dem Gastinstitut in Bonn soll zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine formelle oder informelle Kooperation bestehen. Antragsteller*innen sind die gastgebenden Bonner Wissenschaftler*innen.

Bevorzugt Promovierende, die an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Ländern Afrikas, Sür- (Ost-) Asiens und Lateinamerikas einer Promotion nachgehen. Nicht gefördert werden Promovierende, die bereits an der Universität Bonn ihrer Promotion nachgehen. Geförderte Personen sollen ihre Promotion an der Heimatuniversität abschließen (Vermeidung von brain-drain).

Bereits geförderte Personen

Die Förderung umfasst:

  • eine Reisekostenpauschale(abhängig vom Herkunftsland/ einmalige Auszahlung zum Förderbeginn);
  • ein Stipendium in Höhe von 1.500 € pro Monat (Zuschläge für mitreisende Familienmitglieder; monatliche Leistung: für Ehepartner 300 € und pro Kind 250 €);
  • einen Forschungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 300 € pro Monat

Kosten für Versicherungen sind in der Berechnung des Stipendiums enthalten. Die Versicherung selbst muss vom Stipendiaten abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie zur Kalkulation der Kosten die Hinweise im Finanzierungsplan (Excel-Tabelle als Download1, die Sie bitte hierfür nutzen).

Begutachtung in zwei Teilbereichen:

  1. Akademische Qualität und gegenseitiger Nutzen (50 %): Qualität des Forschungsprojekts, Relevanz des Themas für die Herkunftsregion des Promovierenden, Ein- und Anbindung des Promovierenden an das Gastinstitut (Infrastruktur, Arbeitsplatz) und in ein effektives Betreuungskonzept sowie in das akademische Leben an der Universität Bonn und sein Beitrag dazu (z.B. durch öffentliche Vorträge, Seminare oder Kolloquien)
  2. Strategische Relevanz und Potential für langfristige Kooperation (50 %):
    Intensität bzw. Potential der bestehenden oder aufzubauenden Kooperationsprojekte zwischen Promovend/ Heimatinstitution und der Universität Bonn, Bedeutung des Projekts für das Forschungsprofil der Universität Bonn, Beitrag zur Wissenschaftskommunikation und öffentlichen Wahrnehmung

Begutachtung

  • Vorbegutachtung: anonym, durch unabhängige Gutachter*innen der Universität
  • Finale Entscheidung: Die Vorbegutachtung wird durch eine Auswahlkommission, bestehend aus Mitgliedern der Universität diskutiert und abschließend entschieden
  • Abhängig von der Anzahl der beantragten Fördersummen können in der Förderlinie bis zu fünf Anträge gefördert werden
  • Bewilligungsquote 2022: 8 gültige Anträge, 5 Förderungen

Bei Punktegleichstand von Anträgen erhält der Teilebereich Akademische Qualität und gegenseitiger Nutzen eine stärkere Gewichtung.

Antragsberechtigt sind hauptberufliche Professor*innen an der Universität Bonn.
Berücksichtig werden können bis zu zwei Anträge pro Host/ Professor*in.
Von Seiten des*der Promovierenden muss ein unterzeichnetes Motivationsschreiben vorliegen.

  • Online-Formular
  • Projektbeschreibung (PDF, max. 8 Seiten), bestehend aus:
  1. Exposé des Forschungsprojekts, das während des Aufenthalts in Bonn bearbeitet werden soll; der Antrag sollte auch für fachfremde Gutachter*innen zu verstehen sein
  2. Begründung für die Einladung der*des Promovierenden durch die Gastgeber*in;
  3. Darstellung der Einbindung des*der Promovierenden in das Gastinstitut (Arbeitsplatz, Beteiligung an den Lehr- und Forschungsaktivitäten des Instituts) und Darstellung der Betreuung in Bonn;
  4. Begründung der Heimatuniversität hinsichtlich des akademischen Zieles des hiesigen Forschungsaufenthaltes
  5. Angaben zum aktuellen Promotionsstand und des geplanten Promotionsabschlusses im Heimatland 
  • Lebenslauf und Motivationsschreiben der*des Promovierenden (PDF)
  • Finanzierungsplan (Excel-Tabelle als Download1, die Sie bitte hierfür nutzen).

Kontakt

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Sandra Papel

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Poppelsdorfer Allee 102

53115 Bonn


Gefördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern

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