Einladung internationaler Zweitbetreuer*innen
Die Förderlinie richtet sich an Promovierende, die ihre*n internationale*n Zweitbetreuer*in zur Disputation oder zu einem Betreuungsgespräch an die Universität Bonn einladen möchten. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung internationaler Promotionsverfahren an der Universität Bonn sowie die Stärkung internationaler Netzwerke.
Fristen
Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen
15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober
Förderbedingungen
Im Rahmen der Förderung werden Reise- und Aufenthaltskosten der internationalen Zweitbetreuerin*des internationalen Zweitbetreuers übernommen. Die Förderung setzt sich aus einer Reisekostenpauschale (abhängig vom Herkunftsland2) sowie einer Aufenthaltspauschale in Höhe von 160,- EUR pro Tag zusammen.
Bedingung für die Förderung ist das Führen von Betreuungsgesprächen vor Ort in Bonn oder die Beteiligung der internationalen Zweitbetreuerin*des internationalen Zweitbetreuers an der Disputation der Bonner Doktorandin*des Bonner Doktoranden. Die geförderte Reise muss innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist durchgeführt werden. Die Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Antragsberechtigt sind Promovierende aller Fachrichtungen an der Universität Bonn, gemeinsam mit ihrer*ihrem Bonner Erstbetreuer*in und ihrer*ihrem Zweitbetreuer*in von einer ausländischen Universität.
- Begründung für die Einbindung der internationalen Zweitbetreuerin*des internationalen Zweitbetreuers
- Intensität der Einbindung der internationalen Zweitbetreuerin*des internationalen Zweitbetreuers in weitere Forschungsaktivitäten des Bonner Instituts/der Bonner Fakultät
- Durchführung der Promotion im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens (dies ist jedoch keine Voraussetzung)
Über die Vergabe von Förderungen an Bonner Promovierende entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:
Jun.-Prof. Dr. Alessandro Bismuto, Prof. Dr. Sabine Feist, Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen, Jun.-Prof. Dr. Marie-Christine Simon , Prof. Dr. Andreas Forstner und Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Von der*dem Erstbetreuer*in an der Universität Bonn unterzeichnetes Anschreiben der Doktorandin*des Doktoranden (1-2 Seiten) mit (1.) kurzer Vorstellung des Promotionsvorhabens, (2.) Begründung für die Auswahl der internationalen Zweitbetreuerin*des internationalen Zweitbetreuers sowie (3.) einer kurzen Erläuterung zum Anlass des Besuches.
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der antragstellenden Doktorandin*des antragstellenden Doktoranden.1
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der internationalen Zweitbetreuerin*des internationalen Zweitbetreuers.1
Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel vier bis sechs Wochen ab der jeweiligen Bewerbungsfrist. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen in diesem Zeitraum ab.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Kann ich einen Antrag einreichen, bevor meine Dissertation benotet wurde und der Termin für die Disputation feststeht?
Ja, dies ist möglich. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag jedoch eine Bestätigung Ihrer Fakultät über die Eröffnung des Prüfungsverfahrens sowie ein Schreiben Ihres*r Erstgutachters*in bei, das den anvisierten Termin für die Disputation bestätigt. Eine Auszahlung der Förderung ist erst nach Vorlage der durch das Promotionsbüro ausgestellten Terminbestätigung möglich.
Kann mein*e Bonner Zweitbetreuer*in an meiner Verteidigung im Ausland teilnehmen?
Wenn Sie Ihre Promotion im Rahmen eines Cotutelle- oder eines Joint PhD-Verfahrens durchführen, können die Reise- und Aufenthaltskosten Ihres*r Bonner Zweitbetreuers*in anlässlich Ihrer Verteidigung im Ausland erstattet werden. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen vor der Einreichung Ihres Antrages.
Bis wann kann ich mit einer Entscheidung zu meinem Antrag rechnen?
Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen ca. sechs Wochen nach dem Fristende der Ausschreibung per E-Mail übermittelt. Es gilt die Frist der Ausschreibung, nicht der Tag, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von entsprechenden Anfragen ab.
Was gilt es bei der Auszahlung der Förderung zu beachten?
Nach Übermittlung der Zahlungsdaten Ihrer*s internationalen Zweitbetreuers*in dauert die Auszahlung der Förderung ca. sechs Wochen. Die Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Zweitbetreuer*innen unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie müssen somit keine Belege einreichen, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass Vorabauszahlungen grundsätzlich nicht möglich sind.
Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Das sagen unsere Grantees
"Having the opportunity of meeting my second supervisor for my thesis defense was very important to finish my doctorate succesfully, because we could share and talk more about my work and future collaborations in my career. It also enhanced the relationship between our university and the academic institution my second supervisor comes from." (Grantee 2023)
Kontakt
Dr. Lena Rüßing
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
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Externe Fördermöglichkeiten
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