Vermittlung von ehemaligen Versuchstieren in ein dauerhaftes Zuhause
Im Rahmen eines Rehomings (engl. für Weitervermittlung) können ehemalige Versuchstiere an Privatpersonen vermittelt werden, um dort ein dauerhaftes Zuhause zu finden. Es handelt sich daher um eine dauerhafte Abgabe mit vollständigem Eigentumsübergang eines nicht mehr für wissenschaftliche Zwecke eingesetzten Tieres an Dritte.
Rechtlicher Rahmen
Die Voraussetzung für eine derartige Vermittlung schafft die EU-Richtlinie 2010/63 Art. 19, die in § 10 TierSchVersV in deutsches Recht umgesetzt wurde. Laut dieser dürfen Versuchstiere, deren Verwendung nicht mehr vorgesehen ist, auch privat untergebracht werden, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Gesundheitszustand der Tiere lässt dies zu.
b) Von den Tieren gehen keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren oder für die Umwelt aus.
c) Es sind geeignete Maßnahmen ergriffen worden, um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.
Konkrete Umsetzung an der Uni Bonn
1. Feststellung der Vorbedingungen (s.o.)
a) Gesundheitszustand des Tieres muss eine Vermittlung überhaupt zulassen.
- Ein*e Tierarzt*in stellt eine medizinische und verhaltensbiologische Einschätzung des jeweiligen Tieres. Bei dieser Abschlussuntersuchung werden neben dem Gesundheitsstatus auch Eigenschaften wie Alter und Sozialisation einbezogen (vgl. auch §28 TierSchVersV).
b) Von den Tieren dürfen keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren oder für die Umwelt ausgehen.
- Gentechnisch veränderte, oder invasive/giftige Tiere werden nicht vermittelt.
c) Geeignete Maßnahmen werden ergriffen, um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen.
- Auswahl geeigneter neuer Halter*innen.
- Informationen zu Biologie und artgerechten Haltungsbedingungen.
- Beratung und Nachkontrollen.
- Den neuen Halter*innen ist es nicht gestattet die Tiere zur Zucht, Vermehrung, in Tierversuchen, zur Verfütterung oder zum Verzehr zu verwenden.
2. Auswahl neuer Halter*innen
Die Auswahl potenzieller neuer Halter*innen erfolgt in mehreren Schritten und beinhaltet ein persönliches Gespräch, in dem die zukünftigen Haltungsgegebenheiten besprochen und die Erwartungen aller abgeglichen werden können. Grundsätzlich müssen die neuen Halter*innen in der Lage sein, das Tier/die Tiere art- und bedürfnisangemessen zu betreuen. Dies umfasst neben der Ernährung und Pflege ebenfalls die verhaltensgerechte Unterbringung und für eine ausreichende tierärztliche Betreuung zu sorgen.
3. Übergabe
Die Übergabe erfolgt nach Unterzeichnung des Übernahmevertrags und mit Zustimmung der Tierärzt*innen, Tierschutzbeauftragten und jeweiligen Verantwortlichen der Versuchstiere. Die Tiere im Rehoming dürfen ausschließlich als Heimtiere eingesetzt werden. Die neuen Halter*innen erhalten zudem Pflegehinweise, Fütterungsempfehlungen und Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen.
4. Nachbetreuung
Nach etwa sechs bis zehn Wochen werden Nachkontrollen vorgenommen, um das Wohlbefinden der Tiere in ihrer neuen Umgebung einzuschätzen und für weitere Fragen und Beratung zur Verfügung zu stehen. Feedbackoptionen stehen bereit, um die Vermittlung von ehemaligen Versuchstieren stetig zu verbessern.
Rehoming - Checkliste für zukünftige neue Halter*innen
- Gegen mich liegt kein Tierhaltungsverbot vor.
- Die Tierhaltung ist in meiner Wohnung/Haus erlaubt.
- Ich habe mich mit den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart vertraut gemacht.
- Ich kann einem Tier die verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen.
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- das beinhaltet insbesondere: den Platz, die Gesellschaft und die Ausstattung der Unterbringung.
- Ich kann einem Tier die benötigte Zuwendung und Pflege geben.
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- das beinhaltet insbesondere: die Zeit, die Mittel und den Willen mich angemessen zu kümmern.
- Für eine Versorgung ist auch im Krankheitsfall oder für Urlaubszeiten gesorgt.
- Ich kann mir die tierärztliche Versorgung des Tieres finanziell (auch in Zukunft) leisten.
- Meine Lebensbedingungen sind stabil und ich kann über die Lebensdauer eines Tieres hinweg die Verantwortung für dieses übernehmen.
Eindrücke bereits erfolgreich vermittelter Tiere:
Bei Interesse:
Wenn Sie einem ehemaligen Versuchstier ein neues Zuhause geben möchten, können Sie anhand der Checkliste die grundsätzlichen Bedingungen nachvollziehen und sich gerne an rehoming@uni-bonn.de wenden.
Kontakt
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