Prototypisierungsgrant: Von der Forschung zur Wirkung
Das Transfer Center enaCom der Universität Bonn fördert mit dem Prototypisierungsgrant wissenschaftliche Ideen, die für eine praktische Anwendung vorbereitet werden sollen. Die Projekte bauen bereits auf vielversprechender Forschung und ersten technischen Umsetzungen auf und sollen während der Förderphase an die realen Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden. Der Grant schafft einen strukturierten Rahmen, in dem Teams ihre Annahmen früh mit echten Anwender*innen spiegeln, daraus lernen und ihre Lösung gezielt weiterentwickeln können. In sechs Monaten entsteht so nicht nur ein funktionierender, sondern vor allem ein anwendungsnaher Prototyp, der als tragfähige Basis für eine mögliche spätere Ausgründung dienen kann.
Die Förderbedingungen wurden für 2026 neu angepasst. Bitte informieren Sie sich unten über die aktuellen Konditionen und vereinbaren Sie gerne eine Beratung!
Was wird gefördert?
Der Grant fördert innovative Gründungen aus der Universität Bonn. Er finanziert die Erstellung und Anpassung eines Prototyp, um die Marktfähigkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung zu testen. Diese sollen während der Förderung vor allem hinsichtlich Kund*innen-Nutzen und Marktrelevanz weiterentwickelt und Marktbedarf sowie realistische Umsetzung sollen evaluiert werden. Die antragstellenden Projekte sollten eine realistische Gründungsperspektive von 1–2 Jahren nach Förderende vorweisen.
Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 €; eine Aufstockung um bis zu 5.000 € während des Förderzeitraums ist auf Antrag möglich. Die Förderung läuft über 6 Monate.
Aktueller Call bis 1.3.2026
- Antragsskizzen können bis 1.3.2026 eingereicht werden.
- Der Vollantrag ist bis 30.3.2026 einzureichen. Beachten Sie den mehrstufigen Antragsprozess s.u.
- Bitte nutzen Sie die unten bereitgestellten Vorlagen.
- Anträge können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich alle Forscherinnen und Forscher, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Bonn (inkl. UKB), die Ideen für die Gründung eines Start-up aus ihrer Forschung haben.
Ausgeschlossen sind bereits gegründete Unternehmen und anderweitig geförderte Projekte.
Mehrstufiges Antragsverfahren
01.
Projektskizze einreichen
Sie verfassen eine maximal 2-seitige Skizze zum Projekt und der Gründungsperspektive. Die Einreichungsfrist ist der 1.3.2026 (23:59).
02.
Workshop besuchen
Nach positiver Bewertung der Projektskizze nehmen Sie an einem verpflichtenden halbtägigen Workshop teil, der Sie auf den Vollantrag vorbereitet. Der Workshop findet am 4.3.2026 statt.
03.
Gespräche führen
Sie führen drei strukturierte Interviews mit potenziellen Anwender*innen und leiten daraus konkrete Anforderungen an Ihren Prototyp ab.
04.
Finalen Antrag einreichen
Sie erstellen ein Read Deck mit maximal 10 Slides und reichen dieses finale Antragsdokument ein. Die Einreichungsfrist ist der 30.3.2026.
05.
Pitch präsentieren
Sie stellen Ihr Read Deck in einem persönlichen Pitch vor der Auswahljury vor. Die Pitches finden vrsl. am 31.3.2026 statt.
06.
Förderbeginn
Nach positiver Bewertung ist der früheste Förderbeginn der 1. April 2026 mit einer Förderdauer von 6 Monaten.
1.März
Frist zur Einreichung der Projektskizze
4. März
Präsenz-Workshop zur Antragsvorbereitung
30. März
Einreichung Vollantrag (Read Deck)
Das ist wichtig für die Antragsstellung:
Das Team des Transfer Center berät Sie schon vor bzw. während der Antragsstellung. Nutzen Sie unsere Expertise und melden Sie sich bei Dr. Alexander Küsshauer (Tel.: 0228 / 73-62026; kuesshauer@verwaltung.uni-bonn.de).
Das Verfahren ist mehrstufig. Einzureichen sind:
- Projektskizze, maximal 2 Seiten (bitte die Vorlage nutzen, die zum Download auf der Homepage bereit steht). Die Projektskizze erfordert noch keine verbindlichen Kostenangebote; eine grobe Kostenschätzung ist ausreichend.
- Sie übermitteln die Skizze über das Web-Antragsportal, das oben verlinkt ist. Gerne kann der Antrag auf Englisch gestellt werden.
Bei positiver Evaluierung:
- Read Deck, maximal 10 Folien (bitte die Vorlage nutzen, die zum Download auf der Homepage bereit steht). Hier sollen bereits eingeholte offizielle Richtpreisangebote für geplante Unteraufträge enthalten sein. Diese Kostenvoranschläge von Dienstleistern müssen dem Antrag beigelegt werden.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt und dient einer frühzeitigen Überprüfung der Ausrichtung der Vorhaben, auf Marktrelevanz und Gründungsperspektive.
- In der ersten Verfahrensstufe sind dem Transfer Center Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizze darf einen Umfang von maximal zwei Seiten nicht überschreiten. Für die Erstellung der Projektskizze ist verpflichtend die vorgegebene Vorlage zu verwenden.
- Nur nach positiver Bewertung der Projektskizze durch das Transfer Center enaCom erfolgt eine Einladung zur Teilnahme an der Antragsphase. In dieser Phase werden die Antragsteller*innen zu einem Halbtagesworkshop vom Transfer Center enaCom eingeladen. Die Teilnahme am Workshop ist verpflichtender Bestandteil des Antragsverfahrens. Inhaltlicher Fokus des Workshops sind insbesondere das zugrunde liegende Problemverständnis, die Definition des Kundensegments, erste Überlegungen zur Erlöslogik sowie die administrativen Rahmenbedingungen der Förderung. Diese Phase dient der weiteren inhaltlichen Vorbereitung des Antrags.
- Für den finale Förderantrag sind drei strukturierte Interviews mit potenziellen Kunden durchzuführen. Ziel der Interviews ist die im Workshop vermittelte strukturierte Problem- und Kundenvalidierung, insbesondere im Hinblick auf tatsächliche Problemlagen, bestehende Lösungsansätze, relevante Nutzungskontexte sowie die Ableitung konkreter Anforderungen an den zu entwickelnden Prototypen. Das Transfer Center enaCom berät hierzu inhaltlich.
- Der Antrag ist in Form eines Read Decks einzureichen. Das Read Deck darf einen Umfang von maximal zehn Slides nicht überschreiten; hierfür ist verpflichtend die bereitgestellte Vorlage zu verwenden. Hier sind die geplanten Ausgaben konkret zu beziffern und durch Richtpreisangebote oder Kostenvoranschläge zu belegen.
- Das Read Deck ist vom Antragsteam in einem persönlichen Pitch vor einer Jury vorzustellen. Die Förderentscheidung erfolgt auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und der Präsentation.
Bei der Vergabe der Mittel werden insbesondere folgende Teilaspekte bewertet:
- Innovationsgehalt des Vorhabens auf Basis von Forschungsergebnissen aus der Universität Bonn /UKB
- Bewertung der Gründungsintention der Antragsteller, einschließlich ihrer Vision für die Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung sowie ihrer Motivation und Einsatzbereitschaft für das Gründungsvorhaben
- Realistische Perspektive für eine Ausgründung innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Förderende
- Notwendigkeit und Angemessenheit der Mittel
- Nachvollziehbarkeit des Arbeits- und Finanzierungsplans
- Fördersumme: bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben.
- Aufstockung: bis zu 5.000 Euro: Sofern sich während der Förderlaufzeit auf Grundlage direkten Markt- oder Kundenfeedbacks ein begründeter Anpassungs- oder Erweiterungsbedarf des Prototyps ergibt, kann die Förderung um bis zu weitere 5.000 Euro aufgestockt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag auf Aufstockung. Über diesen Antrag entscheidet das Transfer Center enaCom. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstockung der Fördermittel besteht nicht.
- Förderdauer: sechs Monate. Der zeitlich klar begrenzte Förderrahmen ist bewusst gewählt, um einen schnellen Lernfortschritt zu ermöglichen und frühe Marktinteraktion sicherzustellen. In begründeten Ausnahmen kann die Förderdauer auf Antrag verlängert werden. Eine Verlängerung setzt die Zustimmung des Transfer Centers voraus; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Nicht verauslagte Mittel verfallen nach Ende der Förderdauer.
- Die Mittel sind gebunden an die Förderung von wissenschaftsbasierten und innovativen Gründungsideen oder -vorhaben aus der Universität Bonn (ausgeschlossen sind bereits gegründete Unternehmen und anderweitig geförderte Projekte (z.B. Go-Bio Initial, EXIST Gründungsstipendium). Personen, die bereits für ein spezifisches Projekt den Prototypisierungsgrant erhalten haben, sind von einer erneuten Förderung für dasselbe Projekt ausgeschlossen.
- Forschungsvorhaben werden nicht gefördert.
- Ziel der Förderung ist es, innovative Vorhaben aus der Wissenschaft in Richtung Marktfähigkeit weiterzuentwickeln. Mit der Förderung ist die Erwartung verbunden, dass auf Grundlage der Projektergebnisse innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Förderende eine Ausgründung angestrebt wird. Die Förderung soll dazu beitragen, Vorhaben so vorzubereiten, dass eine grundsätzliche Anschlussfähigkeit an weiterführende Gründungsförderprogramme (z. B. EXIST-Gründungsstipendium oder EXIST-Forschungstransfer) gegeben ist. Die Verausgabung der Mittel ist an die Förderdauer gebunden.
Die Mittel können verwendet werden für:
- Verbrauchsmittel (Sachmittel)
- Unteraufträge (jeweils unter Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien der Universität Bonn resp. UKB)
Die Mittel können NICHT verwendet werden für:
- Keine Förderung von Personalkosten
- Keine Förderung von Arbeitsmitteln (z.B. Laptop, Smartphone, Tablet)
- Keine Möglichkeit, andere Drittmittel für die Laufzeit gleichzeitig für das beantragte Prototypisierungsprojekt einzuplanen und zu verauslagen (Ausschluss einer unerlaubten Doppelförderung); der Ausschluss ist schriftlich zu bestätigen.
- Innerhalb der ersten 3 Wochen nach Bewilligung besteht die Pflicht zur Durchführung einer Beratung mit dem Gründungsberatungsteam im Transfer Center enaCom (Kick-off Prototypisierungsgrant). In diesem Termin wird der Betreuungsplan während der Laufzeit festgelegt.
- Während der Laufzeit des Projekts ist eine Teilnahme an verpflichtenden Gründungsveranstaltungen von enaCom (z.B. Workshops, Info-Sessions, Gründungsstammtisch) erforderlich. Dies umfasst eine Gesamtzeit von 25 Stunden, wobei mindestens eine Person aus dem antragstellenden Team teilnehmen muss. In begründeten Fällen können auch externe Veranstaltungen und Workshops angerechnet werden, dies geht nur nach vorheriger Absprache und Anerkennung durch enaCom.
- Die geförderten Teams müssen sechs Wochen nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht einreichen, der die ursprünglich eingereichte Arbeitsplanung, eine Bewertung der erreichten Ziele sowie einen Ausblick auf die Gründung beinhaltet.
- Die geförderten Teams verpflichten sich, als Role Models zu fungieren und Testimonials für die Webseite von enaCom zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen sie fallweise für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Änderungen des Finanzierungsplans vor oder während der Projektlaufzeit bedürfen der vorherigen schriftlichen digitalen Zustimmung des Transfer Center enaCom.
Diese Projekte haben bereits einen Prototyp entwickelt:
Chatbot für Telemedizin und Genanalyse für Kinderwunschpaare
Krankheiten präziser erkennen mit Lysosomen-Analyse
Forschungsinfrastruktur mit KI, nachhaltige Roboter, antivirales Nasenspray
Gesunder Zucker, digitale Gesundheitslösungen und Krebsvorsorge
3D-Druck, Digitalisierung und Diagnostik
Was ist ein Protoyp?
Ein Prototyp ist ein vereinfachtes Modell eines Produkts oder einer Idee. Er wird dazu genutzt, Ideen zu testen, Fehler zu entdecken und Verbesserungen vorzunehmen.
Ein Prototyp ist nicht für den Verkauf gedacht. Er zeigt, wie etwas aussehen oder funktionieren könnte, ist aber noch nicht perfekt.
Ein Prototyp kann ein handfestes Objekt sein – etwa ein erstes Modell eines neuen Smartphones – oder auch etwas Unfertiges wie eine Skizze, ein Klickmodell einer App oder ein Testaufbau.
Kontakt
Alexander Küsshauer
Brühler Straße 7
53119 Bonn