04. März 2022

Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Soziale Beratung für Beschäftigte

Warnstreik am 10. November 2021
Warnstreik am 10. November 2021 © Deborah Rupprecht
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Seit Ende Oktober 2021 fanden Verhandlungen zur Tarifrunde für den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der auch für die Universitäten gilt, statt. Nachdem die Arbeitgeberseite in den ersten beiden Verhandlungsrunden kein Angebot unterbreitet hatte, hatten die Gewerkschaften zum Warnstreik aufgerufen.

Fast 100 Menschen demonstrierten am 10. November und zogen lautstark von der Abteilungsbibliothek MNL durch Poppelsdorf bis zum Hofgarten. Es waren Beschäftigte der Uni Bonn, die sich dem Aufruf zum Warnstreik angeschlossen hatten, unterstützt von Streikenden des ehemaligen Landesvermessungsamtes (heute Bezirksregierung Köln).

Sie fühlten sich von der Haltung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) provoziert. Die Arbeitgeberseite blieb bei ihrer Blockadehaltung und bestand weiter auf Zugeständnissen bei der Definition des Arbeitsvorgangs, was zu Verschlechterungen in der Eingruppierung geführt hätte (siehe letztes PR-Info).

Vor dem Sitz der Hochschulleitung wurde darauf verwiesen, dass vor allem diese Forderung der Arbeitgeber dazu führen kann, dass es in Zukunft (noch) schwieriger werden könnte, qualifizierte und motivierte Kolleginnen und Kollegen an der Uni Bonn zu halten bzw. neue zu finden. Daher sei der Protest dagegen auch im Sinne der Hochschulleitung.

Zwei Wochen später beteiligten sich Kolleginnen und Kollegen der Universität am landesweiten Warnstreik in Düsseldorf, um vor der dritten Verhandlungsrunde weiteren Druck aufzubauen. In der dritten Verhandlungsrunde Ende November gab es dann etwas Bewegung. Die öffentlichen Arbeitgeber gaben ihr Ziel auf, die Definition des Arbeitsvorgangs zu verändern.

Dieses Zugeständnis wurde aber teuer erkauft. Denn für die Beschäftigten im Landesdienst gibt es erst ab Dezember 2022 eine Lohnerhöhung von 2,8 Prozent. Als Ausgleich für die 14 Nullmonate bis dahin gibt es eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro. Diese wirkt sich, da es eine Einmalzahlung ist, nicht auf die Entgelttabelle aus. Angesichts der aktuellen und prognostizierten Inflationsraten ist dies im besten Fall eine Nullrunde, wenn nicht sogar ein Reallohnverlust.

Besonders enttäuscht sind die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsbereich. Sie haben zusätzlich nur geringe Erhöhungen bei den Zulagen erhalten, obwohl gerade in diesem Bereich besonders mächtige Warnstreiks stattgefunden haben und die Kolleginnen und Kollegen sich angesichts ihrer Belastungen eine Anerkennung auch tariflicher Art erhofft hatten.

Über das Tarifergebnis, das allenfalls die Inflation ausgleicht, kann man sich nun ärgern. Nur nützen wird das nichts. Nützen wird nur, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Landesbereich, also auch an den Hochschulen, in größerer Zahl aktiv werden und sich in ihrer Interessenvertretung, den Gewerkschaften, organisieren. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen sind uns da ein ganzes Stück voraus, sie werden im Frühjahr die Auseinandersetzungen an den sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen fortsetzen, um einen Tarifvertrag „Entlastung“ durchzusetzen, der einen besseren Personalschlüssel und zusätzliche Urlaubstage vorsieht.

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