Internationale Konferenzreisen von Bonner Postdoktorand*innen
Im Rahmen des Nachwuchsförderprogramms „Argelander Program for Early-Career Researchers – Reaching for the Stars“ vergibt die Universität Bonn Argelander Grants zur Förderung Internationaler Konferenzreisen von Bonner Postdoktorand*innen. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Konferenzen, Workshops, Summer Schools etc. (Präsenz oder virtuell) mit internationalem Charakter, um Bonner Postdocs beim Ausbau internationaler wissenschaftlicher Netzwerke zu unterstützen.
Fristen
Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen:
1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember.
Förderbedingungen
Die Förderung kann von allen der Universität Bonn angehörenden, befristet angestellten Postdocs beantragt werden, die nicht über eigene Drittmittel für Forschungsreisen verfügen.
Die Förderung umfasst folgende Mittel:
- Reisekostenpauschale nach DAAD-Sätzen (nur bei Präsenzformaten)
- Aufenthaltspauschale nach DAAD-Sätzen für max. 5 Tage Konferenzdauer (nur bei Präsenzformaten)
- Konferenz- und Abstract-Gebühren (bei Präsenz- oder virtuellen Formaten)
Die Unterstützung folgt den jeweils für das Zielland ermittelten Pauschalen und nicht den tatsächlichen Kosten. Innerdeutsche Reisen zu Konferenzen mit internationalem Charakter werden nach Landesreisekostengesetz 5 erstattet.
Die Förderung kann nicht rückwirkend, d.h. für Konferenzen, die vor dem jeweiligen Stichtag stattfinden, bewilligt werden.
- Beitrag der*des Postdoktorand*in (Vortrag, Poster etc.)
- Begründung der Relevanz der Teilnahme für die Netzwerkbildung und Karriereentwicklung der Antragstellerin*des Antragstellers
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Postdoktorand*in1
Bitte beachten Sie, dass sich bereits geförderte Postdocs zwar erneut bewerben können, Erstantragsteller*innen aber zuerst berücksichtigt werden.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Die Anträge werden von einer interdisziplinären Auswahlkommission aus Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten unter Vorsitz von Prof. Dr. Ilona Grunwald, Prorektorin für Forschung und Karriereentwicklung, begutachtet.
Ein Antrag umfasst folgende Dokumente:
- Skizze des eigenen Beitrags sowie kurze Darlegung der Relevanz der Konferenz für das jeweilige Fach. Bitte beachten Sie, dass die Anträge von einer interdisziplinären Kommission begutachtet werden und daher auch für Fachfremde verständlich sein sollten.
- Falls vorhanden, Rückmeldung der Konferenzveranstalter*innen oder Gutachter*innen zum eigenen Beitrag.
- Darlegung der Bedeutung der Veranstaltungsteilnahme für die Antragstellerin*den Antragsteller. Diese kann beispielsweise die Relevanz für die persönliche Netzwerkbildung und wissenschaftliche Karriereplanung umfassen.
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers
- Zusage der Veranstaltungsorganisator*innen (kann bis zu vier Wochen nach Antragsfrist nachgereicht werden)
Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel vier bis sechs Wochen ab dem jeweiligen Stichtag. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen in diesem Zeitraum ab.
Was ist unter „befristet angestellte Postdocs“ zu verstehen?
Ein*e Postdoc ist ein* promovierter Wissenschaftler*in, der oder die in einer zeitlich befristeten Anstellung wissenschaftlich arbeitet, um sich weiter zu qualifizieren – z. B. für eine Professur oder eine andere wissenschaftliche Laufbahn. Auch Akademische Räte auf Zeit fallen unter diese Definition. Unbefristet wissenschaftlich Beschäftigte – z.B. Akademische Räte auf Lebenszeit – erfüllen diese Definition nicht und sind daher nicht antragsberechtigt. Ebenso wenig können sich promovierte Beschäftigte, die zwar befristet beschäftigt sind, aber nicht wissenschaftlich arbeiten, bewerben. Dies gilt z.B. für Lehrbeauftragte oder Wissenschaftsmanager*innen.
Kann ich mich schon bewerben bevor ich weiß, ob mein Beitrag bei einer Veranstaltung angenommen wurde?
Ja, bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig. Die Bestätigung der Annahme Ihres Beitrags durch die Organisator*innen der Veranstaltung können Sie bis zu vier Wochen nach Bewerbungsfrist nachreichen. Die Förderentscheidung der Auswahlkommission ist nicht abhängig von der Annahme zur Veranstaltung.
Was bedeuten die angegebenen Fristen?
Anträge können jederzeit über das Antragsformular eingereicht werden. Alle Anträge, die vor der jeweils nächsten Frist, also 1. März, 1. Juni, 1. September oder 1. Dezember, eingegangen sind, werden nach Ablauf der Frist formal geprüft und dann in einer Auswahlrunde von der interdisziplinären Auswahlkommission begutachtet.
Beispiel: Ein Antrag, der am 18. Juni eingereicht wird, wird in der nächsten Auswahlrunde mit Frist 1. September begutachtet.
Kann ich mich für eine Veranstaltung bewerben, an der ich bereits teilgenommen habe?
Nein, eine Förderung kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. die Veranstaltung kann nicht vor der Frist liegen, zu der ein Antrag gestellt wird.
Beispiel: Sie reichen Ihren Antrag am 10. Januar ein für eine Konferenz, die vom 5.-10. Februar stattfindet. Die nächste Frist, zu der der Antrag eingeht, ist somit der 1. März. Da die Frist nach der Konferenz liegt, kann der Antrag leider nicht berücksichtigt werden.
Was heißt, das Veranstaltungsdatum muss nach der nächsten Frist liegen?
Sie können sich auf Konferenzreisen bzw. die Teilnahme an Summer/Winter Schools bewerben, die nach der jeweils nächsten Frist (1. März, 1. Juni, 1. September oder 1. Dezember) stattfinden. Entscheidend ist hier die Frist der Ausschreibung und nicht der Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrages.
Beispiel: Wenn Sie Ihren Antrag beispielsweise am 10. Januar einreichen für eine Konferenz, die vom 5.-10. Februar stattfindet, ist nicht der 10. Januar ausschlaggebend, sondern die Frist der Ausschreibung, d.h. der 1. März. Da dieses Datum nach der Konferenz liegt, kann Ihr Antrag leider nicht berücksichtigt werden.
Wie oft kann ich mich bewerben?
Sie können sich so oft bewerben wie Sie möchten, es gibt keine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Bewerbungen. Sofern Ihr Antrag nicht erfolgreich war, haben Sie die Möglichkeit, sich im selben Jahr erneut für die Argelander International Conference Grants zu bewerben, auch mit derselben Veranstaltung, zu der Ihr Antrag abgelehnt wurde. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Datum der Veranstaltung nach der Frist der Ausschreibung liegen muss (s.o.).Lediglich bei erfolgreicher Förderung können Sie sich nicht im selben Kalenderjahr ein weiteres Mal für die Argelander International Conference Grants bewerben.
Wie wird die Aufenthaltspauschale kalkuliert?
Die Berechnung der Aufenthaltspauschale nach DAAD-Sätzen orientiert sich an den genauen Daten der Veranstaltung. Das heißt, dauert Ihre Konferenz beispielsweise drei Tage, erhalten Sie eine Aufenthaltspauschale, die sich auf diese drei Tage bezieht. Bei Veranstaltungen, die außerhalb Europas stattfinden, wird darüber hinaus ein halber Tag für die Anreise und ein halber Tag für die Abreise in der Kalkulation der Aufenthaltspauschale berücksichtigt. Ungeachtet des Ziellandes oder der Veranstaltungsdauer kann die Aufenthaltspauschale nur für maximal 5 Tage gewährt werden.
Kann ich mich auch mit einer Veranstaltung bewerben, die in Deutschland stattfindet?
Ja, insofern die Veranstaltung internationalen Charakter hat. Merkmale für einen internationalen Charakter können u.a. sein: Die Konferenzsprache ist Englisch, die Speaker gehören Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des Auslands an, das Veranstaltungsgremium ist international besetzt wie dies z.B. bei internationalen Fachgesellschaften der Fall ist.
Was wird unter „aktive Teilnahme“ verstanden (insbesondere bei Summer/Winter Schools)?
Grundsätzlich ist nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung förderfähig, beispielsweise in Form eines Vortrags, Posters oder einer Präsentation. Mit Blick auf die Teilnahme an Summer/Winter Schools kann eine „aktive Teilnahme“ verschiedene Facetten umfassen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Unsicherheiten, ob Ihr Beitrag als „aktive Teilnahme“ gewertet werden kann, im Vorfeld der Einreichung Ihres Antrages.
Bis wann kann ich mit einer Entscheidung zu meinem Antrag rechnen?
Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen ca. sechs Wochen nach dem Fristende der Ausschreibung per E-Mail übermittelt. Es gilt die Frist der Ausschreibung, nicht der Tag, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von entsprechenden Anfragen ab.
Was muss ich zur Auszahlung meiner Förderung wissen?
Nach Übermittlung Ihrer Zahlungsdaten dauert die Auszahlung Ihrer Förderung ca. sechs Wochen. Die Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Sie unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie müssen somit keine Belege einreichen, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Mit Blick auf die zu entrichtende Gebühr für die Teilnahme an Konferenzen bzw. Summer/Winter Schools ist diese durch Sie privat per Vorkasse zu leisten. Nach Übermittlung der Rechnung des Veranstalters und Ihres Zahlungsbeleges erhalten Sie eine Erstattung dieser Kosten. Erstattet werden sowohl Teilnahme- als auch Abstract-Gebühren. Bitte beachten Sie, dass Vorabauszahlungen grundsätzlich nicht möglich sind.
Hinweise
Reflektieren und überprüfen Sie immer die Seriosität einer Konferenz, bevor Sie ein Abstract einreichen oder sich für eine Teilnahme anmelden. Sie vermeiden damit sogenannte "Predatory Conferences", deren Veranstalter in betrügerischer Absicht insbesondere auf Nachwuchswissenschaftler*innen zugehen. Eine Hilfestellung bei der Bewertung kann Ihnen die Website Think-Check-Attend bieten.
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Das sagen unsere Grantees
"The grant was extremely helpful in covering all the expenses related to attending the conference. I also appreciated how efficiently it was processed and the minimal bureaucratic steps involved. Moreover, it provided a great opportunity to increase the international visibility of my work and to initiate collaborations with colleagues from around the world." (Grantee 2024)
"I am grateful to the Argelander Program. As anticipated, my participation in the event significantly facilitated networking with leading experts in the land systems community and provided valuable feedback on the work I presented there. Follow-up actions will also be undertaken to explore potential research collaborations and joint projects." (Grantee 2024)
"Organising a session at the conference has brought me in contact with many researchers from all across Europe and helped to establish networks I continuously profit from. The support of the Argelander Program has made this possible, since travel costs and registration fees are high!“ (Grantee 2024)
Kontakt
Dr. Robert Radu
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern
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