Santander International Exchange Grants
Zur Unterstützung von Promovierenden bei der internationalen Netzwerkbildung und der Schärfung ihres akademischen Profils vergibt die Universität Bonn Santander International Exchange Grants. Gefördert werden Forschungsaufenthalte von Bonner Promovierenden bei einem der strategischen Universitätspartner, in einem Schwerpunktland oder den Ländern der NeurotechEU-Allianz sowie Aufenthalte von Promovierenden aus den genannten Bereichen an der Universität Bonn.
Nächste Fristen
15. Januar 2026
15. Juli 2026
Förderbedingungen
Die Santander International Exchange Grants werden von der Santander Consumer Bank AG im Rahmen der 'Santander Universities' gefördert.
Gefördert werden Forschungsaufenthalte mit einer Dauer von 1 bis 3 Monaten bei einem der strategischen Universitätspartner, in einem Schwerpunktland oder den Ländern der NeurotechEU-Allianz sowie Aufenthalte von Promovierenden aus den genannten Bereichen an der Universität Bonn.
Hierzu zählen folgende Länder:
- Australien
- Frankreich
- Ghana
- Großbritannien
- Island
- Israel
- Japan
- Niederlande
- Rumänien
- Schweden
- Spanien
- Türkei
- USA
Bitte beachten Sie: Der Aufenthalt kann frühestens drei Monate nach Fristende beginnen. Der spätestmögliche Beginn ist 12 Monate nach Fristende. Eine Förderung kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. der Aufenthaltsbeginn kann nicht vor dem Bewerbungsschluss liegen.
Die Förderung umfasst folgende Leistungen:
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland bzw. Herkunftsland (nach DAAD-Sätzen)
- Aufenthaltspauschale je nach Gastland und den geltenden DAAD-Sätzen (die jeweils aktuellen Sätze können über den „Stipendienrechner“ auf dieser Seite ermittelt werden) bzw. 1.300 €/Monat bei Aufenthalten in Bonn.
- Forschungskostenzuschuss in Höhe von 300€ monatlich (z.B. für Kongresskosten, Sprachkurse, Verbrauchsmaterial)
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner*innen und Kinder
Die Unterstützung folgt den jeweils für das Zielland ermittelten Pauschalen und nicht den tatsächlichen Kosten.
Antragsberechtigt sind Doktorand*innen aller Fachrichtungen, sofern sie ihre Promotion noch nicht mit der Disputation abgeschlossen haben.
- Qualität des Forschungsprojekts und Relevanz des Aufenthalts für die Durchführung des Projekts
- Relevanz für die internationale Netzwerkbildung und Schärfung des akademischen Profils der Antragstellerin*des Antragstellers
- Einbindung der Antragstellerin*des Antragstellers in die Gastinstitution (z.B. Beteiligung an Lehr- und Forschungsaktivitäten sowie Wissensaustausch)
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers1
Über die Vergabe der Förderungen entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:
Jun.-Prof. Dr. Alessandro Bismuto, Prof. Dr. Sabine Feist, Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen, Jun.-Prof. Dr. Marie-Christine Simon , Prof. Dr. Andreas Forstner und Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Ein Antrag umfasst folgende Dokumente:
- Kurze Darlegung der Relevanz des Aufenthalts für das Forschungsprojekt und die Netzwerkbildung bzw. Schärfung des akademischen Profils der Antragstellerin*des Antragstellers
- Skizze des Forschungsprojekts (max. 2 Seiten)
- Arbeitsplan für die Dauer des Forschungsaufenthalts (max. 1 Seite)
- Einladungsschreiben der Gastinstitution (z.B. aufnehmendes Institut)
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellerin*des Antragstellers1
- Empfehlungsschreiben des Erstbetreuers*der Erstbetreuerin (Vorlage)
Bitte beachten Sie, dass die Anträge von einer interdisziplinären Kommission begutachtet werden und daher auch für Fachfremde verständlich sein sollten.
Anträge können ausschließlich über die oben verlinkte Santander Plattform eingereicht werden. Bitte registrieren Sie sich frühzeitig, um Verspätungen bei der Einreichung zu vermeiden.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Inbound & Outgoing
Was ist genau unter Gastinstitution zu verstehen und wie erhalte ich das Einladungsschreiben der Gastinstitution?
Setzen Sie sich bitte vor der Einreichung Ihres Antrages mit der Institution in Verbindung, an der Sie Ihren Forschungsaufenthalt absolvieren möchten. Unter Gastinstitution wird in der Regel ein Institut, Department oder eine Abteilung verstanden, an der Sie Ihren Aufenthalt absolvieren möchten. Das Einladungsschreiben sollte durch die Person ausgestellt werden, die Sie im Rahmen Ihres Forschungsaufenthaltes federführend betreuen wird.
In welchen Ländern kann ich meinen Forschungsaufenhalt planen?
Förderungsfähig sind Forschungsaufenthalte in den folgenden Ländern: Australien, Frankreich, Ghana, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Niederlande, Rumänien, Schweden, Spanien, Türkei und USA.
Wer kann einen Antrag für einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bonn stellen?
Einen Antrag für einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bonn können Promovierende stellen, die einem der strategischen Universitätspartner der Universität Bonn angehören oder bei einer Forschungseinrichtung in einem Schwerpunktland der Universität Bonn oder in den Ländern der NeurotechEU-Allianz tätig sind. Hierzu gehören die oben genannten Länder.
Bis wann kann ich mit einer Entscheidung zu meinem Antrag rechnen?
Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen ca. sechs Wochen nach dem Fristende der Ausschreibung per E-Mail übermittelt. Es gilt die Frist der Ausschreibung, nicht der Tag, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von entsprechenden Anfragen ab.
Was muss ich zur Auszahlung meiner Förderung wissen?
Nach Übermittlung Ihrer Zahlungsdaten dauert die Auszahlung Ihrer Förderung ca. sechs Wochen. Die Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Sie unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie müssen somit keine Belege einreichen, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass Vorabauszahlungen grundsätzlich nicht möglich sind.
Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Das sagen unsere Grantees
"The research stay was a highly enriching experience and very valuable for my upcoming career steps. I was able to connect with leading scholars in my field, learn a lot from the professor I visited, and make substantial progress on my dissertation projects. It was an inspiring and rewarding experience that would not have been possible without the grant." (Grantee 2025)
“My desire has been to build an international network and a solid foundation for my academic career. The Santander Grant has made my dream a reality!“ (Grantee 2023)
Kontakt
Dr. Lena Rüßing
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
Über die Grants
Durch den Abschluss eines Rahmenvertrages im Jahr 2018 ist die Universität Bonn dem Verbund der „Santander Universitäten“ beigetreten. Die Santander Bank unterstützt an mittlerweile 1.295 Partner-Universitäten weltweit verschiedene Projekte, die unter anderem Stipendien und Mobilitätmaßnahmen umfassen. Schwerpunkte der geförderten Projekte sind Internationalisierung, Erhöhung der Employability, Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Santander fördert seit 2021 die vom Bonn Graduate Center verwalteten Santander International Exchange Grants im Rahmen der Kooperation mit der Universität Bonn.
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