Sozialbeitrag, Gebühren und Beiträge
Alle in der Folge genannten Beiträge – außer dem Sozialbeitrag – werden nach der Abgabensatzung der Universität Bonn erhoben. Der Sozialbeitrag ist aufgrund der geltenden Beitragsordnungen zu entrichten.
Sozialbeitrag
Der Sozialbeitrag beträgt zum Sommersemester 2021 insgesamt
312,91 €
Genaue Auflistung der Beitragsverwendung
Darauf entfallen nach der Beitragsordnung der Studentenschaft folgende Beträge: | |
studentische Selbstverwaltung | 11,50 € |
studentische Sozialeinrichtungen | 0,75 € |
Zuweisung an die Fachschaften | 4,00 € |
Hilfsfonds zur Unterstützung in Not geratender Studenten | 0,01 € |
Studierendensport | 0,85 € |
Kulturticket | 3,00 € |
Semesterticket und NRW-Ticket | 192,20 € |
Sonderkonto zur Erstattung des Mobilitätsbeitrags | 0,60 € |
Nach der Beitragsordnung des Studierendenwerks sind für die folgenden Aufgaben zu entrichten: | |
die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen | |
Versicherung der Studierenden gegen Krankheit und Unfall | |
Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für Studierenden | |
Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung ihrer Räume | |
Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere bei Heranziehung für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) | |
100,00 € |
Zu den Überweisungsdaten für die Rückmeldung
Hinweis zu sozialen Härtefällen
In sozialen Härtefällen kann der Sozialbeitrag teilweise erlassen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung der Studierendenschaft und auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Dort finden Sie auch die zuständige Ansprechpartnerin. Da der Sozialbeitrag im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung erhoben wird, kann Ihnen das Studierendensekretariat hierzu keine Auskünfte erteilen.
Weitere Beiträge
Allgemeiner Gasthörerbeitrag - pro Semester | 100,00 € |
Zweithörerbeitrag (für "kleine" Zweithörer, die zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden) - pro Semester | 100,00 € |
Gebühren
Ausfertigungsgebühren für Zweitschriften von Prüfungszeugnissen und Urkunden über die Verleihung eines akademischen Grades - pro Semester | 20,00 € |
Verspätungsgebühr für eine verspätete Rückmeldung oder Einschreibung | 5,00 € |
Prüfungsgebühren und Promotionsgebühren werden nicht erhoben.
§ Rechtliches
-
Beitragsordnung der Studierendenschaft vom 8.9.2015
- 26. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 7.8.2017
- 27. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 17.08.2018
- 28. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 06.03.2019
- 29. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 14.06.2019
- 30. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 15.04.2020
- 31. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 13.09.2020
- 32. Änderungsordnung zur Beitragsordnung vom 26.01.2021
- Beitragsordnung des Studierendenwerks vom 16.12.2002
- Abgabensatzung vom 18.12.2020