11. Januar 2019

Universitätsbetrieb geht nach Sperrung des Dachgeschosses weiter Universitätsbetrieb geht nach Sperrung des Dachgeschosses weiter

Erste Ausweichquartiere gefunden und nutzbar gemacht

Nach der Totalsperrung des Dachgeschosses des Uni-Hauptgebäudes durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zum Jahresbeginn bemüht sich die Universität Bonn weiter nach Kräften, den Universitätsbetrieb in den betroffenen Bereichen aufrechtzuerhalten. Der Rektor lädt Studierende zum Gespräch ein.

Shuttlebus
Shuttlebus - Ein Shuttlebus bringt Studierende und Lehrkräfte vom Hauptgebäude in die Römerstraße und zurück. © Foto: Volker Lannert/Uni Bonn
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Rund 200 Lehrveranstaltungen wöchentlich, die eigentlich im 3. Stock stattfanden, müssen noch bis zum Monatsende 2019 in andere Räumlichkeiten ausweichen. Während es den theologischen Fakultäten durch „Zusammenrücken“ gelang, alle Veranstaltungen weiter im Hauptgebäude durchzuführen, müsste die Philosophische Fakultät auf die kurzfristig in der Römerstraße 164 bereitgestellten Lehrräume zurückgreifen. Das Busshuttle, das die Pendelzeit zwischen der Innenstadt und der Römerstraße verkürzen soll, wird gut angenommen.

Lösung für Bibliotheken gefunden

Für die ebenfalls von der Schließung betroffenen Bibliotheken konnte zwischenzeitlich eine Lösung gefunden werden. In Absprache mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW können die Bibliotheken von Bibliotheksbeschäftigten betreten werden, um Bücher zu holen und zurückzubringen. Diese können dann in den nicht betroffenen Bibliotheken in anderen Teilen des Gebäudes genutzt werden. Für diese Maßnahme werden kurzfristig selbstleuchtende Flutwegmarkierungen in den Gängen angebracht, die zu den Bibliotheksräumen führen.

Für Mitarbeitende, die durch die Sperrung nicht mehr an ihren bisherigen Arbeitsplatz kommen, schafft die Universität derzeit Ausweichquartiere. In der Römerstraße sollen über das kommende Wochenende die ersten zehn Büros mit neuem Anstrich und Bodenbelägen versehen werden. Weitere Büros stellt das Rektorat in seinen Räumlichkeiten im Hauptgebäude zur Verfügung, darunter das Vorzimmer des Rektorbüros und das Dienstzimmer der Prorektorinnen und Prorektoren. Das Rektorzimmer wird für Prüfungen zur Verfügung stehen. Parallel bemüht sich die Universität beim BLB um eine Genehmigung, einige aus Brandschutzsicht günstig gelegene Büroräume wieder in Betrieb nehmen zu dürfen.

Rektorat nimmt Beschwerden aus der Studierendenschaft ernst

Die Universitätsleitung hat heute außerdem auf Beschwerden aus der Studierendenschaft reagiert. Die Fachschaften der betroffenen Fächer hatten sich in einem offenen Brief an den Rektor gewandt und sich über die Einschränkungen im Lehrbetrieb beschwert. Außerdem hatten sie die Informations- und Kommunikationspolitik der Universität kritisiert. Rektor Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch versicherte den Fachschaften, dass das Rektorat die Sorgen und den Unmut der Studierenden sehr ernst nehme und unter Hochdruck daran arbeite, die Bedingungen zu verbessern und Unannehmlichkeiten, vor allem mit Blick auf die anstehende Prüfungsphase, möglichst gering zu halten. Für kommenden Dienstag haben Rektor und Kanzler die Studierendenschaft zu einem Gespräch eingeladen.

Keine validen Alternativen geboten

Mit Unverständnis hat die Universitätsleitung auf die in der Presse veröffentlichte Behauptung des BLB reagiert, man habe der Universität „zahlreiche Alternativangebote“ zu den Räumlichkeiten im dritten Stock gemacht. Tatsächlich habe es zwei konkrete Vorschläge seitens des BLB gegeben – die Römerstraße 164 in Bonn-Castell und die ehemalige NRW-Landesvertretung in der Gronau. Kanzler Holger Gottschalk sagt dazu: „Beide Liegenschaften sind aufgrund ihres Zuschnitts, ihrer Lage und ihrer Entfernung zum Hauptgebäude als längerfristiges Ausweichquartier ungeeignet. Das haben wir dem BLB wiederholt gesagt, und darum haben wir gemeinsam mit ihm eine andere Lösung verfolgt, nämlich eine Anmietung in Innenstadtnähe.“ Ein konkretes Angebot liege zwischenzeitlich vor. „Allerdings würden diese Ausweichflächen erst im kommenden Jahr zur Verfügung stehen,“ so Gottschalk und fährt fort: „Noch am 3. Dezember 2018 hatte uns der BLB schriftlich das Frühjahr 2019 – ‚vor Beginn des Sommersemesters 2019‘ – als Frist für den Auszug benannt.“ Warum der BLB trotz aller Verbesserungen beim Brandschutz die Auszugsfrist dann von Sommersemester 2019 auf den 2. Januar 2019 vorverlegt hat, sei weder der Universitätsleitung, noch der Feuerwehr der Stadt Bonn erklärlich.

Weitere Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden, gibt es auf den Seiten "Baustelle Universität".

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