16. Mai 2013

Erstmals verliehen: Telekom-Preis für Zivilrecht Erstmals verliehen: Telekom-Preis für Zivilrecht

Ausgezeichnet werden die drei besten Promotionen

Die Deutsche Telekom hat Doktoranden der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn mit insgesamt 10.000 Euro ausgezeichnet. Das Bonner Unternehmen würdigt damit erstmals die drei besten Promotionen im Zivilrecht. Der jährliche „Telekom-Preis“ unterstreicht das Engagement für die Bildungsförderung und den Austausch zwischen Theorie und Praxis.

Gruppenbild Telekom-Preise
Gruppenbild Telekom-Preise - Erste Verleihung des Telekom-Preises für Zivilrecht (v.l.n.r.: Prof. Eberhard Schilken, Dr. Thomas Kremer von der Deutschen Telekom, die Preisträger Ann-Marie Cathérine Kaulbach und Jan Höft, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter, für Philipp Dornbach nahm seine Frau den Preis entgegen. © Foto: Lukas Klement
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Die Deutsche Telekom hat die jährliche Auszeichnung kürzlich erstmals vergeben. Den ersten Preis, dotiert mit 5.000 Euro, erhielt Jan Höft für seine Dissertation über die Kontrolle des Ausbeutungsmissbrauches im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen. „Herr Höft hat in einem der schwierigsten Themen des Kartellrechts einen Grundlagenbeitrag erarbeitet, der wegweisend für die künftige Diskussion um die Anwendung des Missbrauchsverbots auf Ausbeutungsmisstände sein dürfte“, sagte Dr. Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance der Deutschen Telekom, in seiner Laudatio.

Die Zweitplatzierte Ann-Marie Cathérine Kaulbach erhielt 3.000 Euro für innovative Ansätze zur Gestaltungsfreiheit im Erbrecht. Der dritte Preis mit 2.000 Euro ging an Philipp Dornbach für seine Ausarbeitung zu Anfechtungsklagen zwischen subjektivem Rechtsschutz und objektiver Rechtskontrolle.

Die Preisträger werden von einem Fakultätsausschuss festgelegt. Zu den Mitgliedern gehören neben Dr. Claudia Junker, General Counsel der Deutschen Telekom, die Professoren Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter, Dr. Wulf-Henning Roth, LL.M. und Dr. Eberhard Schilken von der Universität Bonn sowie Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt und Honorarprofessor der Uni Mannheim.

„Ich freue mich sehr über die neue Sponsoring-Partnerschaft zwischen dem Rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Bonn und der Deutschen Telekom“, sagte Dr. Thomas Kremer bei der Promotionsfeier. „Mit der Auslobung der Preisgelder wollen wir exzellente Leistungen im zivilrechtlichen Bereich sichtbar machen. Solche, die besonders geeignet sind, Forschung und Lehre voranzubringen – und die idealerweise auch für die Praxis neue Impulse setzen.“ Für die Telekom gehört die Partnerschaft mit der Universität Bonn zu ihrem bildungspolitischen Engagement. Das Unternehmen will Talent, Forschung und neue Ideen auf breiter Basis und mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen: Von der Förderung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer (MINT-Fächer) durch die gemeinnützige Deutsche Telekom-Stiftung über die Rolle der Telekom als größter Ausbilder Deutschlands bis hin zur engen Verzahnung von Theorie und Praxis in dualen Studiengängen.

Kontakt:
Sabine Kaldonek, Studienkoordinatorin PR/Öffentlichkeitsarbeit -
Fachbereichsmanagement Rechtswissenschaft
E-Mail: kaldonek@uni-bonn.de; pr@jura.uni-bonn.de
Tel. 0228/73-62403

Telekom 1. Preisträger
Telekom 1. Preisträger - Der Erstplatzierte Jan Höft präsentiert gemeinsam mit Dr. Thomas Kremer seine Urkunde des Telekom-Preises für zivilrechtliche Dissertationen. © Foto: Lukas Klement
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