Der Berufungsprozess

Berufungsverfahren sind in festgelegte Verfahrensschritte und -phasen gegliedert, die auf den Regularien des Hochschulgesetzes NRW sowie der Berufungsordnung der Universität Bonn basieren. In Tenure Track-Verfahren findet zudem die Tenure Track-Ordnung der Universität Anwendung.

Schritt für Schritt zum Ziel

Für Bewerber*innen erscheint das gesamte Verfahren mitunter sehr lang. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick, welche Prozessschritte von der ersten Idee bis zum tatsächlichen Dienstantritt eines*einer Professor*in zu durchlaufen sind. Hier wird deutlich, wie viele Gremien beteiligt sind, um die Bestenauslese zu garantieren.  

Technikwissenschaft
© Volker Lannert/Uni Bonn

Überblick

Bei Freiwerden oder Neueinrichtung einer Professur stellt die Fakultät einen Antrag auf Freigabe an das Rektorat. Dabei erarbeiten Fakultät und Fachbereiche die Ausrichtung der Professur in Bezug auf die im Hochschulentwicklungsplan dargestellten Ziele. Neben diesen Informationen sind dem Freigabeantrag auch der Ausschreibungstext und die Zusammensetzung der Berufungskommission beigefügt.

Der Fakultätsrat setzt eine Berufungskommission ein, in der alle Gruppen vertreten sind. Auch auswärtige Mitglieder sollten einbezogen werden. Bei der Freigabe durch das Rektorat bestellt dieses eine*n Berufungsbeauftragte*n als beratendes Mitglied für die Kommission. Zudem sind Gremienvertreter*innen einbezogen (Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung).

Vor der Ausschreibung erarbeitet die Berufungskommission das Anforderungsprofil und die Auswahlkriterien. Zudem sucht sie im Vorfeld aktiv nach möglichen Bewerber*innen und kontaktiert diese. Im Folgenden führt sie die weiteren Auswahlschritte durch (s. unten).

Die Ausschreibung erfolgt auf der Internetseite der Universität sowie in geeigneten nationalen und internationalen Medien und Portalen.

Die Berufungskommission sichtet alle eingegangenen Bewerbungen und lädt geeignete Bewerber*innen zum Probevortrag ein. Dieser erfolgt öffentlich und wird in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Im Anschluss an den Berufungsvortrag erfolgt das nichtöffentliche Gespräch der Bewerber*innen mit der Berufungskommission.

Die Berufungskommission bestellt externe Wissenschaftler*innen als Gutachtende (auch aus dem Ausland). Es werden mindestens zwei vergleichende Gutachten eingeholt; eine Listenreihung wird nicht vorgegeben.

Die Berufungskommission erstellt auf Grundlage der Ergebnisse des gesamten Auswahlverfahrens den Berufungsvorschlag, der i. d. R. drei Einzelvorschläge in bestimmter Reihenfolge enthält.

Der Berufungsvorschlag wird dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Senat nimmt zum Berufungsvorschlag Stellung.

Der Rektor erteilt schriftlich den Ruf.

Die Berufungsverhandlungen führen der Rektor und der Kanzler bei W3-Professuren und Professuren mit einem Tenure Track auf W3. Bei W1-Juniorprofessuren und W2-Professuren wird die Ausstattung von den Dekan*innen verhandelt. Zur Vorbereitung der Verhandlung muss ein Konzept eingereicht werden. Eine detaillierte Darstellung finden Sie hier.

Nach der Berufungsverhandlung erfolgt die Rufannahme oder Rufablehnung durch die*den Kandidaten*Kandidatin. Im Falle der Ablehnung des Rufes wird der Ruf in Abstimmung mit der Fakultät an die auf der Liste nächstplatzierte Person ausgesprochen.

Nach erfolgreicher Verhandlung werden auch die unterlegenen Bewerber*innen über den Abschluss des Verfahrens informiert.

In der Berufungsverhandlung wird der angestrebte Dienstbeginn vereinbart. In der Zeit zwischen der Rufannahme und dem Dienstbeginn kümmern sich das Personalmanagement und der Onboarding-Service intensiv um die Neuberufenen. Eine detaillierte Darstellung finden Sie hier.



Wichtige Downloads

Die Amtlichen Bekanntmachungen der aktuellen Berufungsordnung und Tenure-Track-Ordnung in der rechtsverbindlichen Fassung finden Sie in den nebenstehenden Feldern.

Die älteren Fassungen finden Sie nachfolgend aufgelistet:

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