28. April 2020

Wissenswertes zum Thema „Mund-Nase-Bedeckung“ Wissenswertes zum Thema „Mund-Nase-Bedeckung“

Das Corona-Virus Sars CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst, wird beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung verbreitet. Daher liegt es nahe, eine Mund-Nasen-Bedeckung als mechanische Barriere bzw. Bremse zu tragen. Im letzten Epidemiologischen Bulletin des RKI sowie in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichen Arbeitsschutzstandards, wird ausdrücklich das Tragen solcher Mund-Nasen-Bedeckungen empfohlen.

Kekulé-Denkmal in Poppelsdorf
Kekulé-Denkmal in Poppelsdorf - Gelehrter geht mit der Zeit: Friedrich August Kekulé mit Mundschutz. © Foto: Volker Lannert
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Mit Stichtag 27. April 2020 haben Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer eine Maskenpflicht für den ÖPNV und im Einzelhandel eingeführt.

Auch in anderen Lebensbereichen leistet die Mund-Nasen-Bedeckung einen Beitrag zum Infektionsschutz, vor allem da, wo ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen Personen nicht immer sicher und durchgehend eingehalten werden kann. Die Universitätsleitung ruft daher alle Universitätsangehörigen auf, sich Mund-Nase-Bedeckungen für den persönlichen Bedarf zu besorgen. 

Wissenswertes zum Thema einschließlich Nähanleitungen hat die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz der Universität hat zusammengestellt: https://www.uni-bonn.de/die-universitaet/informationen-zum-coronavirus/wissenswertes-zum-thema-201emund-nase-bedeckung201c

 

 

 

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