19. Mai 2026

Wenn Europa Straftäter über Grenzen hinweg verfolgt EU-Projekt zu Europäischem Haftbefehl gestartet

Universität Bonn koordiniert EU-Projekt zu Europäischem Haftbefehl und menschenwürdigen Haftbedingungen

Die Universität Bonn koordiniert ab Mai 2026 ein auf zwei Jahre angelegtes EU-Projekt mit Partnern aus Amsterdam, Lublin und Paris zum Europäischen Haftbefehl und zu menschenwürdigen Haftbedingungen in einzelnen EU-Staaten. Die Europäische Kommission fördert das Vorhaben mit rund 350.000 Euro, davon gehen 150.000 Euro nach Bonn.

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Der Europäische Haftbefehl ist eines der wichtigsten Instrumente der grenzüberschreitenden Strafverfolgung in der Europäischen Union. Wie groß seine praktische Bedeutung ist, zeigen aktuelle Fälle wie die Verfahren gegen mutmaßliche Beteiligte an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines: Während ein Verdächtiger aus Italien nach Deutschland übergeben wurde, wurde die Übergabe eines anderen Beschuldigten aus Polen abgelehnt. Solche Fälle machen deutlich, wie wichtig einheitliche und verlässliche Regeln für die justizielle Zusammenarbeit in Europa sind.

Hier setzt das neue EU-Projekt „Mutual Recognition and Detention Conditions“ an. Es untersucht, wie der Europäische Haftbefehl und andere Instrumente der europäischen Strafverfolgung wirksamer, einheitlicher und zugleich grundrechtskonform angewendet werden können. Der Europäische Haftbefehl hat das klassische Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten weitgehend ersetzt. Er soll ermöglichen, dass Personen, die einer Straftat beschuldigt werden oder bereits verurteilt sind, schneller und einfacher an einen anderen Mitgliedstaat übergeben werden können.

In der Praxis entstehen jedoch schwierige Abwägungen: Eine Übergabe darf nicht dazu führen, dass Betroffene im Zielstaat unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbedingungen ausgesetzt werden. Zugleich soll verhindert werden, dass schwere Straftaten wegen unterschiedlicher nationaler Verfahren oder Standards nicht wirksam verfolgt werden können. „Die europäische Strafverfolgung lebt vom gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten. Dieses Vertrauen braucht aber klare rechtsstaatliche Maßstäbe“, sagt Prof. Dr. Martin Böse von der Universität Bonn, der das Projekt koordiniert. „Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass Gerichte Haftbedingungen verlässlich prüfen und gleichzeitig handlungsfähig bleiben.“

Zwischen Grundrechtsschutz und effektiver Strafverfolgung

Ausgangspunkt des Projekts ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach kann die Übergabe einer Person auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls ausgeschlossen sein, wenn im ersuchenden Staat systemische Mängel der Haftbedingungen bestehen und für die betroffene Person eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht. Diese Prüfung ist in der Praxis anspruchsvoll. Sie kann Übergabeverfahren verzögern, zu längerer Haft führen und wird in den Mitgliedstaaten nicht immer einheitlich angewendet. Dadurch besteht das Risiko, dass Personen zu Unrecht übergeben werden – oder dass eine rechtlich mögliche Übergabe abgelehnt wird.

Das Forschungsprojekt nimmt deshalb nicht nur den Europäischen Haftbefehl selbst in den Blick, sondern auch mögliche Alternativen wie die Übertragung von Strafverfolgung oder Strafvollstreckung sowie grenzüberschreitende Maßnahmen, mit denen Untersuchungshaft vermieden werden kann. Ziel ist es, rechtliche und praktische Empfehlungen zu entwickeln, die Gerichten und Justizbehörden in Europa Orientierung geben. „Es geht nicht darum, Grundrechtsschutz und Strafverfolgung gegeneinander auszuspielen“, so Prof. Böse. „Vielmehr müssen beide Ziele zusammengedacht werden: Europa braucht eine funktionierende Strafjustiz – und zugleich klare Grenzen, wenn Menschenrechte gefährdet sind.“

Partner aus Wissenschaft und Justiz

An dem Projekt sind neben der Universität Bonn der District Court of Amsterdam sowie die Universitäten Lublin in Polen und Paris Nanterre in Frankreich beteiligt. Die Universität Bonn und der District Court of Amsterdam bilden gemeinsam das Management Team. Es analysiert den europäischen Rechtsrahmen, entwickelt den Fragebogen für die Länderberichte, koordiniert die Forschungsarbeiten und erarbeitet den Abschlussbericht mit Empfehlungen. Ergänzend wird ein Gremium mit 23 Praktikerinnen und Praktikern aus weiteren EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, das sicherstellen soll, dass die Projektergebnisse auch wirklich europaweit nutzbar sind.

Kontakt für die Medien:
Prof. Dr. Martin Böse
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht, Universität Bonn
Telefon: 0228/73-9156
E-Mail: boese@jura.uni-bonn.de

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