30. März 2026

Botanische Gärten der Universität laden zum Osterspaziergang ein Erweiterte Sommer-Öffnungszeiten der Botanischen Gärten ab 1. April

Erweiterte Sommer-Öffnungszeiten gelten ab 1. April

Ab kommenden Mittwoch, 1. April 2026, gelten wieder die Sommeröffnungszeiten in den Botanischen Gärten der Universität Bonn. Der Botanische Garten am Poppelsdorfer Schloss und der Nutzpflanzengarten am Katzenburgweg sind dann wieder täglich von 10 bis 18 Uhr, donnerstags sogar bis 20 Uhr geöffnet. Unter der Woche ist der Eintritt frei, am Wochenende und an Feiertagen wird ein Eintrittsgeld von 5 Euro (ermäßigt 3 Euro) erhoben.

Schlossgarten im Frühling
Schlossgarten im Frühling - Frisches Grün prägt den Botanischen Garten am Poppelsdorfer Schloss in diesen Tagen © Foto: Dr. Cornelia Löhne/Uni Bonn
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Von Mittwoch, 1. April, bis Ende Oktober 2026 gelten nun folgende Regelungen:

- Öffnungszeiten: täglich von 10 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr. Gewächshäuser schließen jeweils eine halbe Stunde früher.

- An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird für den Besuch im Botanischen Garten am Poppelsdorfer Schloss ein Eintrittsgeld von 5 Euro (ermäßigt 3 Euro) erhoben. Kinder bis 12 Jahre und Mitglieder des Freundeskreises der Botanischen Gärten e.V. erhalten freien Eintritt. Der Zugang zum Schlossgarten ist dann nur über den Haupteingang am Schlossvorplatz möglich.

- Von Montag bis Freitag sind die Gärten weiterhin kostenfrei zugänglich. Dann ist neben dem Haupteingang auch der Seiteneingang an der Meckenheimer Allee 171 geöffnet.

- Der Eintritt in den Nutzpflanzengarten am Katzenburgweg 3 ist immer kostenlos. Es gelten dort dieselben Öffnungszeiten.

Auch die beliebten Veranstaltungen in den Sommermonaten können wie geplant stattfinden. Los geht es bereits am Wochenende nach Ostern (11./12. April) mit der Ausstellung und Börse für Fleischfressende Pflanzen im Schlossgarten und dann folgt am Sonntag, 26. April, das Frühlingsfest im Melbgarten.

Alle Veranstaltungstermine gibt es unter: https://www.botgart.uni-bonn.de/de/ihr-besuch/veranstaltungen

Der an Wochenenden und Feiertagen erhobene Eintritt dient zur Finanzierung zusätzlicher Saisonkräfte, die für die Erweiterung der Öffnungszeiten erforderlich sind. Die Saisonkräfte führen die Aufsicht und kümmern sich um die Öffnung und Schließung der Gärten. Außerdem beantworten sie Fragen der Besucherinnen und Besucher.

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