Internationalisierung durch Konferenzreisen

Internationale Konferenzreisen von Bonner Doktorand*innen

Zur Unterstützung der Internationalisierung der Bonner Doktorand*innen unterstützt das Bonner Graduiertenzentrum Konferenzreisen bzw. Teilnahmen an Summer/Winter Schools von Promovierenden aller Fächer ins Ausland. Voraussetzung ist eine Zusage der Konferenzveranstalter*innen und die Beteiligung der Antragsteller*innen an der Veranstaltung mit einem eigenen Beitrag (Vortrag, Poster, Präsentation etc.).

Fristen

Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen:

15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober

Förderbedingungen

Die Förderung kann aus allen an der Universität Bonn vertretenen Fachrichtungen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Doktorand*innen, sofern sie ihre Promotion noch nicht mit der Disputation abgeschlossen haben, und eingeschriebene Gastdoktorand*innen mit einer Aufenthaltsdauer in Bonn von mindestens sechs Monaten.

Bitte beachten Sie, dass erfolgreiche Antragsteller*innen sich nicht im selben Jahr ein weiteres Mal für diese Förderlinie bewerben können.

Folgende Gelder werden für die Konferenzreisen erstattet:

  • Reisekostenpauschale nach DAAD-Sätzen
  • Aufenthaltspauschale nach DAAD-Sätzen für max. 5 Tage Konferenzdauer
  • Teilnahme- und Abstract-Gebühr

Die Unterstützung folgt den jeweils für das Zielland ermittelten Pauschalen und nicht den tatsächlichen Kosten. Innerdeutsche Konferenzreisen können nicht gefördert werden.

Die Förderung kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. die Konferenz kann nicht vor der Frist liegen, zu der ein Antrag gestellt wird.

Bitte beachten Sie, dass nur Rechnungen für Teilnahme- und Abstract-Gebühren akzeptiert werden können, die auf die Universität Bonn als Rechnungsempfängerin lauten

Universität Bonn
Name des Institutes bzw. der Organisationseinheit
Empfohlen: Name des/r Besteller*in oder Ansprechpartner*in
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn

  • Überzeugende Darlegung der Bedeutung der Konferenzteilnahme für den Promotionsfortschritt und den Aufbau wissenschaftlicher Netzwerke
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Doktorand*in

Über die Vergabe von Förderungen an Bonner Promovierende entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von jungen Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:

Prof. Dr. Alessandro Bismuto, Prof. Dr. Sabine FeistProf. Dr. Michael Schindeleggerund Prof. Dr. Andreas Schlitzer.

Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Prägnante und für Fachfremde verständliche Darstellung des Beitrages des eingereichten Papers für die Konferenz
  • Zusage der Konferenzorganisator*innen (kann bis zu vier Wochen nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden).
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Antragsteller*in1
  • Unterstützungsschreiben der*des Betreuer*in (eine Vorlage finden Sie hier744)
  • Schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in an der Fakultät bzw. bei Gastdoktorand*innen ein Nachweis über eine Einschreibung an der Universität Bonn.


Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel vier bis sechs Wochen ab dem jeweiligen Stichtag. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen in diesem Zeitraum ab.

1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.


Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.

Kontakt

Avatar Heidary

Dr. Nina Heidary

Bonner Graduiertenzentrum (BGZ)

Poppelsdorfer Allee 47

53115 Bonn

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