Internationale Konferenzreisen von Bonner Doktorand*innen
Zur Unterstützung der Internationalisierung der Bonner Doktorand*innen unterstützt das Bonner Graduiertenzentrum Konferenzreisen bzw. Teilnahmen an Summer/Winter Schools von Promovierenden aller Fächer ins Ausland (Präsenz oder online). Voraussetzung ist eine Zusage der Konferenzveranstalter*innen und die Beteiligung der Antragsteller*innen an der Veranstaltung mit einem eigenen Beitrag (Vortrag, Poster, Präsentation etc.).
Fristen
Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen:
15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober
Förderbedingungen
Die Förderung kann aus allen an der Universität Bonn vertretenen Fachrichtungen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Doktorand*innen, sofern sie ihre Promotion noch nicht mit der Disputation abgeschlossen haben, und eingeschriebene Gastdoktorand*innen mit einer Aufenthaltsdauer in Bonn von mindestens sechs Monaten.
Bitte beachten Sie, dass erfolgreiche Antragsteller*innen sich nicht im selben Kalenderjahr ein weiteres Mal für diese Förderlinie bewerben können.
Die Förderung umfasst folgende Mittel:
- Reisekostenpauschale nach DAAD-Sätzen (bei Präsenz-Teilnahmen)
- Aufenthaltspauschale nach DAAD-Sätzen für max. 5 Tage Konferenzdauer (bei Präsenz-Teilnahmen)
- Teilnahme- und Abstract-Gebühr (bei Präsenz- oder Online-Teilnahmen)
Die Unterstützung folgt den jeweils für das Zielland ermittelten Pauschalen und nicht den tatsächlichen Kosten. Innerdeutsche Konferenzreisen können nicht gefördert werden.
Die Förderung kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. die Konferenz kann nicht vor der Frist liegen, zu der ein Antrag gestellt wird.
- Überzeugende Darlegung der Bedeutung der Konferenzteilnahme für den Promotionsfortschritt und den Aufbau wissenschaftlicher Netzwerke
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Doktorand*in1
Über die Vergabe von Förderungen an Bonner Promovierende entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:
Jun.-Prof. Dr. Alessandro Bismuto, Prof. Dr. Sabine Feist, Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen, Jun.-Prof. Dr. Marie-Christine Simon, Prof. Dr. Andreas Forstner und Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Prägnante und für Fachfremde verständliche Darstellung des Beitrages des eingereichten Papers für die Konferenz
- Zusage der Konferenzorganisator*innen (kann bis zu vier Wochen nach Bewerbungsschluss per E-Mail an funding@verwaltung.uni-bonn.de nachgereicht werden, andernfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden).
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Antragsteller*in1
- Unterstützungsschreiben der*des Betreuer*in (eine Vorlage finden Sie hier)
- Schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in an der Fakultät bzw. bei Gastdoktorand*innen ein Nachweis über eine Einschreibung an der Universität Bonn
Die Prüfung und Begutachtung der Anträge dauert in der Regel vier bis sechs Wochen ab dem jeweiligen Stichtag. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen in diesem Zeitraum ab.
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Kann ich mich schon bewerben bevor ich weiß, ob mein Beitrag bei einer Veranstaltung angenommen wurde?
Ja, bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig. Die Bestätigung der Annahme Ihres Beitrags durch die Organisator*innen der Veranstaltung können Sie bis zu vier Wochen nach Bewerbungsfrist nachreichen. Die Förderentscheidung der Auswahlkommission ist nicht abhängig von der Annahme zur Veranstaltung.
Was bedeuten die angegebenen Fristen?
Anträge können jederzeit über das Antragsformular eingereicht werden. Alle Anträge, die vor der jeweils nächsten Frist, also 15. Januar, 15. April, 15. Juli oder 15. Oktober, eingegangen sind, werden nach Ablauf der Frist formal geprüft und dann in einer Auswahlrunde von der interdisziplinären Auswahlkommission begutachtet.
Beispiel: Ein Antrag, der am 18. Juni eingereicht wird, wird in der nächsten Auswahlrunde mit Frist 15. Juli begutachtet.
Kann ich mich für eine Veranstaltung bewerben, an der ich bereits teilgenommen habe?
Nein, eine Förderung kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. die Veranstaltung kann nicht vor der Frist liegen, zu der ein Antrag gestellt wird.
Beispiel: Sie reichen Ihren Antrag am 10. März ein für eine Konferenz, die vom 5.-10. April stattfindet. Die nächste Frist, zu der der Antrag eingeht, ist somit der 15. April. Da die Frist nach der Konferenz liegt, kann der Antrag leider nicht berücksichtigt werden.
Was heißt, das Veranstaltungsdatum muss nach der nächsten Frist liegen?
Sie können sich auf Konferenzreisen bzw. die Teilnahme an Summer/Winter Schools bewerben, die nach der jeweils nächsten Frist (15. Januar, 15. April, 15. Juli oder 15. Oktober) stattfinden. Entscheidend ist hier die Frist der Ausschreibung und nicht der Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrages.
Beispiel: Wenn Sie Ihren Antrag beispielsweise am 10. März einreichen für eine Konferenz, die vom 5.-10. April stattfindet, ist nicht der 10. März ausschlaggebend, sondern die Frist der Ausschreibung, d.h. der 15. April. Da dieses Datum nach der Konferenz liegt, kann Ihr Antrag leider nicht berücksichtigt werden.
Wie oft kann ich mich bewerben?
Sie können sich so oft bewerben wie Sie möchten, es gibt keine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Bewerbungen. Sofern Ihr Antrag nicht erfolgreich war, haben Sie die Möglichkeit, sich im selben Jahr erneut für die International Conference Grants zu bewerben, auch mit derselben Veranstaltung, zu der Ihr Antrag abgelehnt wurde. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Datum der Veranstaltung nach der Frist der Ausschreibung liegen muss (s.o.). Lediglich bei erfolgreicher Förderung können Sie sich nicht im selben Kalenderjahr ein weiteres Mal für die International Conference Grants bewerben.
Wie wird die Aufenthaltspauschale kalkuliert?
Die Berechnung der Aufenthaltspauschale nach DAAD-Sätzen orientiert sich an den genauen Daten der Veranstaltung. Das heißt, dauert Ihre Konferenz beispielsweise drei Tage, erhalten Sie eine Aufenthaltspauschale, die sich auf diese drei Tage bezieht. Bei Veranstaltungen, die außerhalb Europas stattfinden, wird darüber hinaus ein halber Tag für die Anreise und ein halber Tag für die Abreise in der Kalkulation der Aufenthaltspauschale berücksichtigt. Ungeachtet des Ziellandes oder der Veranstaltungsdauer kann die Aufenthaltspauschale nur für maximal 5 Tage gewährt werden.
Kann ich mich auch mit einer Veranstaltung bewerben, die in Deutschland stattfindet?
Da die Förderlinie gezielt Reisen von Promovierenden zu Konferenzen und Summer/Winter Schools ins Ausland fördert, können grundsätzlich keine Veranstaltungen gefördert werden, die in Deutschland stattfinden.
Was wird unter „aktive Teilnahme“ verstanden (insbesondere bei Summer/Winter Schools)?
Grundsätzlich ist nur die aktive Teilnahme an einer Veranstaltung förderfähig, beispielsweise in Form eines Vortrags, Posters oder einer Präsentation. Mit Blick auf die Teilnahme an Summer/Winter Schools kann eine „aktive Teilnahme“ verschiedene Facetten umfassen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Unsicherheiten, ob Ihr Beitrag als „aktive Teilnahme“ gewertet werden kann, im Vorfeld der Einreichung Ihres Antrages.
Bis wann kann ich mit einer Entscheidung zu meinem Antrag rechnen?
Die Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen ca. sechs Wochen nach dem Fristende der Ausschreibung per E-Mail übermittelt. Es gilt die Frist der Ausschreibung, nicht der Tag, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von entsprechenden Anfragen ab.
Was muss ich zur Auszahlung meiner Förderung wissen?
Nach Übermittlung Ihrer Zahlungsdaten dauert die Auszahlung Ihrer Förderung ca. sechs Wochen. Die Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten erhalten Sie unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie müssen somit keine Belege einreichen, um die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Mit Blick auf die zu entrichtende Gebühr für die Teilnahme an Konferenzen bzw. Summer/Winter Schools ist diese durch Sie privat per Vorkasse zu leisten. Nach Übermittlung der Rechnung des Veranstalters und Ihres Zahlungsbeleges erhalten Sie eine Erstattung dieser Kosten. Erstattet werden sowohl Teilnahme- als auch Abstract-Gebühren. Bitte beachten Sie, dass Vorabauszahlungen grundsätzlich nicht möglich sind.
Hinweise
Reflektieren und überprüfen Sie immer die Seriosität einer Konferenz, bevor Sie ein Abstract einreichen oder sich für eine Teilnahme anmelden. Sie vermeiden damit sogenannte "Predatory Conferences", deren Veranstalter in betrügerischer Absicht insbesondere auf Nachwuchswissenschaftler*innen zugehen. Eine Hilfestellung bei der Bewertung kann Ihnen die Website Think-Check-Attend bieten.
Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung der Maßnahme die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Das sagen unsere Grantees
"This was the most important and beneficial conference participation of my career so far, without exaggeration. I was able to meet and speak to many researchers who I cite in my works and who I haven't met at any other conference. This would not have been possible without the grant provided by the University of Bonn.“ (Grantee 2024)
"Applying for funding was straightforward and quick, and any queries were answered promptly. Without funding, participation at international conferences would not be possible for many early-career scientists.“ (Grantee 2024)
Kontakt
Dr. Lena Rüßing
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
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Externe Fördermöglichkeiten
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