Internationale Konferenzreisen von Bonner Doktorand*innen
Zur Unterstützung der Internationalisierung der Bonner Doktorand*innen unterstützt das Bonner Graduiertenzentrum Konferenzreisen bzw. Teilnahmen an Summer/Winter Schools von Promovierenden aller Fächer ins Ausland. Voraussetzung ist eine Zusage der Konferenzveranstalter*innen und die Beteiligung der Antragsteller*innen an der Veranstaltung mit einem eigenen Beitrag (Vortrag, Poster, Präsentation etc.).
Fristen
Anträge können jederzeit elektronisch über die verlinkte Antragsmaske eingereicht werden. Eine Prüfung erfolgt vierteljährlich zu folgenden Fristen:
15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober
Förderbedingungen
Die Förderung kann aus allen an der Universität Bonn vertretenen Fachrichtungen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Doktorand*innen, sofern sie ihre Promotion noch nicht mit der Disputation abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass erfolgreiche Antragsteller*innen sich nicht im selben Jahr ein weiteres Mal für diese Förderlinie bewerben können.
Folgende Gelder werden für die Konferenzreisen erstattet:
- Reisekostenpauschale nach DAAD-Sätzen2222
- Aufenthaltspauschale nach DAAD-Sätzen3333 für max. 5 Tage Konferenzdauer
- Teilnahme- und Abstract-Gebühr
Die Unterstützung folgt den jeweils für das Zielland ermittelten Pauschalen und nicht den tatsächlichen Kosten. Innerdeutsche Konferenzreisen können nicht gefördert werden.
Die Förderung kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. die Konferenz kann nicht vor der Frist liegen, zu der ein Antrag gestellt wird.
Bitte beachten Sie, dass nur Rechnungen akzeptiert werden können, die auf die Universität Bonn als Rechnungsempfängerin lauten.
- Überzeugende Darlegung der Bedeutung der Konferenzteilnahme für den Promotionsfortschritt und den Aufbau wissenschaftlicher Netzwerke
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Doktorand*in
Über die Vergabe von Förderungen an Bonner Promovierende entscheidet eine interdisziplinäre Auswahlkommission von jungen Wissenschaftler*innen. Das Bonner Graduiertenzentrum unterstützt die Kommissionsmitglieder in beratender Funktion. Kommissionsmitglieder sind:
Jun.-Prof. Dr. Ulrike Saß, Prof. Dr. Andreas Schlitzer und Prof. Dr. Michael Schindelegger.
Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Prägnante und für Fachfremde verständliche Darstellung des Beitrages des eingereichten Papers für die Konferenz
- Zusage der Konferenzorganisator*innen (kann bis zu vier Wochen nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden).
- Wissenschaftlicher Lebenslauf der*des Antragsteller*in1
- Unterstützungsschreiben der*des Betreuer*in (eine Vorlage finden Sie hier744)
- Schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in an der Fakultät
1 Familiäre Verpflichtungen, Elternzeiten, Erkrankungen und weitere begründete Auszeiten werden selbstverständlich berücksichtigt. Bitte erläutern Sie mögliche Unterbrechungen in Ihrem Antrag.
Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reise die an der Universität Bonn geltenden Regelungen zur Durchführung von Dienstreisen (Rundschreiben 68/2021) sowie die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Institutes.
Kontakt
Dr. Robert Radu
Poppelsdorfer Allee 47
53115 Bonn
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