„Get finished“-Abschlussstipendien für Promovierende der Universität Bonn aus Afrika, Asien oder Lateinamerika

Personenförderung

Abschlussstipendien für Promovierende der Universität Bonn aus Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas (max. 6 Monate).

Einreichungsfrist

Bewerbungen können zu Ende Januar, Mai und September eines Jahres eingereicht werden.

Förderbedingungen

Die Abschlussstipendien richten sich an Promovierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika (siehe DAC-Länderliste2), die an der Universität Bonn promovieren und deren Promotionsprojekt kurz vor dem Abschluss steht. Im Rahmen der Exzellenzstrategie möchte die Universität Bonn qualifizierte internationale Promovierende fördern und sie somit auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Promotionsabschluss unterstützen.

Promovierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika (siehe DAC-Länderliste2, Ausnahmen nur in begründeten Fällen möglich, keine doppelte/deutsche Staatsbürgerschaft), die an der Universität Bonn einer Promotion nachgehen und bei denen ein Promotionsabschluss innerhalb der nächsten 6 Monate zu erwarten ist. Eine Förderung ist nur bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation möglich, nicht während der Vorbereitung auf das Rigorosum bzw. die Disputation. Nicht gefördert werden können zudem Promovierende, die sich für einen kürzeren Forschungsaufenthalt ohne Anschlussziel an der Universität Bonn aufhalten sowie internationale Promovierende, die für denselben Zweck im gleichen Zeitraum bereits ein Stipendium erhalten. Eine Nebentätigkeit ist nur nach Absprache mit dem Dezernat Internationales und nur in geringem Umfang gestattet (max. 450 € pro Monat).

Die Förderung um fasst:

  • ein Stipendium in Höhe von 800 € pro Monat (Familienzuschläge, Zuschüsse zu Versicherungen, zusätzliche Reise- und Sachmittel sind leider nicht möglich).
  • Die Förderdauer beträgt maximal 6 Monate
  • Qualität und Stand der Promotionsarbeit
  • Zu erwartender erfolgreicher Promotionsabschluss binnen 6 Monate (wir bitten Sie diesbezüglich uns eine Bestätigung über die Einreichung ihrer Dissertation am Ende des Förderzeitraumes vorzulegen).
  • Staatsangehörigkeit  (siehe DAC-Länderliste2)

Der Antrag kann vom Promovierenden selbst oder von dem*der betreuenden Hochschullehrer*in eingereicht werden.

  • Empfehlungsschreiben der*des betreuenden Hochschullehrers*in (max. eine DIN A4 Seite, inkl. kurzer Beschreibung des Arbeitsplans für den beantragten Förderzeitraum).
  • Lebenslauf
  • Gültiger Studierendenausweis oder Promotionszulassung

Kontakt

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Sandra Papel

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Poppelsdorfer Allee 102

53115 Bonn


Gefördert im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern

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