Gastprofessorinnen-Programm (STEP 5)
Mit der Gastprofessorinnen-Förderung fordert die Universität Bonn im Rahmen des Programms zur Stärkung des Equal Opportunity-Prozesses (STEP) aktiv dazu auf, exzellente internationale Wissenschaftlerinnen für einen Forschungs- und Lehraufenthalt zu gewinnen und die internationale Profilierung der Universität zu stärken.
Jährliche Fristen:
31. Januar für das Wintersemester |
30. Juni für das Sommersemester des Folgejahres
Was umfasst die Förderung?
Die Förderung umfasst die Finanzierung der Gastprofessur (in der Regel W2-/W3-analog) zuzüglich Reisekosten (max. 4.000 Euro). Darüber hinaus werden der Gastprofessorin Sachmittel für Ausstattung (max. 10.000 Euro) zur Verfügung gestellt. Der Gastprofessorin steht die Infrastruktur (Labor- und Arbeitsplätze, Bibliotheken, etc.) der gastgebenden Fakultät für die Forschungs- und Lehrtätigkeit zur Verfügung. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel ein Semester. Sollten zwei Professorinnen gemeinsam eine interdisziplinäre Kandidatin nominieren, ist eine Finanzierung für zwei aufeinanderfolgende Semester möglich. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §36 Landeshochschulgesetz NRW.
Kontakt
Ruth Ellen Bischoff
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern.
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