03. September 2009

Geld für Promotion genommen? Geld für Promotion genommen?

Rektor drängt auf rasche Aufklärung und Ahndung von rechtswidrigem Verhalten

Wie heute bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln auch gegen Angehörige der Universität Bonn, die im Verdacht stehen, sich im Zusammenhang mit Promotionen rechtswidrig verhalten und Zahlungen entgegen genommen zu haben. Nähere Informationen zu Zahl, Stellung oder Identität der Verdächtigten gibt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht preis. Rektor Professor Dr. Jürgen Fohrmann drängt auf eine rasche Aufklärung und hat den Ermittlern die volle Unterstützung der Universität zugesagt.

Unter Verdacht stehen bundesweit rund 100 Fälle, darunter 16 an Universitäten in Nordrhein-Westfalen, wie das Wissenschaftsministerium heute bekannt gab. Rektor Fohrmann erwartet nun rasch nähere Informationen von Seiten der Staatsanwaltschaft Köln. In einer ersten Reaktion sagte er: „Wir dulden an unserer Universität keine kriminellen Machenschaften. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden wir das Fehlverhalten mit all unseren Möglichkeiten ahnden – schon allein im Interesse der überwältigenden Mehrheit der anständigen und aufrichtigen Wissenschaftler und Hochschullehrer.“ Gleichzeitig betonte der Rektor, der Fall sei im Universitätsbetrieb nicht zuletzt dank transparenter Promotionserfahren und flankierender qualtitätssichernder Maßnahmen eine absolute Ausnahme.

Professor Fohrmann ruft die Bonner Fakultäten und Hochschullehrer dazu auf, die hohe Qualität der Promotionsverfahren einer international operierenden Forschungsuniversität weiter zu steigern. An der Universität Bonn gelten schon heute strenge Qualitätsstandards. Die sieben Bonner Fakultäten bringen jährlich rund 600 Promotionsverfahren zum Abschluss. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der jeweiligen Fakultät und trägt den verschiedenen Fächerkulturen Rechnung. „Unabhängig von der Disziplin gelten aber diesselben akademischen Spielregeln“, sagt der Rektor. So sorge das Mehr-Augen-Prinzip ebenso für mehr Transparenz im Promotionsverfahren wie verpflichtende Erklärungen zur Eigenständigkeit der Forschungsleistung und die Veröffentlichung jeder Dissertation.

Mehr-Augen-Prinzip


An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät beispielsweise, an der jede dritte Bonner Promotion vollzogen wird, leitet ein Promotionsausschuss unter dem Vorsitz des Dekans alle Promotionsverfahren, entscheidet über die Zulassung von Kandidaten und setzt für jedes Verfahren vierköpfige Promotionskommissionen ein. Sie besteht aus dem Betreuer, einem Zweitgutachter sowie einem fachnahen Mitglied und einem Mitglied eines benachbarten Fachs.

Ausdrücklich lobt der Rektor die Initiative der Philosophischen Fakultät, dem Promotionsverfahren einen gesichterten Rahmen zu verleihen. Hier werden schriftliche Betreuungsvereinbarungen zwischen den Promovenden und ihren Betreuern geschlossen und von der Fakultät dokumentiert. In den Vertragswerken sind Rechte und Pflichten beider Seiten klar festgelegt. Jeder Vertrag wird von Promotionsbüros geprüft und vom Dekan genehmigt; dabei ist die Einhaltung der in der Promotionsordnung vorgesehenen Regeln Voraussetzung.

Verbund von Graduiertenschulen etabliert


Auch die strukturierte Doktorandenausbildung nimmt an der Universität Bonn einen immer breiteren Raum ein. Bereits heute werden zahlreiche Nachwuchswissenschaftler im organisatorischen Rahmen von Graduiertenschulen zur Promotion geführt. Zu ihren vielen Vorteilen zählen ein transparentes Verfahren von der Aufnahme des Kandidaten bis zum Abschluss der Promotion, strenge Auswahlverfahren, ein geregeltes Betreuungsverhältnis und ergänzende, themenübergriefende Lehrprogramme. Die Bonner Graduiertenschulen sind zur weiteren Qualitätssicherung im universitätsweiten Verbund „Bonn International Graduate Schools“ (BIGS) zusammengeführt worden. Ein Sprecherrat wirbt für die Einrichtung von weiteren Graduiertenschulen und gibt die bereits gesammelten Erfahrungen an andere Fächer weiter. Über die Aufnahme einer Graduiertenschule in den Verbund BIGS entscheidet das Rektorat.

 

Weitere Informationen:

Promotionsordnungen der Universität

Bonner Graduiertenschulen

 

Nachtrag vom 15.09.2009: Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber der Universitätsleitung die Namen von drei Personen genannt, gegen die sie ermittelt. Nur einer der drei außerplanmäßigen Professoren - alle gehören zum Bereich der Medizin und der Zahnmedizin - ist an der Universität beschäftigt. Die Untersuchungskommission für wissenschaftliches Fehlverhalten wird sich nun mit den Vorwürfen beschäftigen. Außerdem hat der Dekan der Medizinischen Fakultät angekündigt, dass die Promotionskommission der Fakultät die von den drei verdächtigten Wissenschaftlern betreuten Promotionen einer erneuten Überprüfung unterziehen wird.

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