01. Juni 2022

Ausschreibung zur Entwicklung des Profilbereiches ‚Ethik‘ Ausschreibung zur Entwicklung des Profilbereiches ‚Ethik‘

Zur Schärfung und Weiterentwicklung ihres wissenschaftlichen Profils hat die Universität transdisziplinäre Forschungsbereiche/ Transdisciplinary Research Areas (TRAs) etabliert. Als neuartige, innovationsfördernde Organisationsstrukturen richten die TRAs die universitäre Forschung auf zentrale wissenschaftliche, technologische und gesellschaftliche Zukunftsthemen hin aus. Sie dienen als kreative und explorative Plattformen, auf denen sich Fächer und Fakultäten themenorientiert verbinden und ihre strategische Entwicklung koordinieren.

Innerhalb der TRA 4 – Individuen, Institutionen und Gesellschaften untersuchen Wissenschaftler*innen, wie Institutionen (Markt, Recht, Kultur) komplexe Beziehungen zwischen
Individuen und Gesellschaften bedingen, und entwickeln daraus neue Sichtweisen auf Mikrophänomene (Persönlichkeitsentwicklung, Handlungskompetenzen, Individualisierung) und Makrophänomene (Weltgesellschaft, Globalisierung). Ziel ist es beispielsweise, Schlüsselfaktoren zu identifizieren, die sozialen Zusammenhalt, Chancengleichheit, Effizienz, Ressourcenschutz und die Entwicklung individueller Fähigkeiten im Zusammenspiel all dieser Faktoren beeinflussen.

In diesem Zusammenhang sollen der bereits identifizierte Profilbereich ‚Ethik‘ sowie seine Forschungsinfrastruktur weiter auf- und ausgebaut werden. Die TRA 4 schreibt daher für diesen
Profilbereich gezielt Forschungsmittel mit einer Gesamtsumme von 50.000,- EUR aus, um weitere Vernetzungen innerhalb der TRA sowie Projekte zur interdisziplinären Bearbeitung von ethischen Forschungsfragen anzuregen.

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NewsSchreibmaschine_Winkler_unsplash © Markus Winkler on unsplash
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Informationen zur Antragsstellung:


Wer kann einen Antrag einreichen?
Alle promovierten Mitglieder der TRA 4 können einen Antrag einreichen. Promovierende Mitglieder
der TRA 4 können gemeinsam mit einem promovierten Mitglied der TRA 4 einen Antrag einreichen.
Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Was kann gefördert werden?
Maßnahmen mit einer Laufzeit im Haushaltsjahr 2022, welche die Ziele der TRA sowie der EXU
realisieren, wie bspw. Anschubfinanzierungen für kleinere und umfangreichere
Verbundforschungsprojekte (hierfür u.a. Hilfskraftstunden, Workshops, Symposien, Konferenzen,
Akademien, Summer Schools etc.), können gefördert werden. In der Regel können keine
Investitionskosten gefördert werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen dieser
Förderlinie sowie jenen der TRA 4 insgesamt noch Fragen haben.

Wie ist der Antrag zu gestalten?
Anträge können über das gängige ‚Antragsformular der TRA 4‘ eingereicht werden und müssen unter
Beteiligung von Forschenden aus mindestens zwei Fakultäten oder aus einer Fakultät in Kooperation
mit einem strategischen außeruniversitären Partner gestellt werden. Zudem sind eine genuin ethische
Perspektive auf die jeweilige Fragestellung sowie die Beteiligung von Expert*innen dieses
Fachbereiches obligatorisch.

Neben dem Antragsformular umfasst der Antrag folgende Unterlagen:

eine inhaltliche Projektskizze inkl.Projektbeschreibung
Zielformulierungen (inhaltlich, strategisch; kurz-, langfristig)
einen Zeitplan inkl. Zwischenzielen/Meilensteinen
einen Finanzplan inkl. differenzierter Kostenaufstellung hinsichtlich einzelner
Antragsgegenstände
Der Antrag (a-c) umfasst insgesamt maximal vier Seiten.

Auswahlprozess/ -kriterien
Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Lenkungsausschuss der TRA 4 gem. der allgemeinen
Verfahren zur Mittelvergabe.

Im Rahmen des Auswahlprozesses finden insb. die folgenden Kriterien Berücksichtigung:

  • Anregung von Verbundforschung zu ethischen Forschungsfragen
    → bspw.: Inwiefern wird eine interdisziplinäre/ interfakultäre/ transdisziplinäre Ausrichtung
    unter Einbezug ethischer Expertise angestrebt? Welches Förderformat wird mit dem Projekt
    adressiert?
  • Verortung (innerhalb) der TRA 4
    → bspw.: Inwiefern wird ein Ziel/werden mehrere der Ziele der TRA – gerne mit Bezug zur
    jeweiligen fachlichen und/oder gesellschaftlichen Relevanz – adressiert?
  • Übergeordnete Ziele der EXU
    → bspw.: Inwiefern wird eines/ werden mehrere der übergeordneten EXU-Ziele im Rahmen
    der beantragten Initiative gefördert?

Bis wann und wie kann ein Antrag gestellt werden?
Für diese Ausschreibung können die Mitglieder der TRA 4 bis zum 30.06.2022 per E-Mail
(johanna.tix@uni-bonn.de) einen Antrag einreichen. Bitte vereinbaren Sie vor der Antragsstellung
einen Beratungstermin mit Johanna Tix (per E-Mail: johanna.tix@uni-bonn.de oder telefonisch: +49
(0) 171/ 33 160 47). Gerne können Sie sich auch bei weiteren Fragen an sie wenden.

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 35.000 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet.

Die Universität Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Ihr Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und deren Karrieren besonders zu fördern. Sie fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt. Die Bewerbung geeigneter Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen ist besonders willkommen.

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