25. April 2007

Senat entscheidet: Betreuungsbeiträge bleiben Senat entscheidet: Betreuungsbeiträge bleiben

Keine Mehrheit für AStA-Antrag

Der Senat der Universität Bonn hat entschieden, die seit dem Wintersemester geltenden Betreuungsbeiträge für ausländische Studierende beizubehalten. Der Antrag des AStA, die Beitragspflicht abzuschaffen, fand in der ersten Senatssitzung des Sommersemesters am 26. April 2007 keine Mehrheit. Der Entscheidung war eine ausführliche Diskussion vorausgegangen, der zahlreiche Studierende auf den Besucherrängen folgten.

Zuvor hatte ein Studierendenvertreter dem Rektor rund 2.500 Unterschriften überreicht; die Unterzeichner wandten sich damit gegen die Beitragspflicht in Höhe von 150 Euro pro Semester für Studierende aus Ländern außerhalb der EU. Bürger der Europäischen Union sind nach EU-Recht nicht beitragspflichtig. Die Einnahmen aus den Betreuungsbeiträgen tragen zur Finanzierung von Sprachkursen, Tutorien und anderen Förderangeboten für ausländische Studierende auf Universitätsebene und in den Fakultäten bei.




Weiterführende Informationen:

Betreuungsbeiträge


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