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Nachhaltigkeit im Recht des Mehrebenensystems

Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, ob und inwiefern der Grundsatz der (dreidimensionalen) Nachhaltigkeit im Völkerrecht (insb. Rio-Deklaration, Klimarahmenprotokoll, Pariser-Übereinkommen), Unionsrecht (Europäische Verträge, Grundrechtecharta) und im Verfassungsrecht des Bundes (Grundgesetz) und der Länder (Landesverfassungen) niedergelegt ist. Unter der Frage, ob diese Bestimmungen den deutschen Staat zum nachhaltigen Handeln verpflichten, wird die Frage behandelt, ob Nachhaltigkeit dort als reine politische Programmbestimmung oder als Rechtsprinzip genannt werden, ob konkrete Handlungspflichten daraus folgen, ob es sich um rein objektive Verpflichtungen des Staates handelt oder ob wir als Bürger diese vielleicht sogar einklagen können.
Zeit
Dienstag, 01.07.25 - 16:15 Uhr - 17:45 Uhr
Veranstaltungsformat
Ringvorlesung
Themengebiet
Nachhaltigkeit
Referierende
Jun. Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen
Zielgruppen

Studierende

Wissenschaftler*innen

Alle Interessierten

Ort
Hörsaal II, Universitätshauptgebäude
Raum
Hörsaal II, Universitätshauptgebäude
Reservierung
nicht erforderlich
Veranstalter
Philosophische Fakultät
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