Die neue Grundordnung regelt die Struktur der Universität und die Aufgaben und Befugnisse ihrer Organe. Mit Blick auf die fast 200-jährige Tradition der Universität Bonn hat der Senat entscheiden, dass die Universität Bonn auch in Zukunft von einem Rektorat geleitet werden wird. Dem kollegialen Führungsgremium gehören neben Rektor und Kanzler, die ihre Funktion hauptberuflich ausüben, auch eine noch festzulegende Zahl von nicht hauptamtlichen Prorektoren an.
Die Grundordnung sieht die Einrichtung eines zehnköpfigen Hochschulrates vor, der sich aus drei universitätsinternen und sieben externen Mitgliedern zusammensetzt. Vorsitzender des Gremiums muss ein externes Mitglied sein. Der Hochschulrat wählt künftig die Mitglieder des Rektorats und überwacht dessen Amtsführung.
Nachdem der Senat nun den erforderlichen Beschluss gefasst hat, muss die Grundordnung vor Veröffentlichung nun noch dem Wissenschaftsminister zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt werden. Nächste Station im vom Gesetzgeber festgelegten Fahrplan zur Umsetzung des Hochschulgesetzes ist die Einrichtung einer Findungskommission, die potentielle Mitglieder des neuen Hochschulrates identifizieren wird.