27. April 2011

Schützenhilfe im Patentstreit Schützenhilfe im Patentstreit

Europäische Stammzellforscher ergreifen Partei für Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle

In einem offenen, im Wissenschaftsmagazin Nature am 28.4.2011 veröffentlichten Brief haben 13 europäische Stammzellforscher unter Federführung des britischen Stammzellforschers Austin Smith (Cambridge) den Vorschlag des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs kritisiert, Patente, in denen embryonale Stammzellen verwendet werden, zu verbieten. Sie unterstützen damit ihren Bonner Kollegen Prof. Dr. Oliver Brüstle. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte gegen ein Patent Brüstles geklagt, in dem ein Verfahren beschrieben wird, mit dem sich aus embryonalen Stammzellen gezielt Ersatzzellen für das Gehirn und das Rückenmark produzieren lassen.

Wörtlich lautet die Erklärung:

Nein zum Verbot von Stammzell-Patenten


Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat aus ethischen Gründen ein Verbot von Patenten empfohlen, bei denen menschliche embryonale Stammzellen eine Rolle spielen (Nature 471, 280; 2011).

Als Koordinatoren multinationaler europäischer Stammzell-Projekte, die sowohl mit adulten als auch mit embryonalen Stammzellen arbeiten, möchten wir mit diesem Schreiben unserer tief empfundenen Sorge über diese Empfehlung Ausdruck verleihen. Embryonale Stammzellen sind Zelllinien, keine Embryonen. Sie stammen von überzähligen, in vitro befruchteten Eizellen ab, die nach einer Fruchtbarkeitsbehandlung gespendet wurden und können beliebig lang weiter genutzt werden.

Da mittlerweile mehr als 100 etablierte Zelllinien von nationalen und internationalen Zellbanken vorgehalten werden, ist die Sorge, menschliche Embryonen könnten hierfür kommerzialisiert werden, nicht angebracht. Es ist noch zu früh, um absehen zu können, ob menschliche embryonale Stammzellen in der Entwicklung von Therapien durch andere Stammzellen ersetzt werden können. Auch wenn induziert pluripotente Stammzellen zusätzliche Möglichkeiten insbesondere für die Etablierung von Krankheitsmodellen eröffnen, so ist der Reprogrammierungsvorgang derzeit noch nicht ausreichend perfektioniert.

Die Wissenschaftler, die in der medizinischen Stammzellforschung arbeiten, können ihre Entwicklungen ohne die Mitwirkung des privaten Sektors nicht in biomedizinische Anwendungen überführen. Innovative Unternehmen benötigen jedoch den Patentschutz als Anreiz, wenn sie in Europa aktiv werden sollen. Aus diesem Grund ist die Stellungnahme des Generalanwalts ein herber Schlag gegen die jahrelangen Bemühungen, biomedizinische Anwendungen auf Grundlage embryonaler Stammzellen in Bereichen wie der Entwicklung neuer Medikamente oder Zellersatz-Therapien zu entwickeln. Würde die Kammer dieser Empfehlung folgen, könnten europäische Forschungsergebnisse anderswo in die Praxis umgesetzt werden, möglicherweise auf Kosten der Bürger Europas.

Die Mitglieder des EuGH werden sich nun mit der Meinung des Generalanwalts auseinander setzen. Wir vertrauen darauf, dass die Richter sämtliche Implikationen ihrer Entscheidung betrachten werden, bevor sie ein rechtsverbindliches Urteil fällen.

Austin Smith – im Namen von 12 Mitautoren


Professor Austin Smith (Jahrgang 1960) ist Biochemiker und Direktor des Wellcome Trust Centre für Stammzellforschung an der Universität Cambridge. Er gilt als einer der Pioniere auf dem Gebiet der Stammzellbiologie.

Weitere Informationen:

http://www.eurostemcell.org/stem-cell-patents

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