18. April 2012

Margarita Mathiopoulos verliert ihren Doktorgrad Margarita Mathiopoulos verliert ihren Doktorgrad

Wissenschaftliches Fehlverhalten nachgewiesen

Die Philosophische Fakultät der Universität Bonn entzieht Margarita Mathiopoulos den Doktortitel. Das hat der Fakultätsrat in seiner heutigen Sitzung bestätigt. Das Gremium bekräftigt damit den entsprechenden Beschluss des Promotionsausschusses vom 2. April 2012, der zur Untersuchung der Dissertation eine Arbeitsgruppe eingesetzt hatte.

Mathiopoulos' Doktorarbeit war in den 80-er Jahren entstanden und bereits Anfang der 90-er Jahre in die Kritik geraten; eine stichprobenartige Überprüfung der 1991 eingesetzten Kommission der Fakultät hatte zwar gravierende handwerklich-methodische Mängel offenbart, aber keinen Täuschungsvorsatz festgestellt und daher wurde der Doktortitel damals nicht aberkannt. Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät hat nunmehr festgestellt, dass die Entscheidung von 1991 aus heutiger Sicht objektiv rechtswidrig war und daher aufgehoben werden konnte.

Den Anstoß für die erneute Revision hatte die Internetplattform VroniPlag gegeben. Die Arbeit soll demnach zahlreiche wörtliche Übernahmen ohne die wissenschaftlich gebotene Kennzeichnung fremden Gedankenguts enthalten. Insofern habe sich eine neue Sachlage ergeben, begründete die Fakultät die neuerliche Untersuchung. Margarita Mathiopoulos hatte im Rahmen des Verfahrens umfassend Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äußern und diese Möglichkeit auch wahrgenommen.

Maßgeblich für die Entscheidung war, dass die Prüfer in der Dissertation „Amerika: das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in Europa und in den USA“ in zahlreichen Fällen aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten entlehnte Passagen fanden, die nicht als wörtliche Übernahmen gekennzeichnet waren. So fanden sich in der Arbeit über 320 Stellen, in denen die Originalquelle systematisch nicht ordnungsgemäß zitiert wurde. Teilweise wurden längere Passagen anderer Quellen mit nur geringen Modifikationen wörtlich abgeschrieben, teilweise wurde die Übernahme fremder Texte zusätzlich durch eine irreführende Zitierweise verschleiert. Auf Grund der systematischen und breit angelegten Vorgehensweise steht aus der Sicht der entscheidenden Gremien fest, dass es sich nicht um bloße Versehen, sondern um vorsätzliche Täuschungen über die wissenschaftliche Urheberschaft handelt.

Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Paul Geyer, bedauerte nicht nur den Plagiatsfall als solchen, sondern auch, dass diese Entscheidung nunmehr so getroffen werden musste. Künftig will die Philosophische Fakultät bei Promotionen noch genauer hinschauen, als sie es ohnehin schon tut. Bereits im Jahr 2004 hatte sie ihre Promotionsordnung überarbeitet und die Regeln für die Kontrolle und Betreuung von Promotionen verschärft. So gibt es inzwischen Verträge zwischen Promovenden und Betreuern, die deren Rechte und Pflichten genau definieren. Auch der Zuschnitt der Gutachterkommissionen wurde neu geregelt. Neuerdings müssen alle Promovenden ihre Arbeit auch in elektronischer Form einreichen, um die Suche nach Textplagiaten zu erleichtern.

Unser Podcast-Portal uni-bonn.tv berichtet aktuell über die Entscheidung:
http://www.uni-bonn.tv/podcasts/20120418_BE_Mathiopoulos.mp4/view


Hinweis für die Redaktionen: Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Paul Geyer, steht am Donnerstag, 19. April 2012, zwischen 9 und 10 Uhr für persönliche Rückfragen zur Verfügung. Der Rechtsberater der Fakultät, Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, kann per E-Mail an gaerditz@jura.uni-bonn.de  kontaktiert werden.

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