Wie wählen wir unsere Studierenden aus?

NC-Werte und Zulassungsverfahren

Je nach Studienplatzangebot und Nachfrage kann es sein, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur nach erfolgreicher Studienplatzbewerbung möglich.

Ob Ihr Wunschstudiengang aktuell einer Zulassungsbeschränkung unterliegt und welches Bewerbungsverfahren angewendet wird, können Sie in unserem Studienangebot nachschauen. Unabhängig von einer Zulassungsbeschränkung nutzen Sie bitte unseren Bewerbungsguide, um sich für Ihren Wunschstudiengang zu bewerben bzw. zu registrieren.

Änderungen beim Test für medizinische Studiengänge (TMS)

Der aktuelle fachspezifische Studieneignungstest TMS (Test für medizinische Studiengänge) wird ab Mai 2027 bundesweit durch einen weiterentwickelten TMSnat (Test für medizinische Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Aufgaben) abgelöst. Weitere Informationen 

Zulassungsverfahren

Die nachfolgenden Zulassungsverfahren für grundständige Studienfächer gelten für alle EU/EWR-Bürger*innen und Personen, die ihnen gleichgestellt sind (→ Bewerbungsverfahren Nicht-EU/EWR).


Örtliche Zulassungsbeschränkung (Orts-NC)

Die Studienplätze in Studienfächern, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (Orts-NC) unterliegen, werden nach Abzug von Vorabquoten (u.a. für ausländische Studienbewerber*innen) in folgenden Quoten vergeben:

  • 20% der Studienplätze nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Abiturbestenquote)
  • 80% der Studienplätze durch ein Auswahlverfahren der Hochschule (AdH).

Im Rahmen des AdHs werden an der Universität Bonn weitere 20% der Studienplätze ebenfalls nur nach dem Ergebnis der HZB (AdH Leistung) vergeben. Die übrigen Plätze werden nach dem Ergebnis der HZB sowie einer Wartezeit (AdH Leistung und Wartezeit) von insgesamt max. sieben Semestern vergeben. Hierfür werden Ranglisten gebildet, in denen ein Maximalwert von 100 Punkten erreicht werden kann. Die Fächer können die Wartezeit durch andere angemessene Auswahlkriterien ersetzen oder ergänzen (z.B. Studierfähigkeitstests, berufliche Vorqualifizierung), sofern sie dies in einer studiengangspezifischen Ordnung bestimmen.

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) - Leistung und Wartezeit

Die Universität Bonn nutzt im AdH Leistung und Wartezeit ein Punktesystem. Hier werden die Abiturnote, die Wartezeit und eventuell noch andere Kriterien in einen Punktwert umgerechnet.

Beispiel Kim Miller: Abiturnote 1,9; Wartezeit: 2 Semester = 48,3 + 7,5 Punkte = 55,8 Punkte

Umrechnung Abiturnote

Abiturnote = Punkte
1,0 = 70 
1,1 = 66,7
1,2 = 64,4
1,3 = 62,1
1,4 = 59,8
1,5 = 57,5
1,6 = 55,2
1,7 = 52,9
1,8 = 50,6
1,9 = 48,3
Weitere Noten...

2,0 = 46
2,1 = 43,7
2,2 = 41,4
2,3 = 39,1
2,4 = 36,8
2,5 = 34,5
2,6 = 32,2
2,7 = 29,9
2,8 = 27,6
2,9 = 25,3
3,0 = 23
3,1 = 20,7
3,2 = 18,4
3,3 = 16,1
3,4 = 13,8
3,5 = 11,5
3,6 = 9,2
3,7 = 6,9
3,8 = 4,6
3,9 = 2,3
4,0 = 0

Umrechnung Wartezeit

Wartesemester = Punkte
7 = 30
6 = 25,5
5 = 21
4 = 16,5
3 = 12
2 = 7,5
1 = 3,0
0 = 0
Was bedeutet Wartezeit?

Wartezeit ist die Zeit nach Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), in der Sie sich nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben haben. Pro Halbjahr bekommen Sie automatisch 1 Semester Wartezeit angerechnet.

Beispiel: Studienplatzbewerbung zum 15.7.2025:

  • Abitur in NRW am 1.7.2024: 2 Wartesemester
  • Abitur in RLP am 1.3.2024: 3 Wartesemester.

Beispiel AdH Leistung und Wartezeit (60%)

  • In unserem fiktiven Studiengang haben wir nach Abzug der Vorabquoten insgesamt 100 freie Studienplätze angenommen, 20 Studienplätze wurden in der Abiturbestenquote und weitere 20 Studienplätze in der AdH-Leistungsquote vergeben. Damit bleiben für das Punktesystem der AdH Leistung und Wartezeit 60 Studienplätze übrig.
  • An 60. Stelle (also dem letzten Studienplatz dieser Quote) kann nun abgelesen werden, welcher Punktwert erreicht werden musste, um in diesem Vergabeverfahren einen Studienplatz zu erhalten.
  • Haben mehrere Bewerber*innen den gleichen Punktwert (=„Ranggleichheit“), so wird ein abgeleisteter Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ) berücksichtigt und diese Person vorrangig ausgewählt. Bei weiterhin gleichen Rangwerten entscheidet letztendlich das Los.
Bewerbungsnr. Punktwert Dienst
Bewerber*in 1 77,5 -
Bewerber*in 2 66,7 Dienst
Bewerber*in 3 62,8 Dienst
[...] [...] [...]
Bewerber*in 60 53,6 Dienst
Bewerber*in 61 53,6 -

Beispieltabelle: Auswahl in der AdH Leistung und Wartezeit

Beispiel Abiturbestenquote (20%) und AdH Leistung (20%)

Innerhalb dieser Quoten erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen nach dem Ergebnis der HZB, also der Abiturdurchschnittsnote oder einem (länderspezifischen) Äquivalent. Wir nehmen an, dass es in einem fiktiven Studiengang insgesamt 100 Studienplätze gibt. Es stehen für die „Abiturbesten“ also 40 Studienplätze zur Verfügung:

  • Alle Bewerbungen werden in einer Rangliste der Abiturdurchschnittsnote nach sortiert
  • An 40. Stelle der Rangliste (also der letzte Studienplatz), kann jetzt der Auswahlgrenzwert (NC-Wert) für dieses Vergabeverfahren abgelesen werden.

Haben mehrere Bewerber*innen die gleiche Abiturdurchschnittsnote (=„Ranggleichheit“), so wird ein abgeleisteter Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ) berücksichtigt und diese Person vorrangig ausgewählt. Bei weiterhin gleichen Rangwerten entscheidet letztendlich das Los.

Bewerbungsnr. Ø Note Dienst
Bewerber*in 1 Note 1,0 Dienst
Bewerber*in 2 Note 1,1 -
Bewerber*in 3 Note 1,3 -
[...] [...] [...]
Bewerber*in 40 Note 2,1 Dienst
Bewerber*in 41 Note 2,1

Beispieltabelle: Auswahl in der Abiturbestenquote und AdH Leistung



Bewerbungswege

Bei Studienfächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung gibt es zwei unterschiedliche Bewerbungswege.

01.

Orts-NC (DoSV)

Die Bewerber*innen registrieren sich zunächst auf der
Website von hochschulstart.de. Die Bewerbung selbst führen sie anschließend im Bewerbungssystem der Universität Bonn durch. Zum Bewerbungssystem gelangen die Bewerber*innen nach der Registrierung und Auswahl des Studiengangs auf hochschulstart.de automatisch. Das DoSV besteht aus mehreren Phasen, in denen insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgegeben und priorisiert werden müssen. In den einzelnen Phasen werden Zulassungsangebote ausgesprochen, die angenommen werden können.

02.

Orts-NC (Uni Bonn)

Die Bewerbung erfolgt direkt über das hochschuleigene Bewerbungssystem der Universität Bonn.


NC-Werte

.In den nachfolgenden Tabellen sehen Sie die NC-Werte (Grenzwerte) der vergangenen Zulassungsverfahren. Diese können nur als Richtwerte dienen, da die Grenzwerte sich jedes Semester verändern. Sie haben wenig Aussagekraft für noch kommende Bewerbungsverfahren. Wie die Punktzahlen (Wert aus Abiturnote und Wartezeit) berechnet werden, erklären wir im Abschnitt "Auswahlverfahren der Hochschule".


Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Bundesweites Vergabeverfahren (ZV)

Die Bonner Studienfächer Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) der Stiftung für Hochschulzulassung. Im ZV gibt es drei Quoten, in denen die Bewerber*innen ausgewählt werden können, die Wartezeit wird dabei nicht mehr berücksichtigt:

30%

Abiturbestenquote

30% der Studienplätze werden – getrennt
nach Bundesländern – nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vergeben (Abiturbestenquote).

10%

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

10% der Studienplätze werden über die „Zusätzliche Eignungsquote“ (ZEQ) vergeben. Es werden ausschließlich notenunabhängige Auswahlkriterien angewandt, d.h. Schulnoten sind für die Auswahl in dieser Quote irrelevant. Neben fachspezifischen Eignungstests (z.B. TMS) werden zum Teil fachnahe Berufsausbildungen berücksichtigt.

60%

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

60% werden durch ein Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Hier können neben dem Ergebnis der HZB
wiederum fachspezifische Eignungstests und fachnahe Berufsausbildungen, aber auch Einzelnoten des Abiturs berücksichtigt werden.

Wie wählt die Universität Bonn aus?

Humanmedizin und Zahnmedizin

  • Auswahl der Bewerber*innen im ZEQ: 100 Pkt. TMS
  • Auswahl der Bewerber*innen im AdH: 60 Pkt. Hochschulzugangsberechtigung (HZB), 35 Pkt. TMS, 5 Pkt. fachlich anerkannte Berufsausbildung und ein Jahr berufliche Tätigkeit

Pharmazie

  • Auswahl der Bewerber*innen im ZEQ: 90 Pkt. PhaST, 10 Pkt. fachlich anerkannte Berufsausbildung
  • Auswahl der Bewerber*innen im AdH: 60 Pkt. Hochschulzugangsberechtigung (HZB), 35 Pkt. PhaST, 5 Pkt. fachlich anerkannte Berufsausbildung

Studieneignungstests

Wir empfehlen allen Studieninteressierten den jeweiligen Studieneignungstest zu absolvieren, um die Zulassungschancen zu erhöhen. Alle Informationen zu den Studieneignungstests finden Sie auf folgenden Websites:

Änderungen beim Test für medizinische Studiengänge (TMS)

Der aktuelle fachspezifische Studieneignungstest TMS (Test für medizinische Studiengänge) wird ab Mai 2027 bundesweit durch einen weiterentwickelten TMSnat (Test für medizinische Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Aufgaben) abgelöst (siehe www.tms-info.org).

Vor diesem Hintergrund plant die Medizinische Fakultät der Universität Bonn Änderungen bei der Auswahl von Studienbewerbenden für das Human-/Zahnmedizinstudium, die zum Vergabeverfahren Wintersemester 2027/28 in Kraft treten sollen.  

Wichtige Informationen zur Änderung TMS / TMSnat

Zur Einführung des weiterentwickelten TMSnat und zum Auslaufen des TMS wird eine Übergangsphase geplant. Diese Übergangsphase betrifft an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn nur das Hochschulstart-Auswahlverfahren zum Wintersemester 2027/28. Für dieses Übergangssemester sollen sowohl in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) also auch im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH-Quote) voraussichtlich beide Studieneignungstests eingebracht werden können, das bessere Ergebnis wird gewertet.  

Eine Bewerbung über hochschulstart.de ist nach wie vor auch ohne oder mit nur einem Testergebnis möglich. Zur Chancenmaximierung der Bewerbung für Vergabeverfahren während der Übergangsphase wird der Nachweis von beiden Testergebnissen empfohlen. Insbesondere Neuabiturient*innen 2027 sollten die letztmalige Durchführung des TMS im November 2026, einschließlich des Anmeldezeitraums im Juli 2026 (www.tms-info.org) in ihrer Bewerbungsstrategie berücksichtigen.

Ab dem Vergabeverfahren zum Wintersemester 2028/29 soll nur noch der weiterentwickelte Studieneignungstest TMSnat bei der Auswahl berücksichtig werden. Der TMS spielt dann keine Rolle mehr.

Alle Informationen zum aktuellen TMS und zum weiterentwickelten Test finden Sie unter www.tms-info.org Detailfragen zu den Testverfahren richten Sie bitte an die zuständige Stelle. 

Beachten Sie auch, dass es sich hierbei ausschließlich um die voraussichtliche spezifische Gestaltung des Vergabeverfahrens für die Medizinische Fakultät der Universität Bonn handelt, die jeweilige Ausgestaltung der Vergabeverfahren erfolgt durch die Universitäten eigenverantwortlich und kann an anderen Universitäten anders ausfallen.



Keine Zulassungsbeschränkung

Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung

Für einige Studienfächer gibt es keine Zulassungsbeschränkung, d.h. jeder Interessierte bekommt einen Studienplatz, sofern die Zugangsvoraussetzungen (bei manchen Studienfächern ist zusätzlich ein Eignungstest notwendig) erfüllt werden. Bei grundständigen Studiengängen entfällt daher eine vorherige Bewerbung. Vor der obligatorischen Einschreibung ist jedoch eine Online-Vorregistrierung erforderlich.


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