Ringvorlesung Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit im Recht des Mehrebenensystems – verpflichten das Völker-, Unions- oder Verfassungsrecht den deutschen Staat zu nachhaltigem Handeln?
Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, ob und inwiefern der Grundsatz der (dreidimensionalen) Nachhaltigkeit im Völkerrecht (insb. Rio-Deklaration, Klimarahmenprotokoll, Pariser-Übereinkommen), Unionsrecht (Europäische Verträge, Grundrechtecharta) und im Verfassungsrecht des Bundes (Grundgesetz) und der Länder (Landesverfassungen) niedergelegt ist. Unter der Frage, ob diese Bestimmungen den deutschen Staat zum nachhaltigen Handeln verpflichten, wird die Frage behandelt, ob Nachhaltigkeit dort als reine politische Programmbestimmung oder als Rechtsprinzip genannt werden, ob konkrete Handlungspflichten daraus folgen, ob es sich um rein objektive Verpflichtungen des Staates handelt oder ob wir als Bürger diese vielleicht sogar einklagen können.
Der Vortrag gibt einen Überblick darüber, ob und inwiefern der Grundsatz der (dreidimensionalen) Nachhaltigkeit im Völkerrecht (insb. Rio-Deklaration, Klimarahmenprotokoll, Pariser-Übereinkommen), Unionsrecht (Europäische Verträge, Grundrechtecharta) und im Verfassungsrecht des Bundes (Grundgesetz) und der Länder (Landesverfassungen) niedergelegt ist. Unter der Frage, ob diese Bestimmungen den deutschen Staat zum nachhaltigen Handeln verpflichten, wird die Frage behandelt, ob Nachhaltigkeit dort als reine politische Programmbestimmung oder als Rechtsprinzip genannt werden, ob konkrete Handlungspflichten daraus folgen, ob es sich um rein objektive Verpflichtungen des Staates handelt oder ob wir als Bürger diese vielleicht sogar einklagen können.
Zeit
Dienstag, 09.01.24 - 18:15 Uhr
- 19:45 Uhr
Veranstaltungsformat
Ringvorlesung
Themengebiet
Nachhaltigkeit
Referierende
Jun. Prof. Dr. Dagmar Lorenzen
Zielgruppen
Alle Interessierten
Studierende
Wissenschaftler*innen
Ort
Hörsaal XV Universitätshauptgebäude
Reservierung
nicht erforderlich
Veranstalter
Philosophische Fakultät
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