11. Juni 2019

Neues Forschungsprojekt zur nationalsozialistischen Raubkunst Neues Forschungsprojekt zur nationalsozialistischen Raubkunst

Regelwerk für Lösung strittiger Eigentumsfragen entsteht

An der Universität Bonn hat ein großangelegtes internationales Forschungsprojekt zur Praxis der Restitution nationalsozialistischer Raubkunst begonnen. Das Forschungsprojekt „Restatement of Restitution Rules“ zielt auf eine umfassende rechtsvergleichende Bestandaufnahme und Analyse der internationalen Restitutionspraxis und soll abstrakte Entscheidungsregeln und die ihnen zugrundeliegenden Gerechtigkeitserwägungen feststellen. Das Projekt wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit einer Fördersumme von 873.000 Euro gefördert.

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Im Sommersemester 2019 hat an der Universität Bonn die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht Forschungsarbeiten zur internationalen Praxis der Restitution nationalsozialistischen Kunstraubes begonnen. Lehrstuhlinhaber ist Prof. Matthias Weller. Mit dem Begriff „Restitution“ (=Wiedergutmachung oder Wiederherstellung) bezeichnen Fachleute die Rückerstattung geraubter, unter Zwang verkaufter oder zu Unrecht enteigneter Kulturgüter an ihre rechtmäßigen ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger.

Aus dem Forschungsprojekt soll ein Regelwerk entstehen, das als Vorschlag und Argumentationshilfe denjenigen helfen soll, die über Restitutionen zu entscheiden oder Empfehlungen zu erarbeiten haben. Das Forschungsprojekt konzentriert sich dabei auf die Staaten Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlande und Großbritannien, die gemäß der „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ Restitutionskommissionen als alternative Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen eingerichtet haben. Das Regelwerk wird in englischer Sprache erarbeitet und zum Abschluss des fünfjährigen Projekts voraussichtlich 2024 veröffentlicht werden.

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters erklärt: „Darüber, was im Umgang mit nationalsozialistischer Raubkunst als ‚gerechte und faire Lösung‘ im Sinne der Washingtoner Erklärung ver-standen wird, bestehen ja vielfach nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern unterschiedliche Einschätzungen. Wenn diese dann auch zu unterschiedlichen Entscheidungen zum Umgang in gleichgelagerten Fällen führen, können sie deren Legitimität und Akzeptanz in Frage stellen. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und die Konkretisierung des Prinzips der ‘gerechten und fairen Lösungen‘ sowie die Systematisierung der fallbezogenen Restitutions-praxis tragen zur Transparenz und Harmonisierung künftiger Entscheidungen bei und sind eine wesentliche Voraussetzung für deren breite Akzeptanz. Für uns ist es ein wesentliches Anliegen, mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen dieses Projektes die Provenienzforschung nachhaltig zu stärken.“ Sie betont ferner, dass die effektive Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz (Gemeinsame Erklärung) ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist.

Projektleiter Prof. Weller erläutert: „Die Washingtoner Prinzipien sind ein zentraler Forschungsgegenstand meines Lehrstuhls. Wir sehen nach 20 Jahren der Restitutionspraxis unter diesen Prinzipien immer deutlicher, dass einerseits eine große Zahl an Empfehlungen und Entscheidungen ergangen ist, dass aber andererseits zunehmend in gleich gelagerten Fällen in verschiedenen Ländern unterschiedlich entschieden wird. Dies ist ganz normal.“ In den USA werde dann für einen solchen Bereich ein ‚Restatement‘ erarbeitet, das das Fallmaterial eines neu gewachsenen Rechtsbereichs sichtet, systematisiert und Entscheidungsregeln vorschlägt. Das renommierte American Law Institute (ALI) hat seit seiner Gründung 1923 nicht weniger als 28 hoch anerkannte „Restatements of the Law“ in ganz verschiedenen Rechtsbereichen erarbeitet. Auch die Europäische Kommission hat derartige Forschungsprojekte bereits durchgeführt. Prof. Weller sagt: „Diese erprobte Methode werden wir unserem ‚Restatement of Restitution Rules‘ zugrunde legen.“


Kontakt:
Prof. Dr. Matthias Weller
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professor für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht
Telefon: 0228/73-9252
E-Mail: weller@jura.uni-bonn.de

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