Willkommen beim Senat der Universität Bonn
Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Nach der Grundordnung der Universität Bonn setzt sich der Senat aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Darüber hinaus gehören dem Senat als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht die Mitglieder des Rektorats, die Dekan*innen der sieben Fakultäten, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitze der beiden Personalräte, die Schwerbehindertenvertretung, die*der Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an. Der Senat wählt aus seiner Mitte ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zum Vorsitz des Senats ohne Stimmrecht. Sein Sitz wird durch das Ersatzmitglied besetzt. Der Vorsitzende des Senats bereitet dessen Sitzungen vor und führt dessen Geschäfte. Für den Verhinderungsfall des Vorsitzes wählt der Senat als dessen Stellvertretung ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Aufgaben des Senats
Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Grundordnung der Universität Bonn geregelt. Gemäß § 22 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz) ist der Senat für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;
- Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a und des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen;
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Der Senat regelt seine Zusammenarbeit in seiner Geschäftsordnung, in der Änderungsordnung der Geschäftsordnung und in der zweiten Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung.

Vorsitz des Senats
Vorsitzender: Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Gisela Muschiol
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Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Senat der Universität Bonn.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Senats.
Geschäftsstelle des Senats
Die Geschäftsstelle des Senats erreichen Sie über die Abteillung 1.1 Akademische Angelegenheiten der Universitätsverwaltung:
Adresse
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn
Sitzungen des Senats: Termine und Niederschriften
Sitzungen im Sommersemester 2023
- 27. April 2023
- 15. Juni 2023
- 13. Juli 2023
Sitzungen im Wintersemester 2023/2024
- 9. November 2023
- 14. Dezember 2023
- 1. Februar 2024
Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Senats
Laut Geschäftsordnung des Senats der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 18. März 2016 werden genehmigte Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Senats allen Mitgliedern der Universität zugänglich gemacht. Sie sind im Intranet der Universität Bonn zu veröffentlichen. Dies gilt nicht für Personalangelegenheiten sowie in sonstigen vertraulichen Angelegenheiten.