Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Als gewählte Interessenvertretung aller jugendlichen Beschäftigten unter 18 sowie der Auszubildenden, Beamtenanwärter*innen und Praktikant*innen möchten wir ein offenes Ohr für euch haben und in enger Zusammenarbeit mit unserem Personalrat universeller Ansprechpartner sein.


Laut Landespersonalvertretungsgesetz NRW § 61 hat die JAV folgende allgemeine Aufgaben:

  1. Maßnahmen, die den Beschäftigten im Sinne von § 55 Abs. 1 dienen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung und der Entscheidung über die Übernahme der Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis, beim Personalrat zu beantragen,
  2. darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten im Sinne von § 55 Abs. 1 geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten im Sinne von §55 Abs. 1, insbesondere in Fragen der Berufsbildung, entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken; die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat die betroffenen Beschäftigten im Sinne von § 55 Abs. 1 über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu informieren.

Scheut euch nicht, uns zu kontaktieren, wenn ihr in irgendeiner Art privater oder dienstlicher Schwierigkeit steckt, un- /zufrieden in eurer Ausbildung seid, Feedback oder Anregungen loswerden wollt, oder, oder, oder – genau dafür sind wir da! Auch wenn wir euch nicht direkt weiterhelfen können, leiten wir entsprechend an Zuständige weiter. Dies tun wir selbstverständlich nur nach ausdrücklichem Auftrag, da wir einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Kontakt: jav@listen.uni-bonn.de

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