Sicher durch die Pandemie
Informationen für Studierende, Lehrende, Beschäftigte und Gäste

Informationen und Regelungen zur Coronapandemie

Nach über zwei Jahren der Einschränkung – sowohl im Privatleben, als auch an der Universität – sind mittlerweile fast alle Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie ausgelaufen. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich dafür bedanken, dass Sie uns in dieser Zeit durch Ihre Mithilfe unterstützt haben, Coronainfektionen zu vermeiden.

Wo sich Menschen begegnen, besteht immer noch ein Infektionsrisiko. Darum kann es sinnvoll sein, auch weiterhin die grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. regelmäßiges Händewaschen, Lüften und Husten-Etikette) umzusetzen.

FAQ zum Coronavirus

Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen. Seit diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Nein, an der Universität sind alle verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz vor einer Coronainfektion ausgelaufen. Allerdings kann das im Bereich der Medizinischen Fakultät noch anders sein – besonders in den Bereichen, wo es Patient*innenkontakt gibt.

Viele Untersuchungen belegen, dass das Infektionsrisiko durch das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken erheblich reduziert wird, vor allem in Innenräumen. Es ist daher selbstverständlich auch weiterhin erlaubt eine Maske zu tragen. Allerdings gibt es keine rechtlichen Befugnisse eine generelle Maskenpflicht durchzusetzen. Es kommt also auf die individuelle Risikobewertung jedes/jeder Einzelnen an.

Es gibt aktuell keine Isolationspflicht mehr. Im Sinne der Rücksichtnahme auf die Gesundheit Ihrer Mitmenschen, würden wir Sie bitten, bei einer akuten Coronainfektion freiwillig die Universität nicht zu betreten.

Nein, mit dem Auslaufen der Isolations- und Testpflichten entfällt auch die Meldung von Coronafällen an den Arbeitsschutz.

Die Universität Bonn ruft weiterhin alle Universitätsangehörigen auf, von der Möglichkeit zur Impfung Gebrauch zu machen. Dazu zählen ausdrücklich auch Booster-Impfungen zu den jeweils von der STIKO empfohlenen Zeitpunkten. Infos zum Thema Impfen finden Sie auf der Seite der Stadt Bonn. Eine Auflistung von impfenden Arztpraxen (in Bonn und anderen Städten) finden Sie im Impfregister Nordrhein.

Eine Frau mit einer OP-Maske guckt nachdenklich aus dem Fenster.
© Colourbox

Was tun im Krankheits- oder Verdachtsfall?

Fühlen Sie sich krank oder hatten Kontakt mit einem infizierten Menschen, empfehlen wir die Universität nicht zu betreten. Krankheitszeichen können sein: Husten, Fieber, Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit oder allgemeine Schwäche.

Auch wenn Ihnen nicht bekannt ist, dass Sie Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, können Sie sich unwissentlich angesteckt haben. Denn eine infizierte Person kann das Coronavirus schon Tage vor Krankheitsbeginn übertragen oder auch gar keine Krankheitszeichen entwickeln.

Die Corona-Warn-App zeigt eine rote Warnung an, wenn ein Infektionsrisiko besteht, dass durch die Nähe und Dauer einer Begegnung mit einer Person begründet ist, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat. In diesem Fall sollten Sie persönliche Kontakte minimieren. Eine Isolationspflicht besteht auch bei positivem Testergebnis nicht.

Weiterführende Informationen

Auf folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zum Coronavirus.

Informationen der Bundesstadt Bonn

Auf der Seite der Bundesstadt Bonn finden Sie alle Regelungen im Bezug auf die Corona-Pandemie, die in Bonn gelten.

Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen

 Auf den Seiten des Landes NRW finden Sie alle wichtigen Informationen und Regelungen.

Informationen des Robert Koch Instituts

Wie sehen die aktuellen Fallzahlen aus? Was weiß man über das Virus? Auf diese und weitere Fragen gibt die Homepage des RKI Auskunft.

Corona-Warn-App des Bundes

Um die Kontaktrückverfolgung im Falle eines Infektionsfalles zu erleichtern, empfehlen wir die Nutzung der Corona-Warn-App des Bundes. Seien Sie informiert und informieren Sie andere im Fall einer Coronainfektion.

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten Sie Informationen zum richtigen Verhalten im Alltag und im Krankheitsfall.

Kontakt

Arbeitsschutz

Bei Fragen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz können Sie sich per Mail an den Arbeitsschutz wenden.

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