Semesterticket und NRW-Ticket
Ihr Studierendenausweis ist gleichzeitig auch ein Semester- bzw. Studiticket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS-Semesterticket) und ein NRW-Ticket. Das heißt, er berechtigt Sie, bestimmte Angebote des ÖPNV in ganz NRW zu nutzen. Die Tickets werden immer gemeinsam erworben. Beide Tickets sind nicht übertragbar und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Wichtiger Hinweis
Der Studierendenausweis darf auf keinen Fall eingeschweißt werden, weil dadurch das NRW-Ticket und das VRS-Semesterticket ungültig werden.
Das Semesterticket ist durch einen Aufdruck auf dem Studierendenausweis kenntlich gemacht, das NRW-Ticket durch ein aufgebrachtes Hologramm. Die Tickets sind jeweils ein Semester gültig. Beide Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie können daher auch nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis genutzt werden. Mit den Tickets können Sie alle Busse, Straßen-, U-, S- und Schwebebahnen sowie die zuschlagsfreien Züge des Schienenpersonennahverkehrs nutzen. Das VRS-Semesterticket ist dabei auf das Gebiet des VRS beschränkt, während das NRW-Ticket den Rest des Bundeslandes abdeckt. Bonner Studierende, die im Kreis Ahrweiler wohnen, können dort das VRS-Semesterticket unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nutzen. Details dazu finden Sie auf der Website des AStA.
Ab wann sind die Tickets gültig?
Beide Tickets sind über den gesamten Zeitraum eines Semesters gültig: Im Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März, im Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September, auch an Sonn- und Feiertagen und in der vorlesungsfreien Zeit.
Als Erstsemester haben Sie die Möglichkeit, vor Beginn des Semesters ein Azubi-Ticket zu erwerben, wenn Vorkurse besucht werden. Details dazu finden Sie auf der Website des AStA.
Erstattung der Kosten
Unter bestimmten Umständen (z. B. bei sozialen Härtefällen, Behinderung, Nutzung eines Jobtickets, studienbedingtem
Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebiets) können Sie beim
Studiticket-Ausschuss des AStA die Erstattung der Kosten für beide Tickets beantragen. Antragsschluss dort ist für ein Sommersemester der 10. Mai und für ein Wintersemester der 10.
November.