09. Februar 2026

Senatsvorsitzende Cornelia Richter verabschiedet Senatsvorsitzende Cornelia Richter verabschiedet

Der scheidende Senat der Universität Bonn hat in seiner letzten Sitzung seine bisherige Vorsitzende, Prof. Dr. Cornelia Richter, verabschiedet. Sie stand dem Gremium seit dem Sommersemester 2024 vor. Im Herbst 2025 wurde die evangelische Theologin, die nicht nur die erste Frau im Senatsvorsitz, sondern von 2020 bis 2024 auch die erste Dekanin ihrer Fakultät war, zur ersten Bischöfin an die Spitze der Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A.B.) in Österreich gewählt. Am 8. November 2025 war sie feierlich in dieses Amt eingeführt worden.

Abschied von Prof. Dr. Cornelia Richter
Abschied von Prof. Dr. Cornelia Richter - Die Senatsvorsitzende Prof. Dr. Cornelia Richter (4.v.r.) wurde jetzt aus dem Amt verabschiedet. Das Gruppenfoto zeigt sie mit Mitgliedern des Rektorats und dem Senatsteam. © Foto: Andreas Archut/Uni Bonn
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Prof. Richter kam 2012 als Professorin für Systematische Theologie an die Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität Bonn. Von 2024 bis 2025 wirkte sie zudem als Vertrauensdozentin der Universität Bonn gegen Antisemitismus und als Universitätspredigerin an der Evangelischen Schlosskirche Bonn.

Rektor Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch dankte der scheidenden Vorsitzenden für ihren Dienst an und in der Universität: „Cornelia Richter hat den Senat als Vorsitzende mit großer Kompetenz, Klarheit und Umsicht geprägt. Ihre besondere Zugewandtheit und Amtsführung haben im höchsten akademischen Selbstverwaltungsorgan eine Atmosphäre geschaffen, die von gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und dem Geist eines gemeinsamen Miteinanders geprägt war – auch und gerade bei herausfordernden Themen. Dafür danke ich ihr im Namen der Universität Bonn von ganzem Herzen.“

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität mit 23 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die die Statusgruppen der Universität repräsentieren. Darüber hinaus gehören die Mitglieder des Rektorats, die Dekaninnen und Dekane der sieben Fakultäten, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitze der beiden Personalräte und weitere Funktionstragende dem Senat als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an.

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