01. Mai 2021

Bedarfsanalyse zur Einrichtung einer Sonderförderlinie Bedarfsanalyse zur Einrichtung einer Sonderförderlinie

für Forschungsfragen mit gesellschafts-, sozial-, rechts-, kultur- oder geisteswissenschaftlichem Fokus rund um die Pandemie

Von welcher Bedeutung eine multiperspektivische Herangehensweise an zentralen Zukunftsthemen und die gemeinsame Entwicklung sowie Bearbeitung von inter- und transdisziplinären Fragestellungen ist, wird gegenwärtig jeden Tag aufs Neue deutlich: Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor enorme Herausforderungen, nicht nur mit Blick auf unsere Gesundheit und unser(e) Gesundheitssystem(e). Auch hinsichtlich Politik, Ökonomie, Sozialleben, Kultur, Recht, Bildung, Familie, Demokratie, Freiheit, Arbeitsmarkt, Medien etc. kommen täglich neue Fragen auf – Fragen, die im komplexen Wechselspiel zwischen Individuen, Institutionen und Gesellschaften verortet sind und die wir in wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht nur gemeinsam angehen können.

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Daher soll eine durch die Universitätsleitung initiierte Sonderförderlinie für Forschungsfragen mit gesellschafts-, sozial-, rechts-, kultur- oder geisteswissenschaftlichem Fokus rund um die Pandemie eingerichtet werden. Diese Förderlinie dient, anders als die regulären Förderformate der TRA 4, nicht vorrangig dem Anschub von Verbundforschungsprojekten. Vielmehr besteht die Möglichkeit, auch individuelle Forschungsfragen, die zunächst noch nicht inter-/transdisziplinär ausgerichtet sind, einzubringen. Die Mittel zur Unterstützung dieser Projekte werden zusätzlich zu den regulären TRAMitteln mobilisiert.


Hierfür soll zunächst eine durch die TRA 4 erhobene Bedarfsanalyse erfolgen, um
a) allgemein Forschungsbedarfe → Welche wissenschaftlichen Fragen treiben Sie gerade mit Blick auf die Pandemie um?
b) Unterstützungsbedarf zur Realisierung von konkreten Forschungsprojekten → Haben Sie konkrete Forschungsideen? Was bedarf es, um diese zu realisieren?
hinsichtlich gesellschafts-, sozial-, rechts-, wirtschafts-, kultur- oder geisteswissenschaftlicher Forschungsfragen rund um die Pandemie zu ermitteln und hieran anknüpfend gemeinsam mit dem Prorektorat für Forschung und den Teilnehmenden Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen einer Sonderförderlinie zu erarbeiten.

Worauf bezieht sich die Bedarfsanalyse?
Die Bedarfsanalyse ist ausgerichtet auf Forschungsfragen mit gesellschafts- sozial-, rechts-, kultur-, wirtschafts- oder geisteswissenschaftlichem Fokus rund um die Pandemie und hier einerseits strukturell und andererseits inhaltlich ausgerichtet, bspw.:
o Welche pandemiebedingten strukturellen und substanziellen Veränderungen erwarten Sie langfristig für Ihre Fachdisziplin(en)?
o Welche zentralen Forschungsfragen leiten Sie aus der gegenwärtigen Situation (für Ihre Fachdisziplinen, aber auch ganz allgemein) ab?
o Hinsichtlich welcher Fragestellungen und Themenfelder sehen Sie einen dringenden Forschungsbedarf (sowohl für Ihre Forschungsbereiche als auch in inter-/transdisziplinärer Hinsicht)?
o An welchen Fragestellungen rund um die Pandemie arbeiten Sie bereits und/oder welche Fragestellungen werden Sie in der nächsten Zeit in welcher Form bearbeiten?
o Welcher konkrete Unterstützungsbedarf (in inhaltlicher, struktureller wie auch finanzieller Hinsicht) geht hiermit einher?

Welche Form der Rückmeldung ist möglich?
Sie können zu den genannten Fragen
a) eine allgemeine Rückmeldung geben und Potentiale aufzeigen, oder auch
b) ein konkretes Forschungsvorhaben (max. 1 Seite inkl. Zielen/Meilensteinen, ggf. zuzüglich Darstellung des konkreten Unterstützungsbedarfs und Zeitplanes für das Vorhaben) skizzieren.

Wer kann eine Rückmeldung geben und Unterstützungsbedarf anmelden?
Die Sonderförderlinie richtet sich an alle Mitglieder der Bonner Universität.

Was kann (nicht) gefördert werden?
Gefördert werden Maßnahmen, welche der Beantwortung von Forschungsfragen mit einem gesellschafts- sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fokus hinsichtlich der Pandemie dienen, bspw.:
- (Anschub-)Finanzierungen für kleinere und umfangreichere (Verbund-)Forschungsprojekte
- Durchführung von Workshops, Symposien, Konferenzen, Akademien, Summer Schools etc.
In der Regel können keine Investitionskosten gefördert werden. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie zu den Fördermöglichkeiten noch Fragen haben.

Wie ist der Auswahlprozess gestaltet?
Über die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Förderung einzelner Forschungsfragen und -projekte entscheidet die Hochschulleitung.

Bis wann und wie kann eine Rückmeldung gegeben oder Unterstützungsbedarf angemeldet werden?
Rückmeldungen und Unterstützungsbedarf können Sie bis zum 11.05.2021 bei Frau Johanna Tix (per E-Mail: tra4@uni-bonn.de oder telefonisch: +49 171/ 33 160 47) einreichen. Gerne können Sie sich auch bei weiteren Fragen an sie wenden.

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