PRwiss
Miteinander - Füreinander
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Terminankündigung - Bitte notieren

Am 08. April 2024 (14-17 Uhr) wird die Personalversammlung des PRwiss im Hörsaal I (Hauptgebäude) stattfinden. Die Tagesordnung geben wir in der Einladung rechtzeitig vorher bekannt. Personalversammlungen sind dienstliche Tätigkeiten, sie gelten als Arbeitszeit. Die Teilnahme ist zu ermöglichen.

Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten (PRwiss)

Herzlich willkommen auf der Website des Personalrats der wissenschaftlich Beschäftigten

Wir sind ein von Ihnen gewähltes Gremium, das aus 21 ordentlichen Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen und Fakultäten der Universität Bonn besteht. Wir setzen uns aktiv für die Belange der wissenschaftlich Beschäftigten ein und unterstützen Sie in vielen Fragen, die Sie als Beschäftigte hier an der Universität betreffen. 

PRwiss Nachrichten

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Universität

5000+

wissenschaftlich Beschäftigte

8000+

Zahl der Vorgänge in 2023

Sie haben mit uns zu tun!

Vielleicht kennen Sie uns gar nicht oder meinen, dass Sie noch nie mit uns zu tun hatten. Das ist nicht so! Wussten Sie, dass wir als PRwiss bereits bei Ihrer Einstellung und der Stellenausschreibung im Hintergrund für Sie tätig waren, wenn Sie an der Universität Bonn im wissenschaftlichen Bereich tätig sind? Auch bei den Sie betreffenden Themen wie "Mobile Arbeit/Alternierende Telearbeit", "Mobilitätsthemen" oder im Gesundheitsmanagement arbeiten wir - stellvertretend für Sie - mit der Universitätsleitung und der Verwaltung (Dienststelle) intensiv zusammen und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Die Interessenvertretung der Beschäftigten wird an der Universität Bonn auf verschiedene Personalräte aufgeteilt: Neben dem PRwiss, der Sie als wissenschaftlich Beschäftigte der Universität und des Universitätsklinikums (UKB) vertritt, und dem PR BTV, der die Beschäftigten aus Technik und Verwaltung der Universität vertritt, gibt es eigene Personalräte am UKB. Viele überschneidende Themen bearbeiten wir gemeinsam.

Gesetz-Symbolbild
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Die Aufgaben der Personalräte sind im LPVG NRW (Landes­personal­vertretungs­gesetz) definiert. Sie umfassen "kollektive Maßnahmen", die alle betreffen, und "individuelle Maßnahmen", die Einzelne persönlich betreffen.

Themen

Einige Themen unserer Arbeit möchten wir gerne in den Fokus Ihrer Aufmerksamkeit bringen.

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© Colourbox

Mobile Arbeit / Alternierende Telearbeit

Die ersten Anträge auf MA/AT müssen verlängert werden. Im Confluence-Bereich der Verwaltung finden Sie Informationen zum Thema (Zugriff aus dem Bonnet oder VPN)

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© H. Röhrig

Machtmissbrauch

Hochschulspezifische Besonderheiten und Machtgefälle befördern Machtmissbrauch.

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Meldestelle Hinweisgeberschutz

Seit dem 1. Dezember 2023 hat die Universität Bonn eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG).

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